Basel

Die Betrugsmasche mit dem Firmenkonkurs

Von Silvana Guanziroli. Aktualisiert am 04.02.2013 18 Kommentare

Manche Baufirmen werden nur gegründet, um sie kurz darauf Konkurs gehen zu lassen. Das Ziel dieser Unternehmungen ist es, die Arbeitslosenkasse abzuzocken. Jetzt packt ein Insider aus.

Findige Bauleute versuchen, die Sozialversicherungen auszunehmen.

Findige Bauleute versuchen, die Sozialversicherungen auszunehmen.
Bild: Keystone

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Doppelt kassieren – das ist das Ziel der kreativen Betrüger. Jetzt packt ein Insider der Basler Baubranche aus und berichtet von der Masche mit dem Firmenkonkurs. «Es werden gezielt Firmen gegründet, mit dem Ziel, die Arbeitslosenkasse abzuzocken», erzählt er der Basler Zeitung. Der Mann will anonym bleiben, weil er sich vor Repressalien fürchtet. Dennoch will er auf die unsauberen Machenschaften aufmerksam machen. «Die Bauleute stellen befreundete Arbeiternehmer ein. Mit der Firma übernehmen sie kleinere Aufträge. Den Arbeitern zahlen sie offiziell keine Löhne, stattdessen gibt es das Geld bar auf die Hand.» Nach ein paar Monaten geht die Firma Konkurs. «Dann stehen die Arbeiter beim Arbeitslosenamt auf der Matte.» Amt sensibilisiert Sachbearbeiter

Im Kanton Basel-Stadt ist die öffentliche Arbeitslosenkasse die zuständige Stelle. Sie ist dem Amt für Wirtschaft und Arbeit angegliedert. «Bei der Insolvenzentschädigung handelt es sich um eine sehr nützliche Sozialversicherung. Sie fängt Arbeitnehmer auf, die von einem Firmenkonkurs betroffen sind», sagt Amtsleiter Hansjürg Dolder. Konkret heisst das: Erbringen die Arbeiter den Nachweis, in den letzten Monaten keinen Lohn erhalten zu haben, bekommen sie diesen von der Arbeitslosenkasse ausbezahlt – bis zu vier Monate rückwirkend. «Grundsätzlich reichen die Angaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers für eine Auszahlung», so Dolder. Erst bei begründetem Verdacht würden die Spezialisten genauer hinschauen.

Aktuell hat das Amt keine Kenntnis von einem konkreten Betrugsfall. Die Angaben des Informanten nimmt Hansjürg Dolder aber sehr ernst. «Wir werden unsere Sachbearbeiter jetzt darauf sensibilisieren, bei Fällen der Insolvenz­entschädigung genauer hinzuschauen», sagt er.

Saftige Strafen drohen

Mit gutem Grund. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigt, dass es in der Vergangenheit in der Schweiz wiederholt zu betrügerischen Konkursen und betrügerischem Bezug der Insolvenzentschädigung gekommen ist. «Die Täter wurden strafrechtlich verfolgt und verurteilt», sagt Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation beim Seco. Im Falle eines betrügerischen Konkurses drohen den Tätern bei einer Verurteilung saftige Strafen. Gemäss Artikel 163 des Strafgesetzbuches kann das eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein.

Dass es im Kampf gegen den Missbrauch des Konkursverfahrens dringend weitere Massnahmen braucht, hat auch der Bund erkannt. Letzten Februar überwies der Nationalrat oppositi­ons­los eine Motion von Hans Hess (FDP, OW) und bestellte beim Bundesrat eine nötige Rechtsgrundlage. Es könne nicht sein, dass der Konkurs einer Gesellschaft dazu benutzt werde, Schulden zu entledigen und Löhne nicht zu bezahlen, wofür dann die Arbeitslosenkassen einspringen müssten, kam das Parlament zum Schluss.

Nächste Firma schon geplant

Grundsätzlich fordert die Arbeitslosenkasse die bezahlte Insolvenzentschädigung zurück. «Die Arbeitslosenkassen sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen im Rahmen des Konkursverfahrens geltend zu machen», sagt Antje Baertschi. Dabei haben sie gegenüber anderen Gläubigern aber keinen Vorrang. «Und dort ist ohnehin nichts mehr zu holen», sagt der Informant. «Die Betrüger wissen genau, wie sie es anstellen müssen, damit sie mit Gewinn aus der Sache rauskommen.» Stattdessen würden sie schon die Gründung der nächsten Firma planen, wie er sagt. Und das völlig legal. «Es ist grundsätzlich nicht verboten, mehrmals Konkurs anzumelden», sagt Antje Baertschi vom Seco.

Hansjürg Dolder vom Amt für Wirtschaft und Arbeit ist überzeugt, dass die Masche nur sehr selten vorkommt. «Leider ist es aber bei allen Sozialver­sicherungen so, dass versucht wird, ­betrügerisch ans Geld zu kommen.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 04.02.2013, 10:06 Uhr

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18 Kommentare

Paul Bossi

04.02.2013, 10:24 Uhr
Melden 156 Empfehlung 6

Und was ist mir den Scheinfirmen welche nur zum Zweck gegründet werden um dann als Sub-Sub-Subunternehmer polnische Gipser für 10.-/h auf den Baustellen arbeiten lassen und anschliessend gleich wieder Konkurs anmelden?
Gleichzeitig werden hunderte von Gipsern durch die Arbeitslosenkasse finanziert.
So geschehen bei der Messebaustelle.
Untersucht das auch jemand?
Antworten


Sibylle Weiss

04.02.2013, 12:43 Uhr
Melden 58 Empfehlung 9

Soviel zum Thema Sozialhilfebetrüger, noch Fragen?Jetzt dürfte auch klar sein,warum die ALK so stark saniert werden muss.Dasselbe gilt für die AHV usw.Hoffe nur,dass die Insolvenzentschädigung nicht bei den Entlassenen sondern bei den konkursiten FIRMEN zurückgefordert wird, da die AN unschuldig durch den AG in diese missliche Lage gebracht wurden!Herr Hess (FDP) hat 300% Recht,gratuliere! Antworten



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