Basel

Bordell-Werbung mit weniger Schärfe

Von Ralph Schindel. Aktualisiert am 17.05.2010 11 Kommentare

Das neue Plakat des Etablissements Holly-Jones wurde den zuständigen Fachstellen des Kantons Basel-Stadt nicht vorgelegt. Die Allgemeine Plakatgesellschaft sah keinen Grund dafür.

Die Allgemeine Plakatgesellschaft erachtet das Plakat des Bordells Holly-Jones als zulässig.

Die Allgemeine Plakatgesellschaft erachtet das Plakat des Bordells Holly-Jones als zulässig.
Bild: Henry Muchenberger

Umfrage

Vor einem halben Jahr wurde das Plakat eines Bordells wegen Geschlechterdiskriminierung verboten. Die neue Affiche bleibt nun hängen. Finden Sie das Plakat diskriminierend?

Ja

 
19.3%

Nein

 
80.7%

584 Stimmen


Wer am Kiosk am Aeschenplatz etwas kaufen will, kann sich leicht beobachtet fühlen. An der grossen Plakatsäule gegenüber hängt eine junge Frau in Unterwäsche und wirbt für das Bordell Holly-Jones. Auf der Homepage, auf die verwiesen wird, sind unter anderem die Öffnungszeiten des Etablissements und die Preise für die verschiedenen Serviceleistungen zu finden.

Neues Phänomen

Das Vorgängerplakat im F12-Breitformat hatte vor rund einem halben Jahr für einigen Wirbel gesorgt. Die auf dem Bauch liegende Blondine, die sich oben ohne räkelte, war zwar von der Fachstelle für Integration und Gleichberechtigung abgesegnet worden. Das Plakat zog aber einen Vorstoss von DSP-Grossrat Felix Eymann nach sich. In seiner Interpellation betreffend frauenfeindliche Plakate wollte Eymann wissen, ob sich die Regierung bewusst sei, dass dieses Plakat und andere die Gefühle «von sehr vielen Menschen» verletzen würde. Die Regierung räumte ein, dass das Plakat als störend empfunden werden könne. «Trotz der in der Plakatverordnung festgehaltenen Kriterien bleibt ein Ermessensspielraum.»

Die Plakatwerbung für sexuelle Dienstleistungen sei ein neues Phänomen, hielt die Regierung weiter fest. In der Plakatverordnung steht unter anderem geschrieben, welche Plakatinhalte als die Geschlechter diskriminierend gelten. Das sind beispielsweise Darstellungen von Unterwerfung oder Ausbeutung oder «eine unangemessene Darstellung von Sexualität». Die Regierung befürwortete, dass «die Auslegung der Kriterien zu Geschlechterdiskriminierung und Sittenwidrigkeit im Vollzug der Plakatverordnung restriktiver gehandhabt» wird.

Nichts störendes

Einen grossen Teil der Plakatflächen in der Region bewirtschaftet die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG). Christian Senn, Regionenleiter Akquisition Mitte bei der APG, bestätigt die restriktivere Handhabe: «Die Massstäbe wurden geändert und das Plakat verboten.» Damit ist grossflächige Plakatwerbung für ein Bordell aber immer noch möglich. Und diese Möglichkeit wird auch weiter genutzt. Die APG hat das neue Plakat im F4-Hochformat ausgehängt – ohne das Einverständnis der Behörden. «Wir haben es dem Kanton nicht vorgelegt», erklärt Senn. Auf dem Plakat habe es nichts Störendes drauf, begründet er das Vorgehen, «nicht zu viel Haut, keine abgerissene Wäsche, keine Unterwürfigkeit und keine diskriminierenden Sprüche».

Das Plakat hängt laut Senn in einer «kleineren Anzahl», knapp die Hälfte auf privatem Boden. Auch im Kanton Basel-Landschaft sei das Plakat bereits «mehrere Male sporadisch» aufgehängt worden. Von der Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt und der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Baselland war keine Stellungnahme zu erhalten. (Basler Zeitung)

Erstellt: 17.05.2010, 05:58 Uhr

11

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

11 Kommentare

Andrea Strahm

17.05.2010, 12:10 Uhr
Melden

Ich finde unsere Wertehaltung fragwürdig. 16-Jährige Mädchen dürfen sich prostituieren und dieser Verkauf des Körpers darf nun sogar mit Riesenplakaten beworben werden, obwohl man weiss, wieviel Elend hinter dieser sexy Fassade versteckt. Tabakwerbung, Alkoholwerbung, das hingegen ist verboten, Zigaretten, Wein und (zum Teil) Bier gibt es erst ab 18. Prüde? Nein, konsequent. Antworten


Susanne Hostettler

17.05.2010, 08:35 Uhr
Melden

Ich finde die Gegner prüde! Es ist doch nichts dabei ein paar erotische Bilder als Plakatwerbung zu präsentieren!! Ich bin eine Frau und mich stört das nicht. Antworten



Basel

Populär auf Facebook Privatsphäre

Verzeichnis

Werbung

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!