Basel

Betrunkener schlägt Marder zu Brei

Aktualisiert am 19.09.2011 34 Kommentare

Ein Betrunkener machte in Basel Jagd auf einen Marder. Mit seinem Velohelm hat er 27 Mal auf das Tier eingeschlagen.

Einen Beliebtheitspreis gewinnen Marder wohl nie.

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In der Hegenheimerstrasse in Basel habe ein Velofahrer einen Marder mit einem Velohelm erschlagen, meldete am Sonntagabend ein entrüsteter Passant der Polizei. Das Tier sei qualvoll verendet und der Mann habe es dann auf die Fahrbahn geworfen. Bei der Fahndung nach dem Velofahrer traf die Polizei in einem Restaurant tatsächlich einen 49-Jährigen an, dessen Velohelm blutverschmiert war.

Er habe 27 Mal auf den Marder einschlagen müssen, bis das Tier tot war, gab der Mann gegenüber der Polizei zu Protokoll. Warum er den Marder erschlagen hatte, konnte er hingegen nicht sagen. «Der Mann war zu betrunken», sagte der Basler Polizeisprecher Klaus Mannhart gegenüber baz.ch. 1,57 Promille Alkohol hatte der Marder-Mörder intus. Man habe den Mann nach der Aufnahme der Personalien zum Ausnüchtern nach Hause geschickt. Aber damit ist die Sache für ihn noch nicht ausgestanden, wie Mannhart erklärt: «Zu einem späteren Zeitpunkt wird er dann noch einmal vorgeladen, um seine Version der Tat zu schildern.» Wenn er sich dann noch erinnert.

Nichtsdestotrotz wird sich der Tierquäler wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz zu verantworten haben. Offen bleibt die Frage, wie ein schwerstbetrunkener Mann überhaupt einen flinken Marder erwischen konnte. (amu)

Erstellt: 19.09.2011, 16:03 Uhr

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34 Kommentare

Andy Thomann

19.09.2011, 17:31 Uhr
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Einen Marder nüchtern tot zu schlagen ist echt eine Kunst. Erst recht mit 1,57 Promille und dann noch auf 27 Schläge mit zählen ist noch die viel grössere wenn nicht unmöglich. Ich glaub das arme Vieh war schon tot und der Besoffene und der Denunziant haben`s nur nicht bemerkt. Antworten


Wendelin Lang

20.09.2011, 09:27 Uhr
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Das Niveau dieser «Diskussion» ist ausserordentlich bedenklich. Vielen Dank an alle Hobby-Columbos für ihre Tatort-Analysen, wie es sich möglicherweise zugetragen haben könnte. Muss uns das die BaZ zumuten? Klar ist zumindest für mich: jemand, der mit einem Gegenstand in Tötungsabsicht 27 mal auf ein Tier einschlägt, gehört in eine Anstalt. Antworten



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