Basel
Auf den Brandstifter wartet eine Millionenrechnung
Von Alexander Müller. Aktualisiert am 04.02.2009 4 Kommentare
Der Brandstifter, der seit 2005 in Riehen sein Unwesen treibt, hat bisher einen hohen Millionenschaden verursacht. Alleine die Brände im letzten Jahr haben einen Gesamtschaden von rund 4 Millionen Franken verursacht. Insgesamt musste die Baselstädtische Gebäudeversicherung für einen durch den Brandstifter verursachten Schaden von knapp 5 Millionen Franken den Kopf hinhalten.
Doch damit ist die Sache für den Täter natürlich längst nicht erledigt: Wird der Brandstifter dereinst gefasst, droht ihm nebst dem obligaten Strafvervahren auch eine saftige Rechnung. «Wir werden versuchen, den Schadenverursacher zu belangen», erklärt Peter J. Blumer, Direktor der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt. Allerdings geht er realistischerweise davon aus, dass nicht viel zu holen sein wird: «Selten sind solche Täter vermögend.» Manchmal gelänge es in ähnlichen Fällen, eine Schuld zu einem späteren Zeitpunkt noch einzutreiben - beispielsweise wenn der Täter Jahre später über eine Erbschaft noch zu Geld kommt.
Höhere Prämie für Versicherte
Ein schwacher Trost für die Geschädigten und alle anderen Versicherten, deren Prämie demnächst angehoben wird. 2008 gab die Baselstädtische Gebäudeversicherung nämlich jeden vierten Franken aus, um den vom Riehener Brandstifter verursachten Schaden zu tilgen. Die Versicherungsprämie steigt allerdings nicht deswegen an, wie Blumer gegenüber baz.online versicherte. Der Grund sei vielmehr die langjährige Unterdeckung der Schadensumme durch die Prämieneinnahmen, die bisher über die Finanzerträge gedeckt wurde. «Die Kosten, die der Riehener Brandstifter verursacht hat, waren aber letztlich der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat», so Blumer. Spätestens 2010 hätte die Prämie ohnehin nach oben angepasst werden müssen.
Der «Schaden» für die Versicherungsnehmer hält sich aber mit einer Erhöhung von rund 50 Franken pro Million Versicherungswert zwar in Grenzen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Brandstifter dereinst für sämtliche durch ihn entstandenen Kosten gerade stehen muss, dürfen die Versicherten aber trotzdem nicht mit einer Rückzahung der erhöhten Prämie rechnen. Und die Möglichkeit, die (geringen) Mehrkosten direkt beim Brandstifter einzufordern, bleibt ihnen ebenfalls verwehrt. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 04.02.2009, 16:27 Uhr
Kommentar schreiben
4 Kommentare
@ R. von La Roche, da sich in dieser Provinz seit dem Mittelalter die baulichen Massnahmen verändert haben und Gemeinschaften, die man Feuerwehr nennt, eingeführt wurden, ist eine Feuersbrunst, die die Prämien direkt beeinflusst, statistisch gesehen, nicht wirklich zu erwarten. Und wegen dem Dingfest machen, lassen wir die Zeit arbeiten, früher oder später macht jeder den entscheidenden Fehler. Antworten
Schon sehr gut so...ich bin einverstanden, nun sollte er/sie zuerst mal Dingfest gemacht werden können! und ob er/sie die "Kohle"..."igitt "...sie riecht ziemlich verbrannt!, hat, um etwas zurückbezahlen zu können, das wissen wir bis dato noch nicht! Nun frage ich mich aber mal ganz ernsthaft, mit was für Prämienaufschlägen müssten wir rechnen, wenn mal eine Feuersbrunst in der Provinz ausbricht Antworten
Basel
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


