Basel
Ein Schlagring, ein Hummer und viele Widersprüche
Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 25.10.2012 3 Kommentare
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Wie in jedem Gerichtsverfahren geht es auch diesmal vor allem um eine Frage: Wer hat was getan und lässt sich das beweisen? Tatsache ist, dass es ein Opfer gibt, dem als Gast im CU Club eine Flasche oder ein Glas über den Kopf geschlagen wurde. Ebenfalls als gesichert gilt, dass es vor dem Club in der Steinentorstrasse eine wüste Keilerei zwischen Securitymitarbeitern und einer Gruppe von Männern gegeben hat. Dabei wurde ein Securitymitarbeiter niedergeschlagen und am Kopf verletzt, ein anderer Securitymitarbeiter wurde mit Fahrrädern beworfen, und es kam zu einem Stich mit einem Messer in den Hintern eines Securitymitarbeiters. Ausserdem fuhr ein Mann wie ein Verrückter mit einem schwarzen Hummer davon, wobei er über die Traminsel gerast und beinahe einen Passanten überfahren haben soll.
Das alles geschah in den frühen Morgenstunden des 23. Novembers 2008. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat vier Männer, die in die Vorfälle verwickelt waren, angeklagt: Da wäre zuerst einmal A.J., ein in Basel lebender Kosovo-Italiener, dem versuchte schwere Körperverletzunng vorgeworfen wird; dann A.M., ein in Frankreich lebender Kosovo-Albaner, der sich wegen einfacher Körperverletzung, Raufhandel und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu verantworten hat; ebenfalls auf der Anklagebank sitzen M.Y., ein in Basel lebender Türke, dem mehrfache einfache Körperverletzung sowie Raufhandel vorgeworfen wird. K.S., einen im Kanton Bern lebenden Schweizer, hat die Staatsanwaltschaft wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandel angeklagt.
Widersprüchliches Aussagen
Von dem, was im Club vorgefallen ist, bekam das Strafgericht Basel-Stadt mit Gerichtspräsident Marc Oser (SVP) verschiedene Versionen zu hören. A.J. stellte sich als Opfer von ungerechtfertigter Gewalt der Securitymitarbeiter dar und sagte, er sei mit Schlägen eingedeckt worden, ohne etwas gmacht zu haben. Davon, dass er zusammen mit A.M. einen französischen Gast angerempelt und später ein Glas auf den Kopf geschlagen haben soll, wollte er nichts wissen.
Die Beschuldigten tischten unterschiedliche Versionen auf, wie sie die Streitigkeiten erlebt hatten und was Auslöser der Gewalt gewesen war. Sie beschuldigten sich oft gegenseitig. Die Zeugen und Auskunftspersonen konnten nicht restlos zur Rekonstruktion der Vorfälle beitragen.
Das Gericht muss nun beurteilen, wie weit die Streitereien im Innern des Clubs zur späteren heftigen Auseinandersetzung auf der Strasse geführt hatten. Unklar ist, ob A.J. oder A.M. telefonisch Verstärkung angefordert haben. Jedenfalls griffen mehrere Männer draussen die Securityleute an – vor allem auf K.S. hatten sie es abgesehen, weil dieser A.J. zuvor unter Anwendung von Gewalt nach draussen gebracht hatte.
Der «Schwarze Peter» macht die Runde
Bei der Keilerei ging es unzimperlich zu. Ein Securitymitarbeiter, der als Zeuge aussagte, bezeichnete den Streit als «Strassenschlacht». Es flogen Fäuste, es wurde getreten und gerungen, jemand warf Fahrräder auf K.S., und in diesem Wirrwarr und Geschrei schlug ein Mann – angeblich mit einem Schlagring – auf einen Securitymann ein. Dieser sank sofort k.o. und verletzt zu Boden.
Vermutungen, dass A.M. den Schlag ausgeführt haben könnte, da er einen Hummer fuhr, und angeblich der Hummer-Fahrer den Securitymann niedergestreckt haben soll, konnte das Gericht nicht erhärten. Eindeutige Beweise fehlen. A.M. sagte, er habe mit dem Schlag nichts zu tun. Als gesichert gilt nur, dass A.M. zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Hummers war. Nach eigenen Angaben war er an diesem Abend betrunken, womit er dem Gericht seine auffällig grossen Erinnerungslücken erklärte. Dass er in dieser Nacht trotzdem noch Auto fuhr, spielte eine untergeordnete Rolle.
Schwierige Entscheidung des Gerichts
Es war offensichtlich war, dass A.M. und A.J. sich nicht gegenseitig belasten wollten und die beiden vor allem K.S. sowie M.Y. die Schuld an den Vorfällen gaben. An den Gewalttaten im Club und auf der Strasse wollen die beiden Kosovo-Albaner nicht beteiligt gewesen sein.
Ob A.J. so unbeteiligt war, wie er sich darstellt, muss das Gericht entscheiden. Dieses hat auch in einem anderen Fall seine mutmassliche Reaktion beurteilen: Am 25. Juni 2010 soll auf dem NT-Areal, wo er einen Wurststand betrieben hatte, einen Gast zuerst mit der Grillzange, später mit einem Pickelstiel malträtiert haben. Auslöser soll angeblich die Forderung nach einem zweiten Pappunterteller für die Bratwurst sowie geringfügige Provokationen gewesen sein.
Das Gericht eröffnet das Urteil voraussichtlich am Freitagnachmittag. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.10.2012, 17:58 Uhr
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3 Kommentare
Es ist für den Steuerzahler unerheblich, wer welche Lügenstorys erfindet. Kurzen Prozess, alle werden für alle geschehenen Verbrechen verurteilt, mal sehen ob beim Einen oder Anderen das Gedächtniss plötzlich wieder "funktioniert". Je länger diese "Brüder" von der Strasse weg sind desto besser. Antworten
In dieser Gegend treiben sich am Wochenende viele primitive Gestalten rum. Da muss man sicher über solche Vorfälle nicht wundern. Vielleicht habe sich da auch nur einige Gleichgesinnte gefunden und sich gegenseitig aufs Maul gegeben. Keiner der Beteiligten scheint nach dem Beschrieb eine wirklich saubere Weste zu haben... Antworten

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