Basel
Baselland will ein Filmgesetz mit Biss
Von Susanna Petrin. Aktualisiert am 19.09.2009
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Soll man diue Jugend besser vor Gewalt in den Filmen schützen?
Am Donnerstag berät der Landrat ein nues Film und Trägermediengesetz. Hauptziel: Dir Jugendschutz soll gestärkt und vom Kino auf den Handel zum Beispiel von DVD ausgeweitet werden.
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Massive Gewaltdarstellungen sind Jugendlichen genauso wenig zuträglich wie harte Pornografie; überhaupt gilt es, den Jugendschutz im Filmgeschäft zu verbessern. So sehen es jedenfalls die Regierungsräte Sabine Pegoraro (FDP, BL) und Guy Morin (Grüne, BS), die beide Kinder haben. Pegoraro und Morin haben vor bald einem Jahr den Entwurf für eine Revision der veralteten Filmgesetze beider Kantone vorgestellt. Nun, nicht mehr zeitgleich, behandeln ihn die Parlamente an ihren Sitzungen. Der Baselbieter Landrat prescht vor und hat die erste Lesung des «Gesetzes betreffend öffentliche Filmvorführung und die Abgabe von elektronischen Trägermedien» auf kommenden Donnerstag angesetzt.
DVD und Spiele
Die Justiz- und Sicherheitskommission empfiehlt ihren Landratskollegen mit neun zu drei Stimmen, das Gesetz anzunehmen. Neu soll der Gesetzgeber das Schutzalter bei besonders gewalttätigen Kinofilmen bis auf 18 Jahre erhöhen können – statt maximal auf 16. Neu sollen die Jugendschutzvorschriften auf alle Trägermedien ausgeweitet werden, also auch auf Videofilme, DVD und Computerspiele.
Neu soll zudem nicht mehr nur das Verkaufspersonal an den Kinokassen, sondern auch dasjenige an den Ladenkassen in Zweifelsfällen den Ausweis verlangen. Die beiden Basel möchten einen bestehenden Verhaltenskodex der Händler für rechtlich verbindlich erklären. Vom Gesetz nicht tangiert werden kann das Internet. Da liege die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten, sagt Morin, «aber dort, wo wir können, sollten wir es regeln».
Seit Jahren arbeiten die Regierungen beider Basel und Fachleute auf den Verwaltungen schon an diesem Gesetz, von dem sich die Justizdirektoren erhofft hatten, es möge schon Anfang 2009 in Kraft treten. Nun, kurz vor dem Ziel, sieht es aber danach aus, dass die Partnerschaftlichkeit geopfert wird. Und zwar wegen eines Streitpunkts: Die basel-städtische Kommission möchte Verstösse gegen das Gesetz nur dann strafrechtlich ahnden, wenn diese vorsätzlich begangen worden sind.
Gegen Schwarze Schafe Die Baselbieter Kommission dagegen möchte auch fahrlässige Übertretungen strafbar machen. «Das Gesetz will das Verkaufspersonal eben gerade zum Aufpassen ermutigen», heisst es im Kommissionsbericht, «die Streichung der Fahrlässigkeit würde die Substanz des Gesetzes aushöhlen. Denn der Nachweis der Vorsätzlichkeit ist sehr schwierig zu erbringen.» Das Gesetz diene nur dann dem Jugendschutz, wenn es «die schwarzen Schafe in der Branche in den Griff» bekomme.
Bedauern. Noch ist es möglich, dass die beiden Basel sich zu einer Bereinigung durchringen. Das hofft jedenfalls Felix Meier (SVP), Präsident der Basler Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission. Er bedauert, dass die Differenz nun öffentlich sei, vorher hätte man sie informeller handhaben können.
Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen der Baselbieter Sicherheitsdirektion, sieht es gelassener: «Alles andere im Gesetz ist identisch, das ist ein gutes Ergebnis», sagt er. Im schlimmsten Fall käme es also zu einem «fast identischen» Gesetz. (Basler Zeitung)
Erstellt: 19.09.2009, 11:49 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


