Basel

Basel baut Solarstrom-Förderung stark aus

Aktualisiert am 04.08.2009 1 Kommentar

Die Basler Regierung stärkt die Solarstrom-Produktion und erhöht den Rahmen für kostendeckende Einspeisevergütungen. Sie will damit Gegensteuer geben, denn wegen der geltenden Bundesreglung komme der Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz nicht voran.

Solarenegie: Seit 2001 verfügt auch das «Joggeli» über eine Solaranlage.

Solarenegie: Seit 2001 verfügt auch das «Joggeli» über eine Solaranlage. (Bild: Keystone)

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Wichtigster Grund für den in der ganzen Schweiz stockenden Ausbau der Photovoltaik sei der «Deckel», den der Bund für kostendeckende Einspeisevergütungen festgelegt hat, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Nur eine sehr beschränkte Zahl von Anlagen könne von den Bundesmitteln profitieren.

Mehr Geld für mehr Strom

Mit der jetzt beschlossenen neuen Solarstrom-Verordnung soll dies in Basel-Stadt aber anders werden: Künftig können Betreiber von Solarstrom-Anlagen jährlich 2000 sogenannter Kilowatt-Peak (kWp) kostendeckend ins Stromnetz einspeisen; bisher mussten die Industriellen Werke Basel (IWB) dagegen nur 300 kWp übernehmen.

Mit kWp wird die - in Kilowatt gemessene - maximal mögliche Leistung einer Solaranlage bei Standardbedingungen angegeben. Angepasst wird mit der neuen Verordung indes auch die Höhe der Vergütung für den eingespiesenen Strom: Diese wird auf das Niveau der Vergütung des Bundes angehoben.

Basler Kontingent entlastet

Die IWB können den Solarstrom im Rahmen der Solarstrombörse weiterhin an Personen verkaufen, die bereit sind, dafür einen höheren Preis zu bezahlen. Die übrigen Kosten dürfen die IWB auf den Strompreis überwälzen, bis sie im Gesamten maximal 0,4 Rappen pro Kilowattstunde ausmachen.

Photovoltaik-Anlagen, die Strom ins IWB-Netz einspeisen, müssen gleichzeitig auch bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid angemeldet sein: Sobald eine Anlage eine Vergütung von dort erhält, entfällt jene der IWB. Dies entlaste das Basler Kontingent, und so könnten noch mehr Anlagen gebaut werden, hält die Regierung fest.

Förderbeiträge fallen weg

Mit der höheren Einspeisevergütung entfallen die bisherigen Beiträge für Anlagen aus dem Energie-Förderfonds, die 40 Prozent der Investitionskosten betrugen: sie seien auch nicht mehr nötig, denn die neuen Vergütungen deckten während der Vertragsdauer mit den IWB alle Investitionen samt Kapitalzinsen ab.

Eien Ausnahme gibts aber für Kleinanlagen mit weniger als 10 kWp Leistung, wie sie etwa in Einfamilienhäusern möglich sind: Deren Eigentümer können zwischen Vergütung und Förderbeitrag wählen. Der Förderbeitrag liegt dann bei 4000 Franken pro kWp. (sda)

Erstellt: 04.08.2009, 12:58 Uhr

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1 Kommentar

Weber Hans

04.08.2009, 13:34 Uhr
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Bravo Basel-Stadt - seit Jahren überzeugt der Stadtkanton bei der Förderung von alternativen Energien. Aber wo ist da der Kanton Baselland? Im enistigen (1992-95) "Pionierkanton" steheh in der Fotovoltaik alle Fördermassnahmen auf "rot". Aber auch sonst wäre im Landkantonm viel mehr möglich - aber wenn man kein Geld in die Hand nehmen will kann man nichts bewirken. So schade! Antworten



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