Basel

Druckmittel für widerspenstige Eltern

Von Nadja Widmer. Aktualisiert am 03.02.2009 52 Kommentare

Mit gemeinsam vereinbarten Erziehungszielen will das Erziehungsdepartement Chancengleichheit fördern. Die Regierung will im Schulgesetz neben Elternvereinbarungen auch Bussen bis zu 1000 Franken für schwere Fälle festschreiben.

Übermüdet. Schläft ein Kind in der Schule regelmässig ein, so wird mit den Eltern eine Vereinbarung ausgehandelt. Foto Colourbox

Übermüdet. Schläft ein Kind in der Schule regelmässig ein, so wird mit den Eltern eine Vereinbarung ausgehandelt. Foto Colourbox

Im Baselbiet gehören Bussen bereits zur Praxis

Was in Basel als Novum betrachtet wird, gibt es im Baselbiet schon eine ganze Weile: Bereits seit der Einführung des neuen Bildungsgesetzes im August 2003 kann der Schulrat Erziehungsberechtigten, die den Pflichten gegenüber ihren Sprösslingen nicht nachkommen, eine Busse von bis zu 5000 Franken aufbrummen.
Grob zusammengefasst besagt der entsprechende Gesetzesartikel, dass es zu den Pflichten der Erziehungsberechtigten gehört, mit Schule und Lehrpersonen zu kooperieren und dafür zu sorgen, dass ihre Kinder den Unterricht lückenlos besuchen. Diese Massnahme kommt laut dem Baselbieter Bildungsdirektor Urs Wüthrich heute «in der Regel drei bis vier Mal pro Jahr» zum Einsatz.

In Basel sollen künftig Eltern gebüsst werden, die ihre Pflichten in Bezug auf den Schulbesuch der Kinder wiederholt verletzen. Im Baselbiet sind vor allem Eltern betroffen, die mit ihren Kindern vorzeitig in die Ferien fliegen, obwohl ein entsprechendes Gesuch von der Schule abgelehnt worden sei. Dass man die Eltern zur Kasse bittet, kommt laut Wüthrich ohnehin erst als Ultima Ratio zum Einsatz. Bei einem Problem würde man zuerst das Gespräch mit den Eltern suchen, und wenn das nichts bringe, würde man die Busse zuerst einmal androhen. Dies habe nicht zuletzt auch eine präventive Wirkung. «Man muss den Eltern klarmachen, dass ihr Recht auf Schule auch für sie gewisse Mitwirkungspflichten beinhaltet», sagt Wüthrich.

Bea Fünfschilling, FDP-Landrätin und Präsidentin des Lehrervereins Baselland, zweifelt an der Wirkung von Bussen: «Ich kann mir noch nicht vorstellen, wie man nachweisen will, dass die Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen», sagt Fünfschilling zu den Plänen in Basel. Und zur Baselbieter Regelung weist sie darauf hin, dass die hohen Bussen von den Eltern möglicherweise gar nicht bezahlt werden können.

Dass man das Problem ohne Druckmittel lösen kann, glaubt aber auch sie nicht. «Es müssen Modelle erarbeitet werden, die es ermöglichen, Erziehungsberechtigte bei unterlassener Betreuung und Erziehung angemessen zur Verantwortung zu ziehen», sagt Fünfschilling, ohne konkreter zu werden. Derweil beobachte man den Versuch in Basel und hoffe «auf eine umfassende Evaluation».

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Geht es nach dem Regierungsrat, soll im Schulgesetz künftig stehen, dass Schulleitungen mit Erziehungsberechtigten und Schülern Vereinbarungen zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsziele abschliessen können. «Die Teilnahme an den Gesprächen darüber ist Pflicht», sagt Hans Georg Signer, Leiter Bildung. Wer auch nach wiederholter Einladung nicht auftaucht, bekommt eine Busse. Das Abschliessen einer Vereinbarung und deren Einhaltung können aber nicht sanktioniert werden.

Kooperation

Die Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen sollen Punkte enthalten, wie die Lernsituation eines Schülers verbessert werden kann. Es geht darum, festzuhalten, wer was beitragen kann. «Im Vordergrund steht, dass die Schule mit den Eltern und dem Schüler ins Gespräch kommt», erklärt Signer. Am runden Tisch könne besprochen werden, welche Veränderungen nötig seien. Die neuen Paragrafen sollen keine Konfrontation, sondern eine bessere Kooperation bringen. «Bussen sind die letzte Massnahme», sagt Regierungsrat Christoph Eymann.

Die Bussen können auf Antrag der Schulleitung dann verteilt werden, wenn die Eltern ihre Pflichten verletzen. Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder regelmässig und ausgeruht die Schule besuchen können. Sie dürfen ihre Kinder nicht wissentlich von der Schule fernbleiben lassen. Die Eltern sind verpflichtet, an Elternveranstaltungen und -gesprächen teilzunehmen, und sie müssen ihre Kinder zudem zum Einhalten der Regeln und Weisungen der Schule anhalten. Wer dies wiederholt nicht macht, erhält eine Busse von bis zu 1000 Franken.

Nationalität egal

Eltern, die sich im allgemein üblichen Rahmen um die Schulbildung ihrer Kinder kümmern, haben laut Eymann nichts zu befürchten. «Die neuen Gesetze richten sich an die, die sich nicht um ihre Kinder kümmern.» Diejenigen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht dazu in der Lage sind, würden nicht Bussen, sondern Unterstützung erhalten. Die Bussgelder seien für renitente Eltern gedacht. Etwa für den Vater, der sagt, «es ist ein Mädchen, das braucht keine Bildung». Es gehe ihm um die Chancengleichheit, sagt Eymann. Die neuen Pflichten seien nicht für eine bestimmte Nationalität geschrieben worden. «Uns ist es völlig egal, welche Farbe der Pass hat.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 03.02.2009, 17:09 Uhr

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52 Kommentare

Martin Heimberg

01.02.2009, 22:43 Uhr
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... erzieherische Defizite? Ansatz: Die Schulen gewichten in Form von Hausaufgaben das Benehmen, Anstand, Respekt gegenüber Mitmensch und Umwelt höher, weiter die Handy- und Alles-haben-wollen-Manie (Grössenwahn), und schärfen z. B. den Sinn für 4-stellige Milliardenbeträge - das 1x1 genügt da längst nicht mehr. Dinge, die wir Erwachsenen bereits bestens verstehen, beherrschen und vorleben ... Antworten


Sibylle Weiss

01.02.2009, 22:03 Uhr
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Kinder machen ist nicht schwer, Kinder haben dagegen SEHR! Herr P. Gros hat insofern Recht, dass die Alleinstehenden das Mitquer subvenionieren. Ganz gut, dass der Vater Staat hier der Schirmherr ist. Denn wenn die "Sponsoren" des Elternvergnügens aufgrund der heutigen Wirtschaftslage ausgesteuert sind, ist die Herrlichkeit sowie so vorüber. Insbesondere wenn man sogar als AL nocht Steuern zahlt. Antworten



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