Basel

Smash 137 - Nach 18 Jahren hat es ihn erwischt

Von Claudia Kocher. Aktualisiert am 18.02.2009 79 Kommentare

Der international bekannte Basler Graffiti-Künstler «Smash137» ist vom Basler Strafgericht zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Grund waren Sprayereien an einer Mauer an der Basler Bahnhofseinfahrt.

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Smash 137 goes AVO Session: Das «Music»-Graffiti für die «Opening Night» am 23. Oktober. Smash 137 hat für jeden der 19 AVO-Konzertabende ein passendes Bild gesprayt – dieses hier passt zu den auftretenden Künstlern Scorpions und Ivo.
Bild: AVO Session/Galerie Roland Aphold

   

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Ein international renommierter Künstler

«Smash137» begann 1990 seine Graffiti-Karriere in Basel. Seither hat er sich zu einem international renommierten Künstler entwickelt, der auch den Weg in die Welt der Galerien geschafft hat. Bis heute stellte er unter anderem in New York, Melbourne und Berlin aus und ist eines von fünf Mitgliedern des exquisiten Montana Writer Teams, mit denen er auch schon Aufträge in Dubai oder São Paulo ausführte. Zudem wurden seine Bilder in Dutzenden Büchern und Magazinen publiziert. «Er gehört zu den ganz Grossen», sagt Sigi von Koeding, der Mitte der Achtzigerjahre zu den Basler Sprayern der ersten Stunde zählte. In Basel sind unter anderem entlang den SBB-Gleise mehrere «Smash137»-Schriftzüge zu sehen. Von Koeding sieht in ihnen ein Stück Basler Kultur. «Klar, das Betreten des Bahnareals kann gebüsst werden, aber die Wände werden seit 23 Jahren neu übersprayt», sagt von Koeding. «Und ich glaube, dies zur Freude der Passagiere.» Er fordert Freiflächen für Graffiti – sogenannte Hall of Fames. «In den grösseren deutschen Städten gibt es das schon lange, in Basel wird nur gegen die Graffiti angekämpft. Vor vier bis fünf Jahren fragte ich gemeinsam mit Kollegen bei der Regierung an, aber wir stiessen nur auf taube Ohren.» teh

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Der Lokführer stutzt. In tiefster Nacht sieht er drei Gestalten, die bei den Bahngeleisen des Bahnhofs SBB am Sprayen sind. Er fährt zurück. Fährt wieder vor. Die Gestalten ducken sich. Der Lokführer ruft die Polizei. Zwei Autos rücken aus und verfolgen die drei Gestalten. Später erwischen sie den 27-jährigen L. O. Auf seiner Stirn rinnt Schweiss. An seinen Schuhen klebt Sand. Ist es derselbe Sand wie bei der Mauer, die besprayt wurde? Und schwitzt der Mann, weil er gerannt ist?

Die Mauer, die hinter dem Kinderspielplatz an der Hochstrasse liegt, gehört dem Baudepartement (BD). Dieses stellt Strafantrag, die drei Männer erhalten einen Strafbefehl. Einer der drei akzeptiert und bezahlt die Strafe von 30 Tagessätzen. Die anderen beiden wehren sich und müssen deswegen vor dem Strafgericht erscheinen – wegen Sachbeschädigung und unbefugtem Betreten des Bahnareals.

Nun ist einer der beiden nicht einfach irgendein Sprayer, sondern Smash, genauer «Smash137» (siehe links). Bei der Einvernahme hatte der Dreissigjährige die Tat noch geleugnet. Vor Gericht gibt er zu: «Ja, ich wars.» Eines der drei Graffiti, nämlich jenes mit dem Schriftzug «Smash», stamme von ihm. Sein Kollege L. O. sagt, er habe nichts damit zu tun. Er sei ganz normal nach Hause spaziert. Die Polizei aber vermutet, dass der Sand an seinen Schuhen identisch sei mit jenem am Tatort.

