Basel

Die Krux mit der Kiffer-Busse

Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 07.03.2011 39 Kommentare

In Basel haben Polizei und Staatsanwaltschaft wenig Freude an der geplanten Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

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Der Nationalrat beschäftigt sich mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Diskutiert wird eine Busse von 100 Franken für Cannabiskonsum. Ist das sinnvoll?

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Fachkreise reden vom «St. Galler Bussenmodell». In der Ostschweiz gibt es seit dem vergangenen Jahr fürs Kiffen 100 Franken Busse statt eines Strafbefehls von der Staatsanwaltschaft. Ein ähnliches Verfahren soll nun für die ganze Schweiz gelten. Vergangene Woche wurde das Geschäft «Ordnungsbussenverfahren bei Cannabiskonsum» im Schweizer Parlament in die Vernehmlassung geschickt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates setzt sich für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein. Ihr Vorschlag: Wer künftig beim Konsum von Cannabis erwischt wird, über 16 Jahre alt ist und nicht mehr als zehn Gramm auf sich trägt, bezahlt hundert Franken Busse. Der Unterschied zur gängigen Rechtspraxis: Bislang werden selbst leichte Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz der Staatsanwaltschaft gemeldet, was meist einen Strafbefehl zur Folge hat.

Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR) sagt: «Wir rechnen uns gute Chancen aus, dass unser Vorschlag durchkommt. Trotz Widerstand der SVP.» Der Kommissionsvorschlag folge einem pragmatischen Ansatz, so Meyer-Kaelin. «Wer Cannabis konsumiert, soll nicht mehr als kriminell gelten und nur noch eine Busse bezahlen.»

«Bedenkliches Signal»

Wenig Freude über das Bussenmodell kommt in der Region Basel auf. Für Klaus Mannhart, Sprecher der Basler Kantonspolizei, ist die Ordnungsbusse «der falsche Weg». Mannhart sagt: «Für die Polizei bedeutet das Bussenverteilen zwar keinen nennenswerten Mehraufwand. Aber das Signal, das damit ausgesendet wird, halten wir für bedenklich.»

Mannhart präzisiert die Vorbehalte: Kein Polizist mache Jagd auf erwachsene Cannabiskonsumenten sowie ein paar Hanfstauden im Garten. Aber gerade bei Jugendlichen sollte die Jugendanwaltschaft vom Konsum erfahren. Es gehe dabei weniger um Repression als um die Früherkennung einer Suchtproblematik. Auch Dieter Leutwyler, Mediensprecher der Baselbieter Sicherheitsdirektion, schätzt den Mehraufwand bei der Polizei als «nicht sehr gross» ein. Er sagt: «Heute werden Kiffer an den Kantonsarzt beziehungsweise an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Neu müsste ein Ordnungsbussenzettel ausgefüllt und das Geld einkassiert werden.»

Mit dem Ordnungsbussenverfahren könnte sich ein neues Problem ergeben. Markus Melzl von der Basler Staatsanwaltschaft sagt: «Wird das neue Modell eingeführt, werden uns Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht mehr automatisch gemeldet.»

Chance, die Dealer zu erwischen, schwindet

Heute ahnde die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt den Cannabiskonsum auf ihre Weise. Melzl sagt: «Erwachsene Kiffer interessieren uns nicht, sofern sie keinen Handel betreiben und nur für ihren Eigenbedarf Cannabis auf sich tragen.» Er fügt hinzu: «Wir wollen die Dealer.»

Bei leichten Fällen erlaubt das Gesetz heute schon, von einer Strafe abzusehen und ein Verfahren einzustellen. Melzl sagt dazu: «Wenn jemand zum ersten Mal auffällt, nimmt man ihm den Stoff weg, und es erfolgt ein Betäubungsmittelrapport. Kommt es innerhalb der Verjährungsfrist zu keinem weiteren Vorfall, verzichten wir auf einen Strafbefehl.»

Die Drogenfahnder fürchten vor allem um ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, an die Hintermänner im Drogenhandel heranzukommen. Mit der veränderten Gesetzeslage könnten Kiffer keine Angaben mehr machen, von wem sie ihr Marihuana oder Haschisch bezogen haben. Denn nach der Bezahlung der Hundert-Franken-Busse ist die Angelegenheit für sie aus rechtlicher Sicht erledigt.

Gerade diese Aussagen hätten für die Ermittler jedoch grosse Bedeutung. Wie wichtig Hinweise im Kampf gegen den Drogenhandel sind, zeigt eine kürzlich gemachte Aussage der Bundeskriminalpolizei: Der Marihuana-Handel sei vor wenigen Jahren in Schweizer Hand gewesen und werde heute zunehmend von Türken und Albanern kontrolliert. Vermehrt sind es Banden, welche den Cannabishandel organisieren.

Kontrollierte Abgabe

Die SP-Grossrätin Tanja Soland erachtet die Bussenregelung «für einen Zwischenschritt auf dem Weg mit dem Ziel der Legalisierung». Ganz anders sieht dies Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer-Kaelin. Sie sagt: «Volk und Kommission wollen keine Legalisierung. Deshalb ist dieser Vorschlag kein Zwischenschritt, sondern ein pragmatischer Vorschlag an die Adresse der Kantone.»

Es könnte aber eine alternative Lösung geben, um zu verhindern, dass der Verkauf der am häufigsten illegal konsumierten Substanz von mafiaähnlichen Organisationen kontrolliert wird. Die Rede ist von der kontrollierten Abgabe von Cannabis. Zürich will ein Pilotprojekt starten, Basel möchte dabei sein. Im vergangenen Herbst hat der Grosse Rat die Regierung beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form eine kontrollierte Abgabe möglich wäre.

Philipp Waibel, Leiter Gesundheitsdienste Basel-Stadt, betreut das Dossier. Er sagt: «Zürich erarbeitet bis Ende Mai 2011 ein Rechtsguthaben. Je nachdem, ob es positiv oder negativ ausfällt, verfolgt Basel das Abgabeprojekt weiter oder zieht sich vom Vorhaben zurück.» Verfechter der Abgabe machen geltend, dass rechtlich bereits einmal eine Ausnahme im Betäubungsmittelgesetz geschaffen wurde – bei der kontrollierten Heroinabgabe Mitte der Neunzigerjahre. Tanja Soland sagt: «Warum sollte jetzt nicht gehen, was damals möglich war und sich bis heute bewährt hat?» (Basler Zeitung)

Erstellt: 07.03.2011, 06:58 Uhr

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39 Kommentare

Bart Wakker

08.03.2011, 21:30 Uhr
Melden 5 Empfehlung

@Einstein: Sie nehmen also an dass cannabis schädlicher ist als nicotin. Woher wissen Sie das? Ich behaupte das gegenteil. Beweise gibt es in überfluss, aber manche denken so: was gefährlich ist, ist illegal, und was illegal ist, muss wohl gefährlich sein.
Die westliche droge alcohol wurde weltweit "durchgesetzt", aber nicht westliche drogen sind weltweit geächtet. Ungerecht und imperialistisch.
Antworten


Roland Moser

07.03.2011, 15:02 Uhr
Melden 4 Empfehlung

@ Ulrich Kaiser 14:57: Aber bei Alkohol und Tabak würde das Verursacherprinzip wunderbar funktionieren. Nur fliessen halt Bestechungsgelder von der Alkohol- und Tabaklobby in den NR und SR. Dann wird halt nicht gemacht, was problemlos möglich wäre. Antworten



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