Basel

Auslandschweizer bleiben ausgeschlossen

Aktualisiert am 07.02.2012 13 Kommentare

Auslandschweizer sollen im Kanton Basel-Stadt weiterhin nicht an den Ständeratswahlen teilnehmen können. Damit stellt sieh die Basler Regierung gegen den Bundesrat.

Geht es nach der Basler Regierung, wird Ständerätin Anita Fetz von den Auslandschweizern auch 2015 keine Stimmen erhalten.

Geht es nach der Basler Regierung, wird Ständerätin Anita Fetz von den Auslandschweizern auch 2015 keine Stimmen erhalten.

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Die Regierung beantragt dem Parlament gemäss einer Mitteilung vom Dienstag, eine Motion für die Einführung des Ständeratwahlrechts für Auslandschweizer nicht zu überweisen. Unter anderem verweist die Regierung auf die Bedeutung der lokalen Verbundenheit bei der Wahl des einzigen Basler Ständerats. Auch angebliche Probleme mit den Fristen führt die Exekutive ins Feld.

Andere Kantone sehen das indes anders: Letztes Jahr konnten sich im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer in elf Kantonen an der Ständeratswahl beteiligen, darunter auch im Baselbiet. Ausser in Basel-Stadt blieben sie dagegen in den Kantonen LU, UR, OW, NW, GL, ZG, BS, SH, AR, AI, SG, AG, TG, VD und VS ausgeschlossen.

Keine sachlichen Gründe

Eingreicht worden war der Vorstoss im Grossen Rat von einem FDP- Exponenten im September 2011. Für den Motionär gibt es keine sachlichen Gründe, dass die Auslandschweizer in Basel-Stadt zwar an den National- nicht aber an den Ständeratswahlen teilnehmen dürfen. Die Wahl des Nationalrats ist bundesrechtlich geregelt, jene des Ständerats jedoch kantonalrechtlich.

Der Bundesrat hatte bereits im Sommer 2011 die Kantone in einem Schreiben aufgefordert, auch die Auslandschweizer zur Wahl des Ständerats zuzulassen. Die Landesregierung schloss damals nicht aus, bei den betroffenen Kantonen längerfristig ein weiteres Mal zu intervenieren.

Unzufrieden mit der Situation ist neben dem Bundesrat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Sie hat letztes Jahr bei der Bundesverwaltung ein Rechtsgutachten bestellt. Dieses soll klären, ob die Kantone ohne Verfassungsänderung verpflichtet werden können, Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu ermöglichen.

(amu/sda)

Erstellt: 07.02.2012, 15:44 Uhr

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13 Kommentare

Marianne Gautschi

07.02.2012, 17:55 Uhr
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Ein Basler, der im Ausland arbeitet und wohnt, ist und bleibt immer ein Basler. Er liebt seine Heimatstadt, liest meist auch die Basler Zeitungen, ist mit Basel in Verbindung. Warum also soll er in Basel kein Wahlrecht haben? Das ist unbegreiflich für jeden normal Denkenden. Antworten


Urs Muller

07.02.2012, 16:16 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Eine absolute Unverschaemtheit, dass die Fuenfte Schweiz zur Asylanten abstempeln soll. Der Gartenhag ist anscheinend wichtiger, als die Verbundenheit mit den Auslandschweizern, welche XX Jahre brav und puenktlich Steuern dem Kanton Basel-Stadt ablieferten. Der Kanton Basel-Stadt bekennt sich jetzt also auch zum Buentzlitum. Antworten



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