Basel

Doch kein Alkohol-Weitergabeverbot an Jugendliche

Aktualisiert am 08.12.2010 4 Kommentare

Der Grosse Rat lehnte ein Alkohol-Weitergabeverbot ab und setzt auf mehr Prävention – und auf neues Bundesrecht.

Die meisten Fraktionen im Grossen Rat kritisierten das Alkohol-Weitergabeverbot als kaum praktikabel im Polizeialltag.

Die meisten Fraktionen im Grossen Rat kritisierten das Alkohol-Weitergabeverbot als kaum praktikabel im Polizeialltag.
Bild: Elena Monti

Basel-Stadt muss ohne neues Recht gegen jugendliche Alkoholexzesse angehen: Der Grosse Rat ist am Mittwoch auf eine Gesetzesvorlage, die ein Alkohol-Weitergabeverbot an Jugendliche gebracht hätte, nicht eingetreten. Das Gesetz hätte den vorsätzlichen Verkauf oder die aktive Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Schnaps an solche unter 18 Jahren unter Strafe gesetzt.

Die Vorlage war ursprünglich zusammen mit Baselland als Paket mit diversen Massnahmen gedacht gewesen. Das Baselbiet speckte seine Vorlage dann aber ab bis auf eine Bewilligungspflicht für die Alkoholabgabe und strich die von Basel-Stadt vorgesehene Heimführung betrunkener Jugendlicher - das kam an der Urne auch durch.

Ohne Nachbarkanton, wo manche jungen Problemtrinker herkommen, liess Basel-Stadt dann die Heimführung ebenfalls fallen. Übrig blieb das Weitergabeverbot. Im Parlament sprachen am Mittwoch alle Fraktionen von der Gewichtigkeit des Problems; doch die meisten kritisierten die Vorlage als kaum praktikabel im Polizeialltag.

Hoffungen auf Prävention

Die FDP beantragte, auf die «verknorzte Vorlage» gar nicht einzutreten; im Zweifel solle man besser nicht legiferieren. Für Baselland sei das Problem ja derart, dass schon die Luftwaffe eingesetzt werde, spottete ihr Sprecher über den Armeehelikopter beim «Harassenlauf». Die FDP hofft auch auf neues Bundesrecht.

Die SP will auf Prävention setzen, in Kooperation mit Baselland. Die EVP/DSP appellierte an die «verdammte Pflicht und Schuldigkeit» der Eltern, sich um ihre Kinder zu kümmern. Die SVP unterstützte dies, forderte aber Repression. Sie will Junge im Ausgang nicht kriminalisieren, sie aber übers Portemonnaie disziplinieren.

Gesundheitsdirektor Carlo Conti akzeptierte das Nicht-Eintreten. Er vermisste allerdings jegliche konkreten Alternativvorschläge aus dem Rat. Für die Prävention reiche das geltende Recht vollauf, und sie funktioniere: Alkoholkonsum unter Jugendlichen sei rückläufig - anders als bei Erwachsenen.

Ungelöstes Koma-Säufer-Problem

Eine kleine Minderheit von jugendlichen Exzessivsäufern mache jedoch grossen Ärger. Diese füllten die Spital-Notfallstationen und träten mit Gewaltdelikten auf. Gegen sie reiche Prävention allein nicht, sagte Conti. Auf Bern zu vertrauen sei zudem blauäugig, wie das Beispiel des abgestürzten nationalen Hundegesetzes zeige.

Der Grosse Rat beschloss Nicht-Eintreten schliesslich mit grossem Mehr gegen eine Stimme bei vier Enthaltungen. Er liess hingegen mit grossem Mehr jenen Anzug der EVP stehen, der die Vorlage ausgelöst hatte. Dies soll die Regierung dazu anhalten, weiter nach Lösungen zu suchen. (amu/sda)

Erstellt: 08.12.2010, 12:16 Uhr

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4 Kommentare

Peter Thommen

08.12.2010, 13:07 Uhr
Melden

Was ist nun schädlicher und traumatisierender und gesundheitsgefährdender für Jugendliche? Pornografie oder Alkohol? Es ist nicht zu fassen! Antworten


Peter Kuederli

08.12.2010, 17:13 Uhr
Melden

Solche Urteile und Fehlentscheide verhelfen dem schlechten Ruf der Schweiz bestens. Pkuederli@cfl.rr.com Antworten



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