Basel

3000 muslimische Kinder, bloss eine Dispens

Von Patrick Künzle. Aktualisiert am 15.02.2010

Die Schulpflicht im Schwimm- und Sportunterricht wird konsequent durchgesetzt. Dies geht aus einem Schreiben der Basler Regierung hervor.

Schwimmpflicht. Schulen bewilligen kaum Dispensationen.

Schwimmpflicht. Schulen bewilligen kaum Dispensationen.

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In der Debatte um die Anti-Minarett-Initiative kochte das Thema wieder einmal hoch. Immer wieder hiess es: Muslimische Eltern würden ihren Kindern aus religiösen Gründen verbieten, den Schwimmunterricht zu besuchen. Doch wie gravierend ist das Problem tatsächlich? Für den Kanton Basel-Stadt liegen nun konkrete Zahlen vor. Sie gehen aus der Antwort des Regierungsrats auf eine schriftliche Anfrage von Sebastian Frehner (SVP) hervor.

Die Zahlen zeigen: Trotz rund 3000 muslimischen Kindern an Basler Schulen gibt es kaum Dispensen. Auf der Primarstufe und in der Orientierungsschule ist keine Schülerin und kein Schüler vom Schwimmunterricht befreit. In der Weiterbildungsschule (WBS), so schreibt die Regierung, «wird pro Jahr höchstens ein Dispensgesuch vom obligatorischen Schwimmunterricht behandelt». Die weiterführenden Schulen melden für die Jahre 2000 bis 2009 insgesamt eine Dispensation.

Klare Richtlinien

Der Kanton scheint somit seine eigenen Richtlinien konsequent umzusetzen. Im September 2007 publizierte das Erziehungsdepartement (ED) umfassende Erläuterungen über den Umgang der Schule mit religiösen Fragen. Auf Primarstufe werden seither keine Dispensen mehr bewilligt, auch wenn der Schwimmunterricht geschlechtergemischt ist. Die Frage nach einer Freistellung vom Schwimmunterricht stelle sich erst nach dem Eintritt der Geschlechtsreife, heisst es in diesen Erläuterungen.

Ab dem Zeitpunkt der Geschlechtsreife, dem sechsten Schuljahr, findet der Schwimm- und Sportunterricht in Basel-Stadt jedoch ohnehin geschlechtergetrennt statt. Daher sind grundsätzlich auch hier keine Dispensen erlaubt. Bewilligt wird eine Freistellung nur, falls der Unterricht ausnahmsweise geschlechtergemischt stattfindet und die Schülerin einen privaten Schwimmunterricht besucht.

Jährlich bis zu drei Dispensen

Hans Georg Signer, Leiter Bildung im ED, glaubt, dass die Richtlinien von 2007 Klarheit gebracht haben. «Unverkennbar sind die Fälle seither zurückgegangen.» Zu seiner Feststellung liefert das Schreiben des Regierungsrats ebenfalls Zahlen. Zwischen 2000 und 2007 habe es in den obligatorischen Schulen jährlich bis zu drei Dispensen für den Schwimmunterricht gegeben. Marginal sind auch die Dispensen von Schullagern. Auf Primarschulstufe gibt es jährlich insgesamt bis zu vier genehmigte Gesuche, ein Teil davon ist religiös begründet, weil hohe Feiertage in die Zeit des Schullagers fallen. Auf Stufe WBS gab es im Vorjahr eine Dispens.

Hans Georg Signer kann deshalb zusammenfassend feststellen: «Religiös motivierte Probleme in den Basler Schulen sind marginal.» Auch Weihnachtsfeiern würden zu keinen Diskussionen mehr führen. «Wir haben eine klare Haltung: Man darf im Schulunterricht Weihnachten feiern. Man muss bloss dafür sorgen, dass alle Kinder sich wohlfühlen.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 15.02.2010, 11:21 Uhr

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