Basel
Der Steuerstreit geht in die nächste Runde
Von Patrick Künzle. Aktualisiert am 23.04.2009 2 Kommentare
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Andreas Burckhardt (LDP) fordert die Senkung der Dividendenbesteuerung, obwohl der Grosse Rat dies 2007 abgelehnt hatte (Bericht auf dieser Seite). Soll die Dividendensteuer gesenkt werden?
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Es war eine zufällige Gleichzeitigkeit der Ereignisse. Gestern Vormittag präsentierte der Basler Regierungsrat seine Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes, die er dem Grossen Rat unterbreitet. Die Basler Regierung will die Steuerreformen des Bundes umsetzen. Dabei geht es in erster Linie um die Unternehmenssteuerreform II, die das Schweizer Stimmvolk im Februar 2008 guthiess. Der Regierungsrat verzichtet hierbei ausdrücklich auf die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung (Dividendensteuer).
Zur gleichen Zeit reichte Handelskammerdirektor Andreas Burckhardt (LDP) im Grossen Rat eine Motion ein, die genau jene Milderung der Doppelbesteuerung fordert. Wer mindestens zehn Prozent an einem Unternehmen hält, soll auf die ausgeschütteten Dividenden statt 100 nur noch 60 Prozent Steuern bezahlen. Das Brisante bei der Motion: 53 Grossräte, eine Mehrheit im 100-köpfigen Parlament, haben sie gemäss Burckhardt unterschrieben. Darunter mit Tobit Schäfer (SP) auch ein Politiker aus dem rot-grünen Lager.
2007 gekippt
Damit geht der Streit um die Dividendensteuer in eine neue Runde. Er begann im Dezember 2007. Die Senkung der Dividendensteuer war damals Bestandteil des regierungsrätlichen Steuersenkungspakets, wurde jedoch vom Grossen Rat gekippt – mit einem Stichentscheid von Präsidentin Brigitta Gerber (Grünes Bündnis). Kurz darauf lancierte die CVP eine Volksinitiative zur Milderung der Doppelbesteuerung. Und nun kommt die Motion Burckhardt mit dem gleichen Anliegen. Da die Mehrheitsverhältnisse im Rat sich seither verändert haben, ist es gut möglich, dass das Parlament seinen eigenen Entscheid zur Dividendensteuer nun umstösst.
Auf jenen Grossratsentscheid beruft sich dagegen das Finanzdepartement. Das Parlament habe Nein gesagt zur tieferen Dividendenbesteuerung. «Hätten wir dies nun in die Vorlage genommen, wäre es Zwängerei gewesen», sagt Christian Mathez, stellvertretender Steuerverwalter.
Bürgerliche Kritik
Das bürgerliche Lager zeigt sich enttäuscht vom Vorschlag der Regierung. Die CVP beklagt in einer Medienmitteilung, «dass sich der Regierungsrat auf die minimalen, vom Bundesrecht vorgeschriebenen Steuererleichterungen beschränken möchte». Was sie damit meint: Basel-Stadt verzichtet nicht nur auf die Senkung der Dividendensteuer, sondern auch auf die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer. Kritik gibt es deshalb auch vom Gewerbeverband: Die Regierung sei «nicht bereit, die Basler Wirtschaft steuerlich entscheidend zu entlasten».
Die Regierung rechnet bei ihrem Vorschlag zur Teilrevision des Steuergesetzes mit nur geringen Mindereinnahmen: Zwar fallen sieben Millionen Franken bei der Unternehmenssteuer weg, gleichzeitig sind fünf Millionen Franken Mehreinnahmen geplant, weil die periodischen Steuern künftig Ende März statt Ende Mai fällig sein sollen. Die CVP bezeichnet den Vorschlag der Regierung deshalb als «schäbige Nullrunde». (Basler Zeitung)
Erstellt: 23.04.2009, 08:20 Uhr
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2 Kommentare
Ich denke, es gilt zweierlei zu beachten. Einerseits ist, glaube ich, ne Verfassungsklage von SLO hängig. Diese scheint mir deshalb, im Sinne einer Ausnahme zur Regel, deshalb nicht völlig realitätsfremd zu sein, weil die angedachte Doppelbesteuerungsentlastung ungleich ist. Bürgerliche (inklusive des Liberalen Tobit Schäfer) sollten nun endlich, in der Tat, eine EPOCHALE REFORM ins Auge fassen! Antworten
Wenn nicht da holen wo etwas ist? Abpressen bei denen die nichts haben? Den Firmen den Spielraum unnötig einengen? An jedem Franken 3-4x abkassieren? Ja wahrlich eine mühsame Sache und bei jedem Entscheid ist es nicht recht. Manchmal frage ich mich ob wir das richtige Steuersystem haben. Das Problem ist wahrscheinlich, dass niemand gerne Steuern bezahlt. Steuergeld eher selten gut eingesetzt wird. Antworten
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