Basel

Eine umstrittene Ausschaffung

Ein Afrikaner im Bässlergut soll von seinem Sohn getrennt werden: Trotz hängiger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht droht dem jungen Vater Bobou Kalidou* aus Guinea die Rückschaffung.

Vaterbesuch: Ursula Rentsch bringt Jerome regelmässig ins Bässlergut. Foto W. Südbeck

Vaterbesuch: Ursula Rentsch bringt Jerome regelmässig ins Bässlergut. Foto W. Südbeck

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«Dida, dida, dida», jauchzt der 17-monatige Jerome*. Sein Papa Bobou Kalidou (21) versorgt das Baby mit dem Schoppen, hebt es in die Höhe und lässt es Karussell fahren, indem er sich wie ein Derwisch um die eigene Achse dreht. Ort des Geschehens: Ausschaffungsgefängnis Bässlergut. Im Besucherraum liegen Spielsachen und zwei Bilderbücher auf dem Tisch. Jerome schläft an der Schulter seines Vaters ein. «Ich will meine elterliche Verantwortung ganz wahrnehmen können», sagt Kalidou. Vor wenigen Tagen erst hatte er einen Ausschaffungsversuch überstanden und von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Ausreise zu verweigern. Er sagt: «Mein Sohn ist meine neue Hoffnung, die meinem Leben eine Perspektive gibt.»

Kontakt mit Vater

«Für den Kleinen ist der Kontakt zum Vater wie eine Tankstelle – und umgekehrt», bekräftigt Jeromes Betreuerin Ursula Rentsch von der Lebensgemeinschaft Sonnhalde in Wynigen im Kanton Bern. Nach seiner Geburt wurde Jerome dort aufgenommen. Seine Mutter, eine Kroatin, ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, für ihn zu sorgen. Rentschs und die Lebensgemeinschaft sorgen nun für Jerome und dafür, dass er seinen Vater regelmässig sieht, seine «einzige leibliche Bezugsperson». Ursula Rentsch und Jerome besuchen Kalidou zwei Mal in der Woche. Im vergangenen Dezember wurde er auf Geheiss des zuständigen Aargauer Rekursgerichts ins Ausschaffungsgefängnis Bässlergut gebracht.

Gegen die drohende Ausschaffung durch die Aargauer Behörden legte der Anwalt Willi Egloff beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Nach seiner Überzeugung würde es humanitären Massstäben widersprechen, wenn die Behörden den Kontakt des Babys zu seinem Vater durch dessen Ausschaffung verunmöglichen würden. «Das wäre skandalös», sagt der Anwalt. Seiner Meinung nach würde es der Europäischen Menschenrechts-Erklärung (EMRK) widersprechen, die den Kontakt zwischen Vater und Kind als existenziell wichtig schützt.

Neue Ausgangslage

Im Jahr 2006 hatte das Bundesamt für Migration (BFM) die Wegweisung von Kalidou verfügt, da es sein Asylgesuch ablehnte mit der Begründung, weder seine Identität noch seine Verfolgungssituation seien glaubwürdig. Wegen einer Beziehung zu einer Frau wurde die Wegweisung jedoch nicht vollzogen. Mitte 2007 wurde Jerome geboren und aufgrund der Drogenkrankheit der Mutter fremdplatziert. Um die amtliche Anerkennung von Kalidous Vaterschaft zu erreichen, bat der Beistand des Kindes Anwalt Willi Egloff um Hilfe bei der Beschaffung der nötigen Identitätspapiere. Nachdem Identität und Vaterschaft Kalidous zweifelsfrei geklärt waren, beantragte Egloff beim Berner Migrationsdienst eine Aufenthaltsbewilligung für seinen Mandanten, gestützt auf den besagten Artikel der EMRK. Zudem beantragte Egloff beim Bundesamt für Migration, auf den negativen Asylentscheid von 2006 zurückzukommen.

Die Antwort des BFM sei laut Egloff mit keinem Wort eingegangen auf die amtlich feststehende Identität noch gebührend auf die Bedeutung der Vater-Sohn-Beziehung. Das BFM spielte den Ball zurück an den Kanton Bern. Weil das BFM Kalidous Asylgesuch noch nicht neu verhandelt hat, wandte sich Anwalt Egloff mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, um zu erreichen, dass die Behörden auf die Ausschaffung Kalidous verzichten, bis über sein Härtefallgesuch entschieden ist.

* Namen geändert (Basler Zeitung)

Erstellt: 03.02.2009, 16:48 Uhr

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18 Kommentare

Regula Schwab

04.02.2009, 18:10 Uhr
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Wie wissen alle immer sofort, was andere richtig oder falsch machen und haben Lösungen parat!Aus eigener Erfahrung weiss ich,dass diese Lösungen gar nicht mehr so toll sind, wenn man näher in so komplexe Situationen hinein sieht.Es macht mich traurig, wie lieblos und hart Kalidou abgeurteilt wird, obwohl wir doch eigentlich sehr wenig über ihn als Mensch wissen!! Antworten


Harry Berger

04.02.2009, 00:17 Uhr
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Ich kann mich nur dem Kommentar von C.Pleuss anschliessen. 90 % der hier ausgesprochenen Meinungen sind rassistisch motiviert und ehrverletzend. Wieso die Baz das publiziert ist mir ein Rätsel. Antworten


Martin Lienert

03.02.2009, 23:38 Uhr
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Dieses arme Kind. Was fuer Eltern ! Und diese Eltern duerfen in der CH leben ! Antworten


