Basel
«Das erachte ich als glatt verfassungswidrig»
Von Manuel Bertschi. Aktualisiert am 27.01.2012 6 Kommentare
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Das Referat am FCB-Fan-Symposium von Markus Mohler (70) verdutzte einen Grossteil der Anwesenden. Der einstige Staatsanwalt und Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt beurteilte das verschärfte Hooligan-Konkordat und folgerte, dass der überarbeitete Konkordatstext aus juristischer Sicht bei Weitem nicht tauge.
Markus Mohler, einige der Punkte des verschärften Hooligan-Konkordats stellen Sie infrage. Beginnen wir mit der Bewilligungspflicht für sämtliche Schweizer Fussball- und Eishockeyspiele in den beiden obersten Ligen.
Bei der Bewilligungspflicht habe ich am wenigsten Bedenken. Ich frage mich einfach, ob es erforderlich ist, bei allen Matches der obersten Ligen eine Bewilligung einzufordern. Es gibt doch Spiele, die völlig normal verlaufen. Dass man auch die Partien der zweithöchsten Liga miteinbezieht, schafft eine Bürokratie, die im Ergebnis gar nichts bringt.
Wie sieht es mit den Körperkontrollen bei den Stadioneingängen aus, die gemäss Konkordatstext auch ohne Verdacht durchgeführt werden dürften?
Solche Untersuchungen sind ganz heikel. Diese ohne Verdacht durchzuführen, erachte ich als glatt verfassungswidrig, weil der Kernbereich der persönlichen Freiheit damit berührt wäre. Man muss sich mal jemanden vorstellen, der einen körperlichen Defekt hat: Dieser muss sich blossstellen – ohne jeden Verdacht. Das ist buchstäblich entwürdigend.
Wie beurteilen Sie das Kombi-Ticket, mit dem die Gästefans kontrolliert zum Stadion geführt werden sollen?
Die Wahl der Verkehrsmittel ist in der Schweiz frei. Man kann doch von niemandem verlangen, dass er mit dem Extrazug und Problemgruppen von A nach B fährt. Schon gar nicht Familien mit Kindern. Das geht einfach nicht. Ausserdem schränkt eine solche Massnahme die persönliche Freiheit ein und trägt überhaupt nichts dazu bei, die Gewalt zu verhindern.
Sie gehen mit diesen Aspekten des verschärften Hooligan-Konkordates hart ins Gericht.
Ja, das ist so. Sollte die verschärfte Fassung ein Konkordat werden, würde es das Bundesgericht bei einer abstrakten Normenkontrolle aus meiner Sicht niemals durchlassen.
Wie lassen sich die von Ihnen kritisierten Punkte beim Bundesgericht effektiv rügen? Die Vernehmlassung zum überarbeiteten Konkordatstext endete ja Mitte Januar.
Wenn das Konkordat von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren genehmigt wird, dann geht es an die Kantone mit der Empfehlung, den Text zu ratifizieren oder nicht. Wenn ein Kanton beitreten will, dann muss das Parlament den revidierten Konkordatstext absegnen, denn das Konkordat im eigentlichen Sinn steht auf der gleichen Stufe wie ein Gesetz. Eine parlamentarische Verabschiedung des Textes ist also unumgänglich. Jene, die mit dem revidierten Konkordat nicht einverstanden sind, können sich mit einer Beschwerde beim Bundesgericht wehren.
Wie würden Sie als kantonaler Parlamentarier auf den vorgelegten Konkordatstext reagieren?
Ich glaube, dass dieses Konkordat überdacht werden und man sich die Frage stellen muss, welche Massnahmen praktisch durchführbar sind und welche nicht. Wenn ich an das verschärfte Rayonverbot denke, das ganz genau abgesteckt werden muss, so resultiert eine gigantische Bürokratie. Diese verursacht primär einfach nur Kosten. Erfolge aber werden damit nicht erzielt. (Basler Zeitung)
Erstellt: 27.01.2012, 16:43 Uhr
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