Basel

Bistum Basel wählt neuen Hirten

Kommenden Mittwoch bestimmt Nachfolger des vom Papst nach Rom berufenen Kurt Koch. Die Wahl wird aber geheimgehalten.

Am Mittwoch wird in einer geheimen Wahl der Nachfolger von Bischof Kurt Koch bestimmt.

Am Mittwoch wird in einer geheimen Wahl der Nachfolger von Bischof Kurt Koch bestimmt.
Bild: Keystone

Bevor das 18-köpfige Gremium zur Tat schreitet, können die Vertreter der zehn Bistumskantone ein Wort mitreden. Der Name des neuen Bischofs wird vorerst geheim bleiben.

Der 60-jährige Koch ist seit Juli Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. Damit trägt er die Hauptverantwortung für alle ökumenischen Dialoge, welche die katholische Kirche weltweit führt. Das Domkapitel des Bistums Basel hatte Koch im August 1995 zum Bischof gewählt.

Wahl am Mittwoch

Am Mittwoch steht Solothurn, Sitz des Bistums Basel, wieder einmal im Zeichen der Wahl eines neuen Oberhirten. Die Wahl läuft nach einem besonderen Verfahren ab, denn normalerweise ernennt der Papst einen Bischof.

Ob der Wahlmodus im Bistum Basel weltweit einzigartig ist, vermag das Bistum selbst «nicht zu beurteilen». Drei eigenständige Instanzen sind an der Wahl beteiligt: Die Bistumskantone, das Domkapitel (ein Beratungsgremium des Bischofs) und der Heilige Stuhl in Rom.

Sitzung im Ambassadorenhof

Alle zehn Kantone, die zum Bistum Basel gehören, haben ein Mitspracherecht. Dies geht auf ein Konkordat zurück, das Rom im Jahr 1828 mit den Kantonen Luzern, Bern, Jura, Solothurn und Zug abgeschlossen hatte.

Die einzelnen Schritte sind genau festgelegt. Am Wahltag werden die 18 Domherren eine Liste mit den Namen von sechs möglichen Bischofskandidaten erstellen. Sie müssen Priester im Bistum Basel sein.

Diese Namensliste unterbreiten die Domherren am Mittwoch der Diözesankonferenz, die ab zehn Uhr im Ambassadorenhof in Solothurn tagt. Die Konferenz - ursprünglich als Aufsichtsbehörde im Bistum geschaffen - besteht aus je zwei Abgeordneten der zehn Kantone.

Es handelt sich um je zwei Regierungsvertreter (SO, LU, BE, ZG, TG, JU) und um je zwei Vertreter der Landeskirchenbehörde (AG, BS) sowie um je einen Regierungsrat und einen Vertreter der Kirchenbehörde (BL, SH).

«Weniger genehme» Kandidaten werden gestrichen

Als weltlicher Teil der Wahlbehörde hat die Diözesankonferenz die Möglichkeit, per Mehrheitsbeschluss «weniger genehme» Namen von der Liste zu streichen, wie der Solothurner Staatsschreiber Andreas Eng auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.

Wenn ein Kandidat auf der Liste mehr als sechs von zehn möglichen Stimmen auf sich vereint, gilt er als gestrichen. Für das Domkapitel ist der betroffene Kandidat nicht mehr wählbar.

Eng geht davon aus, dass diese Beratung rund zwei Stunden Zeit in Anspruch nehmen und am Mittag abgeschlossen sein wird. Die Liste mit den Namen wird danach dem Domkapitel, dem geistlichen Teil der Wahlbehörde, übergeben.

Papst muss Wahl zustimmen

Aus der verbleibenden Gruppe - oder aus allen sechs Kandidaten - wählen die 18 Domherren den neuen Bischof. Die Wahl ist geheim. Ein neuer Oberhirte ist erkoren, sobald ein Vorgeschlagener zwei Drittel der gültigen Stimmen auf sich vereint.

Nach der Wahl wird der Name zunächst nicht bekanntgegeben, wie das Bistum Basel festhält. Dem Gewählten werde eine Bedenkfrist von sieben Tagen zugestanden.

Bedenk- und Prüfzeit

Die Domherren sind verpflichtet, den Namen des Gewählten so lange unter Verschluss zu halten, bis die Zustimmung des Heiligen Stuhls erfolgt ist. Kann der Papst der Wahl nicht zustimmen, muss das Domkapitel erneut zur Wahl schreiten.

Auch wenn letztlich alles rund läuft, dauert es wohl einige Wochen, bis Papst Benedikt XVI. der Wahl zustimmt. 1995 hatte Rom Bischof Koch erst nach einer Bedenk- und Prüfzeit von fünf Monaten bestätigt. (hws/sda/)

Erstellt: 04.09.2010, 08:13 Uhr

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