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Basler Regierung setzt Steuerreformen des Bundes um
Aktualisiert am 22.04.2009 1 Kommentar
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Die Unternehmenssteuerreform II des Bundes bringt Entlastungen für Firmen. Dabei sind die meisten Massnahmen für die Kantone zwingend, so für Selbständigerwerbende und Personengesellschaften Steuererleichterungen bei Verpachtung eines Betriebs, Erbteilungen oder Ersatzbeschaffungen von Anlagen, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Ebenso sind bei solchen Firmen Erleichterungen bei der Bewertung von Wertpapieren und der endgültigen Geschäftsaufgabe vorgesehen. Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften soll der Beteiligungsabzug schon ab einem Anteil von 10 Prozent möglich werden. Zudem werden die Arbeitsbeschaffungsreserven gestrichen.
Keine weiteren Senkungen
Verzichten will die Regierung jedoch auf bloss Fakultatives wie eine Senkung der Dividendenbesteuerung und die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer. Die Milderung der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung bei Dividenden hatte der Grosse Rat schon im Zusammenhang mit dem letzten Steuerpaket abgelehnt.
Deutlich nein gesagt hätten dazu auch die Stimmberechtigten des Kantons bei der eidg. Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, hält die Regierung fest. Bei der Anrechnung der Gewinnsteuer seien zudem die Steuerausfälle von rund 60 Millionen Franken nicht zu verantworten angesichts sinkender Steuereinnahmen wegen Wirtschaftskrise und Steuerpaket.
Die von den eidg. Räten nach jahrelangem Streit 2008 beschlossene Mini-Steueramnestie sieht bei Steuerhinterziehung eine einmalige straflose Selbstanzeige sowie Milderungen für ehrliche Nacherben vor; Letztere müssen Nachsteuern und Verzugszinesen noch für drei statt zehn Jahre bezahlen. Auch diese Reform ist für die Kantone zwingend.
Frühere Fälligkeit
Im Übrigen will die Basler Regierung den Fälligkeitstermin für die periodischen Steuern von Ende Mai auf Ende März vorverlegen. Damit könne dem häufigen Wunsch nach möglichst frühzeitigen Steuerveranlagungen nachgekommen werden, ohne den bewährten Steuerbezug nach Ende der Steuerperiode aufzugeben.
Sodann soll - wie beim Bund - die «Dumont-Praxis» abgeschafft werden: Kosten der Instandstellung vernachlässigter Liegenschaften könnten schon kurz nach dem Kauf abgezogen werden, da sie nicht mehr als Investitionskosten gälten. Nennenswerte Auswirkungen gebe es dadurch keine, da der Kanton die Praxis bisher zurückhaltend angewandt habe.
Weiter sieht die Revisionsvorlage im Steuergesetz auch die Möglichkeit interkantonaler Amtshilfe an Behörden anderer Kantone sowie begriffliche Anpassungen an das Gaststaatgesetz des Bundes vor. Je nach Bundesvorgaben könnten die Neuerungen der Gesetzesrevision auf die Steuerperioden 2010 und 2011 hin in Kraft treten.
Steuerausfälle gering
Insgesamt rechnet die Regierung mit nur geringen Steuerausfällen: Ausfällen von rund 7 Millionen Franken bei der Unternehmenssteuer stünden rund 5 Millionen Franken Mehreinnahmen wegen der früheren Fälligkeit gegenüber. (amu/sda)
Erstellt: 22.04.2009, 12:06 Uhr
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