«Angst und Schrecken gehören nicht angeklagt»
Aktualisiert am 16.12.2009 9 Kommentare
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Es gehe nicht darum, den Angeklagten willkürlich zu kriminalisieren, stellte Staatsanwalt Thomas Hug vor dem Basler Strafgericht fest. Es sei aber offensichtlich, dass die politischen Entscheidungen und Bewilligungen für das Erdwärmeprojekt «Deep Heat Mining» auf Grund der Ratschläge von Markus Härings Firma erfolgt seien. Die Risiken seien dabei bei der Einreichung des Projekts nicht aufgezeigt worden. In der Folge habe man unter Erfolgsdruck und wegen ökonomischer Sachzwänge wider besseren Wissens am Projekt festgehalten.
Der Ankläger, der Häring Sachbeschädigung mit grossem Schaden und Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes vorwirft, zeigte sich überzeugt, das Vorsatz gegeben ist: Häring habe mit Wissen und Willen gehandelt, auch wenn es nicht seinen Wünschen entsprochen habe. Das Beweisergebnis zeige, dass der Projektleiter Schäden in Kauf genommen und die Warnungen von Experten in den Wind geschlagen habe. Der Vorsatz wirke sich strafverschärfend aus, denn Häring hätte in seiner Funktion und als Experte das Projekt zumindest unterbrechen oder gar abbrechen müssen, erklärte Hug. Er forderte 18 Monate bedingt mit «angemessener Probezeit».
«Den Regeln der Wissenschaft gefolgt»
«Diese Anklage hätte auch unterbleiben können», eröffnete Härings Verteidiger Stefan Suter das Plädoyer. Die Erschütterungen seien für alle unangenehm gewesen. Strafrechtliche Konsequenzen seien aber daraus nicht abzuleiten, denn im Strafgesetz gelte der Sühneanspruch im kriminellen Bereich und dies sei hier sicher nicht gegeben. «Angst und Schrecken gehören nicht angeklagt, das gehört sich so nicht», sagte Suter an die Adresse des Staatsanwalts.
Laut Suter war mit dem Projekt ein kompliziertes rechtliches Gebilde durch die Industriewerke Basel, die Stadt und die Behörden in Auftrag gegeben worden. Diese stünden somit in der Verantwortung. Häring als Geschäftsführer von Geopower habe keinerlei Ratschläge zu Handen von Regierung und Parlament geschrieben. Auch seien die Sachbeschädigungen und «Einstürze» sicher nicht vorsätzlich herbeigeführt worden. «Kann jemand vorsätzlich handeln, der den behördlichen Weisungen folgt, Fahrlässigkeit bedeutet Pflichtverletzung und dies ist hier auszuschliessen», erklärte Suter. Auch sei man beim Projekt den damaligen Regeln der Wissenschaft gefolgt, auch bezüglich des Ampel-Warnsystems. Der Staatsanwalt geissle dagegen «Parteigutachten», wolle aber selbst kein Gutachten präsentieren.
«Ermittlung auf niedrigem Niveau»
Dass Häring alles allein verantworten soll, gehöre ins Reich «Absurdistans», erklärte Suter und weiter: «Es steht nirgends geschrieben, dass ein Fall vor Gericht gebracht werden muss. Hat man keine Beweise, muss man einstellen.» Der Angeklagte habe durch den Prozess sehr grossen persönlichen Schaden erfahren. Laut Suter kann unter diesem Umständen nur ein Freispruch erfolgen. Häring fasste sich im Schlusswort kurz: «Was mich am ganzen Verfahren erschüttert, ist, dass ein Staatsanwalt auf so niedrigem Niveau ermitteln darf.» Das Urteil soll am kommenden Montag fallen. (amu/ap)
Erstellt: 16.12.2009, 17:40 Uhr
9 KOMMENTARE
Um jeden Preis der Grösste sein und der Erste.. das war Häring 2006. Und hinter ihm Tout-Bâle... IWB, div. CH-Energiekonzerne, fast sämtliche Basler Politgrössen, gar der Erdbebendienst und v.a. Frau Ex-RR B. Schneider. Diesmal sollte man die kleinen Heringe hängen und die grossen ebenso. Einfach um klarzumachen: so geht man nicht mit der Sicherheit von gut 700'000 Menschen in der Grossregio um.
Anklage ist verfehlt. StaWA Hug und die Experten konnten Häring konkret nichts vorwerfen, .Es geht um neue Technologie: das ist immer riskant.Behörden und Stadt waren einverstanden, bewilligten das Unternehmen. Alle haben das Unvorhersehbare "in Kauf genommen". Jetzt - nachdem das unkalkulierbare Risiko sich manifestiert hat, einen Einzelnen bestrafen zu wollen, ist primitives Sündenbockdenken.
Es ist beschämend dass sich die Staatsanwaltschaft BS so auf Häring als allein Schuldiger eingeschossen hat. Das Projekt wurde durch die EX-SP-Regierungsrätin B: Schneider mit aller macht nach Basel geholt und auch gefördert. Wieso wird Sie nicht zur Rechenschaft gezogen. Nur Häring büssen zu lassen da machen es sich einige Herren einfach.
"Dass Häring alles allein verantworten soll, gehöre ins Reich «Absurdistans". Dem ist nichts mehr beizufügen, ausser, wer trägt die Verantwortung für das weltweite Finanz - Erdbeben? Dort wird es komplizierter und wenn es darum geht, dass die wirklich "verantwortlichen" Verantwortung übernehmen welche in höchsten Tönen gepredigt wird, schleichen sie sich davon, treten von der Politbühne ab.
Dieser Prozess ist ein Verhältnisblödsinn. Jeder weiss, dass Basel in einer Erdbebenzone liegt. Von Anbeginn musste man mit gewissen "Erschütterungen" rechnen. Auf der anderen Seite können ein paar Banker mit kriminellen Machenschaften die Schweiz in die Nähe eines Staatsbankrottes führen und es wird nicht mal Anklage erhoben.
Das Projekt wurde von Herr Häring durchgezogen, bis zum bitteren Ende, alle Verantwortung auf sich nehmen um der Grösste zu werden. Es ist ein gefährlicher Weg. Auch 60 Millionen von ihm würde nicht reichen, denn es hätte ein Schaden sein können, der Basel zum Armenhaus gemacht hätte. Rat hat er in den Wind geschlagen. Wenn Basel geeignet ist für Atombombentest im Granit, dann ja liegt er richtig
Wie die Geschichte zeigt, liegt Basel in einem Gebiet, in dem es von Natur aus starke Erdbeben geben kann. Durch die Bohrungen konnten sich nur Spannungen "entladen", die schon im Erdreich da waren. Ich wage die These, dass Basel Herrn Häring dankbar sein sollte, da durch die Bohrungen mit grosser Wahrscheinlichkeit ein eventuell heftiges, natürliches Beben in weitere Zukunft gerückt wurde.
Warum soll er ins Gefängnis? Er hat doch nicht extra das Erdbeben verursacht. Da gehören meiner Meinung viele andere Leute in den Knast, nicht er!
Wenn Häring mit 18 Monaten davon kommt, dann kann er von Glück reden!, dann hat er milde Richter gefunden. Man bedenke, dass die Stadt Basel an einer Katastrophe vorbeigeschlittert ist und sich alle auch die damals Regierenden abgestützt auf das Fachwissen von Häring zum Geothermieprojekt bekannt haben. Diese Personen sind keine Experten wie Häring, folglich trifft sie auch keinerlei Schuld!
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