Juan Hurtado

03.02.2009, 23:30 Uhr
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Unglaublich, wie leicht es ist, unsere Gesetze zu beugen und dass die Anwälte dies auch voll auskosten (wer zahlt diese eigentlich?). Es ist an der Zeit, dass die Ausschaffungen endlich verzögerungsfrei und ohne Wenn und Aber vollzogen werden, sobald feststeht, dass kein Grund für einen Aufenthalt in der Schweiz gegeben ist. Gute Reise, Kalidou! Auch gute Reise an die Kroatin (aus sicherem Land)! Antworten


And Herzog

03.02.2009, 23:13 Uhr
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@Stefan Meier: Wo steht in dem Bericht etwas darüber, dass die Mutter drogenabhängig ist? Vielleicht ist sie ja auch einfach geschlagen worden von ihrem bösen, bösen Afrikaner Freund und deshalb nicht mehr in der Lage das Kind aufzuziehen? (Achtung, ironie! Für die unter Ihnen, die das nicht verstehen) Antworten


adolf wolf

03.02.2009, 22:52 Uhr
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Schlechter und ganz mieser kann es wohl kaum gar nicht mehr gehen, ich hasse diese "seichte" und immer wiederkehrende mit "Krokodilstränen" erfüllte, bereits am übergärende "Schwaize"...sagt mal, habt ihr es denn noch immer nicht begriffen?! "Raus"... und zwar so schnell wie immer nur möglich! Antworten


Martin Luchs

03.02.2009, 20:38 Uhr
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@Hansjackob Keller, gebe Ihnen vollumfänglich recht, aber bei unseren Psychopathischen HUMMANIETAEREN Gutmenschen, ist ein Kind leider auch nur mittel zum Zweck. Antworten


Mischa Veith

03.02.2009, 19:05 Uhr
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wie unglaublich traurig, was diese Herren hier für einseitige Sichtweisen haben...da bin ich froh, dass in unserer "sauberen" Schweiz auch andersdenkende und etwas offenere Menschen gibt, sonst könnten wir gleich alle auswandern und das Land den SVP-lern und co. überlassen...würd mich Wunder nehmen, wie lange das gut gehen würde! Antworten


Karsten Füllhaas

03.02.2009, 18:59 Uhr
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Was für ein perverser Ausdruck von sozialer Kälte und Menschenverachtung in den Kommentaren und von Seiten der Behörden. Aber im gleichen Atemzug wollen wir Häftlnge aus Guantánamo aufnehmen, ohne dass diese überhaupt bei uns Asyl beantragt haben. Wohl nur, um das Image der humanitären Schweiz für die int. Medien am Leben zu erhalten, über Asylanten ohne "Promi-Status" schreibt eh keiner. Antworten


Joe Schmid

03.02.2009, 18:26 Uhr
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Diese Leute müssen ausgewiesen werden. Die Schweizer Steuerzahler müssen alle unterhalten, selber aber haben sie keinen Anspruch auf Rücksichtnahme wenn die Seuern ein paar Tage zu spät einbezahlt werden. Antworten


C. Pleuss

03.02.2009, 17:57 Uhr
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Liebe Redaktion, Sollten nicht Bemerkungen, die u. a. ehrverletzend,, rassistisch oder unsachlich sind, hier nicht publiziert werden? Liebe Kommentatoren/Innen, welch ein Armutszeugnis für die humanitäre Schweiz!!! Antworten


Hans Moser

03.02.2009, 17:57 Uhr
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Tja, die kleine Schweiz, das Auffanglager gescheiterter Existenzen. Warum fliehen die Afrikaner eigentlich nicht in ein Nachbarland? Ich jedenfalls, würde nicht von hier nach Afrika fliehen. Oder hat diese Völkerwanderung etwa einen anderen Grund? Antworten


Abdul R. Furrer

03.02.2009, 17:46 Uhr
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Im soeben von der Asylabteilung der Sozialhilfe neu geschaffenen Asylantenwohnheim an der Brombacherstr. 7 - 100m neben dem Asylantenbunker Horburgstr. 44-48 ! - findet sich bestimmt ein Plätzchen für die armen verfolgten Asyl-Erschleicher. Die Guantanamo-Häftlinge konnte unser zum linken Vasallen mutierter Regierungsrat Gass dann auch gerade dort unterbringen. Antworten


G. Stutz

03.02.2009, 16:34 Uhr
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Sehe keinen Grund dass einer der dreien hierbleiben soll .... schon gar nicht zu Lasten der Steuerzahler. Ich hoffe doch sehr dass es nicht so einfach ist sich Asyl zu erscheichen, ein Kind gemacht ist schnell, ob es den Eltern dabei tatsächlich um das Wohle des Nachwuchses geht oder einfach um das Mittel zum Zweck? Antworten


Hansjackob Keller

03.02.2009, 16:28 Uhr
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Ich schlage vor, dass dieses 'Rezept' doch allen abgewiesenen Asylbewerbern mitgeteilt wird.....! Es scheint ja gut zu funktionieren... Am Besten noch dafür sorgen, dass er sich dann in Basel aufhält: Herr Morin hat sicherlich genügend Steuergelder dafür zur Verfügung.... Antworten


Bernd Hasler

03.02.2009, 16:05 Uhr
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Eine typische Basler Story. Und da wundert ihr Euch über die hohen Steuern? Antworten


Arnold Franz

03.02.2009, 15:55 Uhr
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Habt Ihr's noch nicht verstanden! Es muss Platz gemacht werden für die Bulgaren und die Rumänen ... Antworten


stefan meier

03.02.2009, 15:11 Uhr
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Na, ist doch super! Mir kommen die Traenen. Mutter Kroatin und drogenabhaengig (warum ist sie noch hier?), Vater ohne Anrecht auf Asyl. Da kann er ja den Kleinen mitnehmen. Antworten



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