Basel
Ausschaffungsinitiative: Die Basler Regierung bezieht Stellung
Aktualisiert am 10.11.2010 10 Kommentare
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Die Basler Regierung hat am Dienstag Stellung zu der Vorlage bezogen, über die in der Schweiz am 28. November abgestimmt wird. Sie erachte es als nötig, dass Straftaten von Ausländern zum Entzug des Aufenthaltsrechts führen können, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Die Gesetzesgrundlagen dafür gebe es schon. Dennoch unterstütze sie den Gegenvorschlag. Denn «dieser bestärkt den Kanton Basel-Stadt in seinem konsequenten Vorgehen der letzten Jahre und gewährleistet eine einheitlichere Praxis in der Schweiz».
Massgebend für eine Ausschaffung solle aber auch künftig die Schwere des Delikts im jeweiligen Einzelfall sein. Darin liege der wesentliche Unterschied zur Ausschaffungsinitiative der SVP, die die Regierung aus rechtsstaatlichen Gründen ablehnt.
Denn die Initiative sei «nicht mit den Grundrechten und Grundprinzipien der Verfassung vereinbar», namentlich nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns. Zudem könnten bei einer Annahme wichtige völkerrechtliche Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden. Im Gegenvorschlag begrüsst die Regierung im Übrigen auch den Integrationsartikel. (amu/sda)
Erstellt: 10.11.2010, 11:52 Uhr
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10 Kommentare
Vom Befürworter der Initiative zum Komitee-Mitglied für den Gegenvorschlag. Ich spreche nicht von mir, sondern vom Basler FDP-Nationalrat. Ist es nicht bedenklich, dass Parlamentsmitglieder über die Gültigkeit einer Initiative befinden und sie für gültig erklären, ohne sich über deren Konsequenzen im Klaren zu sein. Der Schwenker passierte erst im Nachhinein nach intensiven Gesprächen. Fragwürdig! Antworten
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