Basel

Die Minergie-Bauweise wird in Basel-Stadt Vorschrift

Aktualisiert am 14.01.2009 3 Kommentare

Der Grosse Rat hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Energie- sowie des Bau- und Planungsgesetzes beschlossen. Dezentraler Solarstrom wird weiter kostendeckend eingespiesen.

Das Minergie-Gebäude der IWB in der Steinenvorstadt in Basel.

Das Minergie-Gebäude der IWB in der Steinenvorstadt in Basel.

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Mit der Verschärfung setzt Basel-Stadt als erster Kanton neue Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz vom Mai 2008 um. Auf die noch strengeren Minergie-P-Vorgaben, die der Grosse Rat per Vorstoss gefordert hatte, wird jedoch verzichtet, weil sie in einer Stadt nicht flächendeckend praktikabel seien.

Baudirektorin Barbara Schneider lobte das Parlament für sein grünes Licht zur landesweit vorbildlichen ökologischen Reform. Diese zielt vor allem auf Gebäudesanierungen ab. Bereits lägen erste Baugesuche vor für Sanierungen von Blockrandbebauungen in der Schonzone, die mit dem neuen Recht nun möglich werden.

Zu den neuen Vorgaben gehört auch, dass 20 Prozent der Heizenergie aus erneuerbarer Energie stammen muss. Bei der baselstädtischen Fernwärme wird das dank der Kehrichtverbrennung eingehalten. Bei vorbildlichen Neubauten und Sanierungen darf die Nutzungsziffer überschritten werden.

Warten auf Bund

Weil der Bund seine neue kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom limitiert hat und bereits eine lange Warteliste besteht, führt der Kanton im Weiteren seine eigene bewährte Abgeltung samt Solarstrombörse weiter. Zur Finanzierung wird der Strom mit einer Förderabgabe belastet.

Das neue kantonale Recht verbietet überdies auch die auf Beizenterrassen beliebten gasbetriebenen Heizpilze; ausgenommen bleiben Freiluftarbeitsplätze wie Marktstände. Die Kantonsverwaltung will im Übrigen mit der Energiesanierung eigener veralteter Gebäude als gutes Beispiel vorangehen.

Revisionsbedarf und Stossrichtung waren unbestritten, ebenso die Solarstrombörse. Der Grosse Rat stimmte der Revision nach nüchterner, kurzer Diskussion mit grossem Mehr gegen eine Stimme (LDP) zu. Detail-Änderungsanträge von CVP und Grünem Bündnis blieben chancenlos. Referendum vorbehalten, gilt das neue Recht ab sofort. (sda)

Erstellt: 14.01.2009, 11:02 Uhr

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3 Kommentare

Paul Bossert

14.01.2009, 16:39 Uhr
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MINERGIE stützt sich auf die U-Wert-Theorie, welche wissenschaftlich-experimentell noch nie bewiesen wurde. MINERGIE verbindet technische mit individuellen Energiewerten und ist deshalb juristisch nicht einklagbar. MINERGIE verfügt bis heute über keinen einzigen EMPA-Versuch. MINERGIE kostet viel Geld, spart vergleichsweise keine Energie, zerstört die Bausubstanz und gefährdet die Gesundheit! Antworten


Sergio Viva

14.01.2009, 13:18 Uhr
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Kompliment an den Kanton Baselstadt zu diesem Entscheid! Nun bleibt zu hoffen, dass auch der Kanton Baselland möglichst bald diesem Schritt folgt. Antworten



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