Bewilligungspflicht für Kampfhunde zeigt Wirkung

Von Maria Krummenacher. Aktualisiert am 15.07.2010 1 Kommentar

In vielen Kantonen wurden härtere Hundegesetze beschlossen. Für manche Hunderassen gilt seit 2000 eine Bewilligungspflicht.

Potenziell gefährlich: Dieser Pitbull-Rottweiler-Mischling fällt unter die Bewilligungspflicht des Hundegesetzes.

Potenziell gefährlich: Dieser Pitbull-Rottweiler-Mischling fällt unter die Bewilligungspflicht des Hundegesetzes.
Bild: Keystone

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Für gewisse Hunderassen gilt seit 2000 eine Bewilligungspflicht. Seither ist die Zahl der Kampfhunde zurückgegangen. Ist die Bewilligungspflicht sinnvoll?

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Bullterrier, Pitbull Terrier und Rottweiler. Diese sowie fünf weitere Hunderassen finden sich auf der Liste der «potenziell gefährlichen Hunde» des Veterinäramts Basel-Stadt. Für die Haltung eines solchen Hundes braucht es eine Bewilligung. Von Kampfhunden möchte das Veterinäramt nicht sprechen. «Mit gezielter Abrichtung kann man jeden Hund scharf machen», erklärt der baselstädtische Kantonstierarzt Markus Spichtig. Der Rassenliste lägen keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu Grunde. Vielmehr stütze sie sich auf Bissstatistiken, in denen die aufgeführten Hunde oft vertreten seien, und auf deren Beissverhalten.

Für Yvonne Bucher, Vizepräsidentin des Hundesports Weilmatten, ist die Liste Willkür. «Es gibt auch andere gefährliche Hunde», sagt sie. In der Regel sei der Besitzer das Problem und nicht das Tier. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind ein guter Leumund des Halters, Erfahrung mit Hunden, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Informationen über die Zucht und Herkunft des Tieres. Zudem darf der Hund nicht verhaltensauffällig sein. Ist dieser Punkt nicht erfüllt, wird die Erteilung der Bewilligung an Vorschriften wie Leinen- oder Maulkorbzwang geknüpft.

20 Prozent abgelehnt

Im Anschluss an eine tödliche Pitbull-Attacke auf einen fünfjährigen Knaben in Oberglatt im Kanton Zürich gewann die Kampfhunddebatte 2005 an Brisanz. Der Kanton Basel-Stadt, der mit seinem Gesetz von 2000 eine Vorreiterrolle eingenommen hatte, zielte mit der Regelung auf die Einschränkung und Kontrolle der Haltung potenziell gefährlicher Hunde. Dies ist ihm gelungen. «Vor zehn Jahren zählten wir in Basel doppelt so viele potenziell gefährliche Hunde wie heute», sagt Spichtig. Dem Jahresbericht 2009 des Veterinäramtes ist zudem zu entnehmen, dass die Zahl der Listenhunde seit 2005 von 136 auf 99 Hunde gesunken ist. Die Gründe für diese Entwicklung sieht Spichtig in der abschreckenden Wirkung der rigorosen Bewilligungskriterien sowie in der Zahl der abgelehnten Gesuche. «Rund 20 Prozent der Anträge werden nicht bewilligt», so Spichtig. Meist gebe es Probleme mit der Herkunft des Hundes oder dem Strafregisterauszug des Halters. Der absolute Hundebestand in Basel-Stadt hat seit 2005 leicht abgenommen (siehe Tabelle oben).

Auch im Kanton Baselland sind die potenziell gefährlichen Hunde bewilligungspflichtig. Das Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen Basel-Land konnte auf Anfrage jedoch keine Zahlen nennen.

Kampfhund als Statussymbol

Seit 2008 ist in der nationalen Tierschutzgesetzgebung festgehalten, dass jeder neue Hundehalter in der Schweiz einen Halterkurs absolvieren muss. Dies gilt für alle Rassen (siehe Text rechts). Pit Sohn von der Hundeführschule Alpha in Liestal erkennt in seinen Kursen zwei Typen von Haltern potenziell gefährlicher Hunde: «Jene, die für eine Rasse schwärmen und gerne einen aussergewöhnlichen Hund halten möchten, und jene, für die das Tier ein Statussymbol ist.» Problematisch seien die Letzteren. Fallen Hund und Halter im Kurs negativ auf, so meldet der Kursleiter dies dem Veterinäramt. Als Konsequenz kann das Amt den Hundehalter zur Überprüfung vorladen und weitere Massnahmen veranlassen. Diese können bis zur Einschläferung des Tieres gehen.

«Das Problem dieser Kurse ist, dass sie einmalig durchgeführt werden», sagt Bucher vom Hundesport Weilmatten. Wer einen potenziell gefährlichen Hund habe, wisse, dass er im Fokus der Behörden steht. Im Kurs würden sich diese Halter entsprechend zahm verhalten. «Jemand, der einen Hund gezielt abrichten will, wird das vor mir sicher nicht ausposaunen», sagt Bucher weiter. Sie plädiert deshalb für periodische Überprüfungen der Hundehalter.

Im Basler Hundegesetz ist es dem Regierungsrat vorbehalten, die Zucht und die Haltung bestimmter Rassen potenziell gefährlicher Hunde zu verbieten. Von diesem Paragrafen Gebrauch gemacht hat er bis anhin aber noch nicht. «Man wollte eine Sicherheit im Gesetz verankern», erklärt Spichtig. Die Regierung könne im Bedarfsfall schnell reagieren und müsse nicht den Umweg über das Parlament nehmen. Angst vor einer Kurzschlussreaktion im Anschluss an einen Hundeangriff hat Spichtig nicht. Rassenverbote kennen unter anderen die Kantone Freiburg, Zürich und Genf. Auf nationaler Ebene berät das Parlament zurzeit eine Anpassung des Tierschutzgesetzes, das die kantonalen Regelungen zu potenziell gefährlichen Hunden vereinheitlichen soll. Ein Rassenverbot ist darin nicht vorgesehen. (Basler Zeitung)

Erstellt: 15.07.2010, 07:25 Uhr

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1 Kommentar

Hans Iseli

15.07.2010, 17:25 Uhr
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Ich habe 4 Hunde, davon 2 Rottweiler. Ungemein liebe, anhängliche Viecher, die perfekt aufs Wort gehorchen. Aber wenn sie mal attackieren, dann nützt gar nichts mehr - sie sind nicht mehr zu bremsen. Mein voll eingezäunter Garten (in Südamerika) ist 11.000 m2 gross, Auslauf ist also da. Wie soll nun jemand in der Schweiz eine solche Kampfmaschine bändigen können, in den engräumigen Dimensionen? Antworten


Jessica Mierer

02.11.2010, 13:59 Uhr
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Wir haben selbst zwei Pitbulls, sie sind die freundlichsten und Nervenstärksten Freunde die ich je kennengelernt habe. Kanns nicht verstehen das alle auf diesen Hunden rumhacken, da soll man sich mal den deutschen Schäferhund ansehen, der steht auf den Bissstatistiken weiter oben, aber eben bei ein bericht über nen Pit verkauft sich besser. Antworten



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