Bahnhofschläger muss zwei Jahre hinter Gitter

Der Mann, der im Januar 2008 im Basler Bahnhof SBB einen Rentner attackiert hat, muss wegen schwerer und einfacher Körperverletzung für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Appellationsgericht hat das erstinstanzliche Urteil am Mittwoch bestätigt.

Daniel Desborough

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Der Vorfall ereignete sich am 26. Januar 2008 auf einem Perron im Basler Bahnhof SBB. Als Folge der Attacke stürzte das Opfer, ein damals 75-jähriger Mann, und erlitt schwere Kopfverletzungen. Der Angreifer, ein heute 31-jähriger Türke, wurde verhaftet und im Juni 2008 vom Strafgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt.

Dagegen hat der junge Mann appelliert. Wie bereits vor dem Strafgericht bestritt er, das 46 Jahre ältere Opfer geschlagen zu haben. Der Rentner hatte sich darüber beklagt, dass der junge Mann trotz Verbots im Zug rauchte. Darüber habe er sich so aufgeregt, dass er den alten Mann verfolgte und ihm habe Angst machen wollen, sagte der Appellant.

Neuer Zeugin

Der Rentner sei gestürzt, ohne dass er ihn berührt habe, beteuerte er. Eine Frau, die vor Appellationsgericht erstmals als Zeugin aussagte, berichtete jedoch, der junge Mann habe dem Opfer einen Schlag ins Gesicht versetzt. Gestützt darauf bestätigte das Gericht das erstinstanzliche Urteil.

Der seit 1982 in der Schweiz lebende Türke sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft und hat vor kurzem eine Therapie zur Bewältigung seines Gewaltproblems begonnen. Motivation sei dafür wohl die Hoffnung auf eine mildere Strafe gewesen, sagte der Staatsanwalt dazu.

Das in allen Punkten bestätigte Urteil beinhaltet auch den Widerruf des bedingten Vollzugs einer ebenfalls wegen eines Gewaltdelikts ausgesprochenen Vorstrafe. Zum Zeitpunkt des Vorfalls im Bahnhof war noch nicht ein Jahr der dreijährigen Probezeit abgelaufen.

Die Bestätigung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die nicht appelliert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Vorinstanz habe einseitig zu Lasten des Appellanten argumentiert und unter dem Druck der Medien an ihm ein Exempel statuieren wollen, kritisierte der Verteidiger. (amu/sda/)

Erstellt: 14.10.2009, 15:18 Uhr

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11 Kommentare

Boris Kerzenmacher

19.12.2011, 23:30 Uhr
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Da muss viel Geld vorhanden sein. Ein arbeitender CH-Bürger könnte sich eine solche Prozesserei kaum leisten ohne ruiniert zu werden. Antworten


René Grossenbacher

11.12.2010, 15:33 Uhr
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Auch wenn er den Rentner ganz tot geschlagen hätte, es wäre bei zwei Jahren geblieben! Unsere Rechtssprecher sollte einmal einem solchen Idioten in die Finger laufen. Dann wüssten sie wenigstens, worüber sie urteilen müssen. Antworten


Hans Abächerli

15.10.2009, 00:16 Uhr
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...und nach 9 Monaten ist er wieder draussen und weiter geht's im Text...! Antworten


peter keller

14.10.2009, 23:02 Uhr
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ich möchte dem gewalttätigen Gast in unserem Land keine teure Therapie (mit)bezahlen. Wie kann ich das erreichen? Steuergelder sollen für nachhaltige Projekte in unserem Land investiert werden, die der Allgemeinheit etwas nützen. Der Herr aus Südosteuropa gehört nicht zu einem solchen Projekt. Antworten


Peter Koerber

14.10.2009, 20:04 Uhr
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Nur zwei Jahre wegen schwerer und einfacher Körperverletzung? Viel zu wenig! Solche Typen gehören - egal welcher Nationalität auch immer - wegen Mordversuchs mindestens 10 hinter Gitter. Zuchthaus und nicht Gefängnis. Antworten


Werni Schwarz

14.10.2009, 18:00 Uhr
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Solche Typen gibt es zu hunderte in Basel. Es kann jeden heute oder morgen treffen und keiner kann sich wirklich sicher sein. Ich rede aus Erfahrung! Antworten


Franz Mugglin

14.10.2009, 17:26 Uhr
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Mit Videoüberwachung der Bahnhöfe (und Schulhausplätze, und öffentlichen Parks) wüssten wir schon längst, ob der junge Mann den alten Mann geschlagen hat, oder nicht. Dann hätte man nicht 20 Monate gebraucht, um ihn zu verurteilen - und dann aus der Schweiz auszuweisen. Antworten


Juan Hurtado

14.10.2009, 17:26 Uhr
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Unglaublich, dass solch ein Verfahren sich über Jahre hinzieht! Wer sich während 28 Jahren nicht integrieren konnte und äusserst feige auf Hilflose, ältere Menschen losprügelt, hat in der Schweiz nichts verloren. Also bleibt nur die Lösung, dass er nach Verbüssen der milden Strafe sofort ausgeschafft wird. Den Verteidiger sollte man aufgrund der blöden Argumentation ebenfalls bestrafen können! Antworten


Werner Schweizer

14.10.2009, 16:36 Uhr
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Und dann sofort ausweisen! Antworten


Adlen Borg

14.10.2009, 16:35 Uhr
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Es ist erstaunlich, dass es seit Vorfall bis zum Gerichtsurteil 20 Monate gedauert hat! Da es sich um einen Wiederholungstäter handelt, hätte dieser Schläger schon lange ausgewiesen gehört. Aber jetzt wird ihm während zwei Jahren gratis Kost und Unterkunft geboten. Im übrigen, wer bezahlt dem Opfer die zugesprochene Genugtuungssumme? Das Opfer hat seit dem Überfall jeglichen Geruchsinn verloren. Antworten


Michael Graf

14.10.2009, 16:15 Uhr
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Es ist halt auch eine Frage der Mentalität, wer schlägt schon einem 75 jährigen ins Gesicht, das ist durch unterste Schublade. Mal sehen, ob er seine Therapie weiterführt bzw. ob er das Urteil einfach ne Instanz weiterzieht. Und wie sieht es mit Falschaussagen aus. Dafür gibts hoffentlich noch ein paar Zusatzwochen, hat ja das Gericht angelogen. Antworten



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