Basel
Bürgerrecht ohne Grund verwehrt
Von David Weber. Aktualisiert am 10.12.2011 38 Kommentare
Artikel zum Thema
- Willkommen in der Schweizer Zweiklassengesellschaft
- SVP-Initiative treibt Zahl der Einbürgerungen in die Höhe
Stichworte
Einbürgerungen sind eine der letzten wichtigen Aufgaben, die der Bürgergemeinde nach dem Transfer der Sozialhilfe zum Kanton noch geblieben sind. Auf Flyern rühmt sich die Bürgergemeinde für ihre «ebenso aufgeschlossene wie gewissenhafte Einbürgerungspolitik». Tatsächlich hatten Rekurse gegen negative Einbürgerungsentscheide der Bürgergemeinde bisher vor Gericht keine Chance. Im Fall einer jungen Afghanin war das anders. Das höchste Basler Gericht, das Appellationsgericht, hat zum ersten Mal einen negativen Entscheid der Bürgergemeinde rückgängig gemacht.
Das schriftliche Urteil, das der BaZ vorliegt, wirft ein schlechtes Licht auf die Arbeit der Einbürgerungskommission, die von Bürgerrätin Sonja Kaiser-Tosin präsidiert wird. Denn der negative Entscheid, den der Bürgergemeinderat auf Antrag der Kommission am 15. Juni 2010 gefällt hatte, überzeugte das Gericht weder formal noch inhaltlich. So wird das Fehlen einer ausformulierten Begründung kritisiert, die den «üblichen Standards» entspreche. Eine Erklärung für das «Nicht-Respektieren der geltenden Rechtsordnung», das die Bürgergemeinde der heute 28-jährigen Afghanin zur Last gelegt hatte, müsse «im Antrag gesucht werden», ärgern sich die Richter. Sie wurden trotzdem fündig: Die Bürgergemeinde wirft ihr vor, dass sie zweimal unter falschen Angaben eine Reisebewilligung nach Pakistan erschlichen und damit die Migrationsbehörden hintergangen habe. Dafür gebe es aber keine «gesicherten Anhaltspunkte», urteilte das Gericht bereits im Juni.
In Pakistan geheiratet
Die junge Afghanin kam 1999 im Alter von 16 Jahren alleine als Asylbewerberin in die Schweiz, weil ihre Familie von den Taliban bedroht worden sei. Die Frau stellte am 10. Januar 2008 ein Einbürgerungsgesuch, das die Bürgergemeinde ablehnte. Hauptkritikpunkt waren zwei Reisen nach Pakistan. 2004 bewilligte das Bundesamt für Migration ein Gesuch der jungen Frau, ihre kranke Mutter in Peshawar besuchen zu dürfen. 2006 reiste sie erneut zu ihrer an einer Herzschwäche leidenden Mutter, nachdem eines von drei weiteren Gesuchen bewilligt worden war. Die kranke Mutter war für die Bürgerrechtskommission allerdings bloss ein vorgeschobener Grund. Denn die junge Frau heiratete bei ihrer ersten Reise nach Peshawar einen in Kabul lebenden Afghanen. Über die Heirat informierte sie die Behörden nicht. Bei ihrem zweiten Besuch 2006 wurde sie schwanger und brachte in Basel eine Tochter zur Welt.
Das Appellationsgericht sah den Vorwurf der Täuschung aber nicht bestätigt. «Ein Erschleichen von Dokumenten und Hintergehen der Behörden läge nur dann vor», heisst es im Urteil, «wenn die Rekurrentin bei ihren Reisen keinen Kontakt zu ihrer Mutter gepflegt hätte oder diese nicht schwer krank gewesen wäre.» Aufgrund der vorliegenden Akten sei dies aber «keinesfalls nachgewiesen». Fest stehe einzig, dass sie die beiden Reisen «auch dazu genutzt hat, einen von der Familie ausgesuchten Ehemann zu heiraten». Daraus lasse sich kein Umstand ableiten, der einer Einbürgerung im Wege stünde, erklärt das Gericht. Der Afghanin hätte das Bürgerrecht nicht verweigert werden dürfen. Denn andere Gründe, die gegen eine Einbürgerung sprechen, gebe es nicht. Die 28-Jährige, die sehr gut Deutsch spricht, ist gemäss den Migrationsbehörden «bestens integriert».
Nächsten Dienstag nun steht das Einbürgerungsgesuch der Afghanin erneut auf der Traktandenliste des Bürgergemeinderats. Diesmal aber mit Empfehlung auf Annahme, wie Kaiser-Tosin sagt. «Das Gericht hat den Sachverhalt anders beurteilt, das muss man akzeptieren.» Den Vorwurf der unsorgfältigen Arbeit will die Präsidentin der Einbürgerungskommission nicht gelten lassen. So sei die junge Afghanin zwei- und nicht nur einmal wie üblich vorgeladen worden. «Es gab viele offene Fragen», sagt Kaiser-Tosin. Stutzig sei man auch geworden, weil die Frau widersprüchliche Aussagen zur Mutter und zum Ehemann gemacht habe.
Gespräche werden aufgezeichnet
Allerdings konnte die Einbürgerungskommission ihre Bedenken nicht stichhaltig beweisen. Das liegt auch daran, dass Rekurse gegen Einbürgerungsentscheide für die Bürgergemeinde ein neues Phänomen sind. «Jahrzehntelang kannten wir das nicht», sagt Kaiser-Tosin. Seit zwei Jahren aber sind aufgrund der Rechtsweggarantie Einbürgerungsentscheide juristisch anfechtbar.
Seither gebe es rund acht Rekurse pro Jahr, die Zahl werde sicher zunehmen, sagt Kaiser-Tosin. «Um juristisch besser abgesichert zu sein, werden die Einbürgerungsgespräche seit September aufgezeichnet.» Mitarbeit: vks, rs (Basler Zeitung)
Erstellt: 10.12.2011, 13:24 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
38 Kommentare
Meine frage: Was geschieht mit ihrem Ehemann den sie in Pakistan geheiratet hat,denke er kommt dann zu ihr hierher.Arbeitet vielleicht auch nicht,wird sozial unterstützt.So ist es doch oder nicht,wenn man vieles realistisch betrachtet.Kann nur noch sagen,die Regierung und Behörden sind in der CH zu gutgläubig! Wieviele wollen sie noch einbürgern,es leben schon genug Scheinflüchtlinge hier.Sorry!! Antworten
"Fest stehe einzig, dass sie die beiden Reisen «auch dazu genutzt hat, einen von der Familie ausgesuchten Ehemann zu heiraten". Bestens integriert, kristallklar. Vielversprechend für die fünfjärige Tochter welche hier aufwachsen wird und mit 15-16 verheiratet werden wird. Spricht der Cousin/Ehemann auch sehr gut Deutsch? Antworten
Basel
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Bitte warten