Baudepartement: Strafantrag aus Prinzip

Während der Verhandlung stellt Andreas Noll, Anwalt von Smash, den Antrag, das Baudepartement anzufragen, ob es nicht doch vom Strafantrag zurücktreten wolle – schliesslich habe Smash auf der Rückseite der besagten Mauer ganz legal den Kinderspielplatz mit seinen Sprayereien mitgestaltet. Gerichtspräsident Gilbert Thiriet rief deswegen in einer Verhandlungspause BD-Pressesprecher Marc Keller an, welcher den Strafantrag unterschrieben hatte. Das BD halte am Strafantrag fest, erklärt Thiriet danach. «Aus prinzipiellen Gründen.»

Andreas Noll meint im Plädoyer, er gehe davon aus, dass man die Graffiti am Bahnhof toleriere – denn entfernen würde man sie ja nicht. Das Untersuchungsverfahren sei exorbitant teuer gewesen. Über 19 000 Franken habe es gekostet. «Dabei hat das Delikt beinahe Bagatellcharakter», so Noll. Das Verhältnismässigkeitsprinzip sei klar verletzt worden. Noll plädiert auf Freispruch. Einzig für das unbefugte Betreten sei eine Busse auszusprechen. Und Christoph Haffenmeyer plädiert bei L. O. auf Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte bei beiden eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, bei L. O. allerdings unbedingt. Richter Thiriet spricht im Urteil L. O. wegen Sachbeschädigung schuldig. So habe der dritte Sprayer in der Einvernahme L. O. als Compagnon erwähnt. Dass er danach seine Aussage widerrufen habe, mache das Gesagte aber nicht ungeschehen. Auch sei es merkwürdig, dass L. O. so dick vermummt gewesen sei. Er erhält 30 Tagessätze à 70 Franken bedingt und 100 Franken Busse wegen unbefugtem Betreten des Areals.

Da Smash geständig ist, erhält er 20 Tagessätze à 70 Franken bedingt und ebenso eine Busse von 100 Franken. Smash muss allerdings zusätzlich die Gerichtskosten von 7400 Franken übernehmen. Dies, weil wegen der früheren Nichtaussage sein Computer untersucht worden sei, so Thiriet.

«Auch Picasso oder DalÍ wären verurteilt worden»

Beim Sprayen reiche es, wenn das Erscheinungsbild beeinträchtigt werde, sagt Thiriet und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Fall Harald Nägeli, dem Sprayer von Zürich. Zwar lobt Thiriet Smashs Kunstwerke, meint aber: «Auch ein Picasso oder ein DalÍ wären verurteilt worden.» Der Begriff Kunst spiele da keine Rolle.

Smash, der seine Kunst dort anbringen möchte, wo sie gesehen werde, sagt, beim Sprayen gehe es ihm nicht um den Kick. Er wolle sich ins Stadtbild einflechten. Das Urteil sei ein harter Schlag für ihn. Er könne vorher ja nicht bei jeder Wand um Erlaubnis fragen, ob sprayen hier legal sei oder nicht. Besonders stolz war Smash nämlich darauf, dass er in den achtzehn Jahren, seit denen er spraye, nie erwischt worden sei. Immerhin: An die Probezeit von zwei Jahren wolle er sich besser halten. (Basler Zeitung)

Erstellt: 18.02.2009, 11:13 Uhr

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79 Kommentare

Peter Graf

18.02.2009, 10:24 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ich bin nicht mehr der Jüngste (67), finde aber Graffiti wunderbar dort, wo hässliche Bahnhofseinfahrten, noch hässlichere Betonmauern an irgendwelchen gesichtslosen Gebäuden usw. angebracht wird. Der Spass hört bei mir jedoch da auf, wenn stilvoll renovierte, schöne alte Häuser (z.B. Jugendstil) versprayt werden. Das hat keinen Stil, und das sind dann auch bloss noch Schmierereien. Also bitte... Antworten


marko hagental

17.02.2009, 21:33 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Man kann sich über "smash's" Qualität streiten, wie man sich auch im Zusammenhang mit Dalì mit Recht streiten kann. Aber die Stelle wo er sich einmal mehr "verwirklicht" hat ist schon "künstlerisch" genutzt. Was also soll der Aufstand? Antworten



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