Basel
Übergangstarife für Pflegefinanzierung
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Laut einer Mitteilung wird mit der Vorlage das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung umgesetzt, das auch einen Kostenbeitrag der Patienten verlangt. Dieser Selbstbehalt wie auch der Anteil der Krankenversicherer und die Restfinanzierung werden ausgehend von den sogenannten anrechenbaren Normkosten ermittelt.
Die Normkosten sind vom Bund aber nicht vorgegeben und wurden daher vom Kanton berechnet. Dabei habe sich die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion massgeblich auf Messungen von Pflegeleistungen im Aargau gestützt, heisst es in der Mitteilung; andere allgemein anerkannte Berechnungsmethoden seien derzeit nicht bekannt.
Strittige Berechnungsbasis
Die Pflegeheime rügten in der Vernehmlassung die errechneten Norkosten jedoch als zu niedrig und forderten höhere Tarife. In der Folge einigten sich die Direktion, der Pflegeheimverband (BAP) und der Gemeindeverband (VBLG) auf ein Vorgehen, dies laut der Regierung aber nach «einigen Diskussionen».
Demnach sollen die berechneten Tarife für eine Übergangszeit von zwei Jahren gelten, gleichzeitig aber in ausgewählten Institutionen die Vollkosten erhoben werden. Die Erhebung wollen die Direktion und die zwei Verbände mit Hilfe einer externen Firma vornehmen. Die Resultate sollen dann Berechnungsgrundlage ab 2013 sein.
20 Prozent Selbstbehalt
Die Tagessätze für Versicherer und Patienten hängen von der jeweiligen Pflegestufe ab. Wie die Regierung weiter mitteilte, soll der Selbstbehalt der Patienten im ganzen Kanton maximal 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrags der Krankenversicherung betragen; wer dies nicht übernehmen könne, könne Ergänzungsleistungen beantragen.
Bei der ambulanten Spitex-Pflege soll der Selbstbehalt 10 Prozent pro Tag betragen; damit sollen die Restkosten für die Gemeinden in Grenzen gehalten, aber Anreize im Sinne von «ambulant vor stationär» geschaffen werden. Bei den Tarifen will die Regierung abwarten und mindestens ein Jahr lang keinen Selbstbehalt erheben.
Die Mehrkosten der neuen Pflegefinanzierung beziffert die Regierung auf 1,9 Millionen Franken für den Kanton und 3,4 Millionen Franken für die Gemeinden. Die Neuregelung soll mit dem Bundesrecht 2011 in Kraft treten. Nötig sind Anpassungen des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz sowie bei AHV und Ergänzungsleistungen. (jg/sda/)
Erstellt: 31.08.2010, 14:39 Uhr


