Basel

70 Rekurse von Fümoar-Beizen sind hängig

Von David Weber. Aktualisiert am 28.01.2012 49 Kommentare

Um den Rechtsstreit mit den Raucherlokalen zu vereinfachen, erwägt der Kanton Basel-Stadt Musterprozesse.

Die Raucherbetriebe wehren sich gegen Verwarnungen und den angedrohten Entzug der Betriebsbewilligung.

Die Raucherbetriebe wehren sich gegen Verwarnungen und den angedrohten Entzug der Betriebsbewilligung.
Bild: Keystone

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Dicke Post flatterte Gastro-Unternehmer Simon Lutz ins Haus. Der Betreiber der Lokale Kuppel, Acqua und Garage (ehemals Annex) wurde vom Bauinspektorat zum zweiten Mal kostenpflichtig verwarnt wegen «Nichteinhaltens der Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen». Kostenpunkt: 600 Franken, zuzüglich fünf Franken Portogebühr. «Kuppel» und «Garage» sind beim Verein Fümoar dabei. Nach einer ersten Verwarnung vom 11. Juli 2011 kontrollierte das Bauinspektorat erneut und stellte fest, dass «Sie in Ihrem Lokal nach wie vor das Rauchen gestatten», heisst es im Schreiben der Behörden. Welches Lokal gemeint ist, wird nicht klar. Am Ende des Briefes droht das Bauinspektorat mit einer weiteren Verwarnung und damit, dass «anschliessend der Entzug der Betriebsbewilligung in die Wege geleitet werden müsste», sollte das Rauchverbot nicht eingehalten werden.

Stefanie Klär, Programmleiterin der «Kuppel», sagt, das sei «starker Tobak» für einen Betrieb, der verantwortlich für insgesamt 80 Mitarbeitende ist. Solche Post mache natürlich keine Freude und führe zu Verunsicherung. Für Beizer ist der Entzug der Betriebsbewilligung eine existenzielle Frage. Trotzdem bleiben «Kuppel» und «Garage» bei Fümoar. Nicht alle Lokale hätten die Möglichkeit, einen separaten, unbedienten Raucherraum einzurichten, sagt Klär. «Wären ‹Kuppel› und ‹Garage› nicht bei Fümoar dabei, würden wir diesen Wettbewerbsnachteil deutlich zu spüren kriegen.»

Auch kleine Lokale im Visier

Derzeit gibt es eine Pattsituation. Der Verein Fümoar ist überzeugt, dass sein Vereinsmodell rechtmässig ist, die Behörden hingegen bezeichnen es als illegal. Deshalb erhebt Vereinsanwalt Thierry Julliard gegen alle Verwarnungen von Fümoar-Beizen Rekurs – wenn sie ihm weitergeleitet werden. Das wird nun auch Simon Lutz tun. Hätte er das bereits beim ersten Mal gemacht, wäre es erst gar nicht zur zweiten Verwarnung gekommen. Bei der ersten, 300 Franken teuren Verwarnung hat er aber die zehntägige Rekursfrist verstreichen lassen. Solange der Rekurs hängig ist, kann es keine weiteren Sanktionen vonseiten der Behörden geben.

Seit der Abstimmung vom 27. November 2011, als die Stimmbevölkerung das Rauchverbot bestätigt hat, ist die Schonfrist für Fümoar-Lokale mit weniger als 80 Quadratmetern vorbei. Auch die Kleinen geraten nun ins Visier der Behörden. Beim streitbaren Fümoar-Anwalt Julliard treffen täglich drei bis fünf neue Verwarnungen von Fümoar Wirten ein – und alle gehen zurück an den Absender. Rund 70 Rekurse sind derzeit hängig beim Bau- und Verkehrsdepartement (BVD).

Laut Julliard wäre es ein «Blödsinn», wenn man jeden Rekurs in einem separaten Verfahren behandeln würde. Das wäre eine Verschleuderung von Steuergeldern, sagt Julliard. Deshalb schlug der Verein Fümoar dem Bauinspektorat vor, in zwei Musterprozessen zu klären, ob das Vereinsmodell rechtlich zulässig ist oder nicht – notfalls bis vors Bundesgericht. Alle anderen Rekurse wären in dieser Zeit sistiert. Dieses Verfahren wendet das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) an, das wegen dem Arbeitnehmerschutz mit Fümoar im Clinch liegt.

«Interesse an einfacher Lösung»

Im BVD wollte man davon bisher aber nichts wissen. Ihre Ansprechpartner seien die einzelnen Wirte, nicht der Verein Fümoar, hiess es. Nun scheint aber ein Umdenken stattzufinden. Departementssprecher André Frauchiger sagt, Julliards Vorschlag sei «in Prüfung». Das Departement werde in den nächsten Tagen einen eigenen Vorschlag kommunizieren. Mehr könne er jetzt nicht sagen. Frauchiger fügt aber an: «Wir haben ein Interesse an einer praktikablen und einfachen Lösung, aber sie müsste auch gerecht sein.» Aber auch das Prinzip der Gleichbehandlung müsse gewahrt bleiben.

Trotz dieser Einschränkung: Nach 70 Einzelverfahren tönt das nicht mehr. Zumal es nicht bei den 70 Rekursen bleiben dürfte. Die Mitgliederzahl liegt bei 180 Lokalen. Und das BVD kontrolliert weiter. «Im üblichen Rahmen», sagt Frauchiger. «Wir machen keine Kontrollkampagne gegen Fümoar.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 28.01.2012, 10:32 Uhr

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49 Kommentare

Peter Meier

28.01.2012, 10:45 Uhr
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Was für ein Gezettere dieses Vereines um einen auftragssuchenden bald-pensionierten Juristen. Was soll das Ganze. Die Mehrheit raucht nicht, es wurde abgestummen und die Mehrheit war für ein Verbot. Und immer noch stellen sich diese Lokale quer. Ich schlage vor man schliesst die besagten Lokale einfach, wenn sie sich nicht and ie Regeln halten wollen. Alternative Restaurants hat es in Basel genug Antworten


A. Meier

28.01.2012, 12:08 Uhr
Melden 40 Empfehlung

Langsam komme ich auf drauf, dass es nichts bringt, wenn man in Basel abstimmen geht. Die Regierung ist ja unfähig, für die entsprechende Umsetzung zu sorgen!! Antworten



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