Basel
17 Jahre für Küchenmesser-Mörder
Von Martin Regenass. Aktualisiert am 24.08.2012 1 Kommentar
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Es herrschte Betroffenheit im Saal des Strafgerichts, als Gerichtspra?sident Dominik Kiener dem 51-ja?hrigen D.V. (BaZ vom Mittwoch) das Urteil mitteilte. 17 Jahre Gefa?ngnis kriegt der wegen Mordes an der um ein Jahr a?lteren N.P. verurteilte Mann. Still sass er vor dem Gericht. Nur einmal fiel er dem Gerichtspra?sidenten mit einem Kommentar ins Wort. Noch wa?hrend der Verhandlung vom letzten Dienstag hatte er das mehrfach getan, sodass sich das Gericht nicht veranlasst sah, wegen des Aussageverhaltens die Strafe zu mildern. «Wir waren entsetzt daru?ber. Sie haben versucht die Schuld fu?r die Tat auf andere abzuschieben und u?bernahmen keine Verantwortung dafu?r», sagte Kiener. Auch Reue habe D.V. keine gezeigt, und es sei schwer zu glauben, ob er wirklich realisiert habe, was er getan hat.
Staatsanwaltschaft forderte 19 Jahre Gefängnis
Strafmilderung fu?hrte einzig die Perso?nlichkeitsstruktur von D.V. herbei. Laut zweier Gutachten leide der Mann an einer narzisstischen Sto?rung mit disozialen Ansa?tzen. D.V. sei aber dennoch voll schuldfa?hig. Mit den 17 Jahren bleibt das Gericht um zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte 19 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes beantragt. Das Gericht qualifizierte die Tat, die D.V. am 8. Juli 2010, seinem Geburtstag, begangen hatte denn auch klar als Mord und nicht als vorsa?tzliche To?tung. D.V. habe die Tat rational und mit einer direkten To?tungsabsicht ausgefu?hrt. Dabei sei er heimtu?ckisch vorgegangen und habe der Frau, die wahrscheinlich schlief oder sich in einem schlafa?hnlichen Zustand befand, keine Chance zur Gegenwehr gelassen. D.V. to?tete sie mit einem Ku?chenmesser, das er ihr direkt, pra?zise, gezielt und mit grosser Wucht mitten ins Herz stiess. Als grausam beurteilte das Gericht die Tat hingegen nicht, da N.P. wohl keine Todesangst hatte und rasch gestorben sei.
Vergleich mit einem Vulkan
Das Tatmotiv bezeichnete das Gericht als krass egoistisch. So habe er bei N.P. und ihren zwei von vier Kindern Unterschlupf gesucht und N. P. zur Festigung der Beziehung auch heiraten wollen. Damals lebte er seit rund zwei Monaten im Einfamilienhaus der Frau, die er genauso lange kannte. Einen festen Wohnsitz hatte D.V. zu diesem Zeitpunkt nicht. Er lebte teilweise auf der Strasse. Seine Geldquellen waren versiegt. Die Suva hatte dem Arbeitslosen die Taggelder gestrichen. Zudem habe er laut Gutachten ein Alkoholproblem. Das teilte er mit N. P., die zeitweise an Depressionen litt, 50 Prozent in einem Programm zur beruflichen Reintegration arbeitete und von der Sozialhilfe unterstu?tzt wurde. Doch die Beziehung zwischen den beiden drohte zu scheitern. Es kam zu Streitereien und kurz vor der Tat ero?ffnete N. P. dem Mann, dass es zu keiner Heirat kommen werde. N. P. sah seine Felle davonschwimmen. «Einmal mehr droht eine konfliktbeladene Beziehung zu scheitern. Wieder haben Sie versagt», sagte der Gerichtspra?sident. Er verglich D.V. mit einem Vulkan, in dem es brodelt und der im letzten Moment explodiert. Zu kleineren Eruptionen war es schon in fru?heren Beziehungen von D.V. gekommen. Eine Geliebte hatte er mehrmals ge- wu?rgt. Eine andere hat er geno?tigt, indem er drohte, sich das Leben zu nehmen, wenn sie ihn verlasse. «Das ist Ihre perso?nliche Struktur. Es u?berrascht nicht, dass Sie diese Tat begangen haben», sagte Kiener.
Familienidylle aufrechterhalten
Erschu?tternd sei das Nachtatverhalten von D.V. gewesen. Die Tote lag wa?hrend vier Tagen auf ihrem Bett. Das Zimmer hatte D.V. abgeschlossen und den beiden minderja?hrigen Kindern, die zu dem Zeitpunkt bei ihrer Mutter lebten, hatte er vorgegaukelt, sie sei noch am Leben. D.V. spielte mit der Tochter noch Puzzle und kochte fu?r sie und den Sohn. Dieser rammte wegen des Verwesungsgeruchs die Tu?re auf und machte den grausigen Fund. Derweil versuchte D.V. bei seiner Ex-Freundin mit SMS wieder Fuss zu fassen. «Ihr Verhalten zeugt von Feigheit. Sie wollten die Familienidylle aufrechterhalten, um keine Erkla?rung abgeben zu mu?ssen», sagte Kiener. Er warf D.V. vor, dass er Mo?glichkeiten gehabt ha?tte, die Leiche wegzura?umen und damit die Traumatisierung der Kinder zu vermindern. Die beiden erhalten eine Entscha?digung von je 50 000 Franken. 40 000 Franken erha?lt der a?lteste Sohn, der sich zum Zeitpunkt der Tat in Unter- suchungshaft befand. Fu?r D.V. wurde eine Psychotherapie angeordnet. (Basler Zeitung)
Erstellt: 24.08.2012, 10:54 Uhr
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1 Kommentar
Das Urteil ist leider mehr als unverständlich. Warum soll "fehlende Todesangst und rascher Tod" des Opfers ein Strafverminderungs-Grund darstellen? Wer bezahlt die Entschädigung von insgesamt 140'000 Franken? Der Täter und wenn ja, womit? Antworten
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