Eine umstrittene Ausschaffung

Von Wolf Südbeck-Baur. Aktualisiert am 03.02.2009 18 Kommentare

Ein Afrikaner im Bässlergut soll von seinem Sohn getrennt werden: Trotz hängiger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht droht dem jungen Vater Bobou Kalidou* aus Guinea die Rückschaffung.

Vaterbesuch: Ursula Rentsch bringt Jerome regelmässig ins Bässlergut. Foto W. Südbeck

Vaterbesuch: Ursula Rentsch bringt Jerome regelmässig ins Bässlergut. Foto W. Südbeck

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«Dida, dida, dida», jauchzt der 17-monatige Jerome*. Sein Papa Bobou Kalidou (21) versorgt das Baby mit dem Schoppen, hebt es in die Höhe und lässt es Karussell fahren, indem er sich wie ein Derwisch um die eigene Achse dreht. Ort des Geschehens: Ausschaffungsgefängnis Bässlergut. Im Besucherraum liegen Spielsachen und zwei Bilderbücher auf dem Tisch. Jerome schläft an der Schulter seines Vaters ein. «Ich will meine elterliche Verantwortung ganz wahrnehmen können», sagt Kalidou. Vor wenigen Tagen erst hatte er einen Ausschaffungsversuch überstanden und von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Ausreise zu verweigern. Er sagt: «Mein Sohn ist meine neue Hoffnung, die meinem Leben eine Perspektive gibt.»

Kontakt mit Vater

«Für den Kleinen ist der Kontakt zum Vater wie eine Tankstelle – und umgekehrt», bekräftigt Jeromes Betreuerin Ursula Rentsch von der Lebensgemeinschaft Sonnhalde in Wynigen im Kanton Bern. Nach seiner Geburt wurde Jerome dort aufgenommen. Seine Mutter, eine Kroatin, ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, für ihn zu sorgen. Rentschs und die Lebensgemeinschaft sorgen nun für Jerome und dafür, dass er seinen Vater regelmässig sieht, seine «einzige leibliche Bezugsperson». Ursula Rentsch und Jerome besuchen Kalidou zwei Mal in der Woche. Im vergangenen Dezember wurde er auf Geheiss des zuständigen Aargauer Rekursgerichts ins Ausschaffungsgefängnis Bässlergut gebracht.

Gegen die drohende Ausschaffung durch die Aargauer Behörden legte der Anwalt Willi Egloff beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Nach seiner Überzeugung würde es humanitären Massstäben widersprechen, wenn die Behörden den Kontakt des Babys zu seinem Vater durch dessen Ausschaffung verunmöglichen würden. «Das wäre skandalös», sagt der Anwalt. Seiner Meinung nach würde es der Europäischen Menschenrechts-Erklärung (EMRK) widersprechen, die den Kontakt zwischen Vater und Kind als existenziell wichtig schützt.

Neue Ausgangslage

Im Jahr 2006 hatte das Bundesamt für Migration (BFM) die Wegweisung von Kalidou verfügt, da es sein Asylgesuch ablehnte mit der Begründung, weder seine Identität noch seine Verfolgungssituation seien glaubwürdig. Wegen einer Beziehung zu einer Frau wurde die Wegweisung jedoch nicht vollzogen. Mitte 2007 wurde Jerome geboren und aufgrund der Drogenkrankheit der Mutter fremdplatziert. Um die amtliche Anerkennung von Kalidous Vaterschaft zu erreichen, bat der Beistand des Kindes Anwalt Willi Egloff um Hilfe bei der Beschaffung der nötigen Identitätspapiere. Nachdem Identität und Vaterschaft Kalidous zweifelsfrei geklärt waren, beantragte Egloff beim Berner Migrationsdienst eine Aufenthaltsbewilligung für seinen Mandanten, gestützt auf den besagten Artikel der EMRK. Zudem beantragte Egloff beim Bundesamt für Migration, auf den negativen Asylentscheid von 2006 zurückzukommen.

Die Antwort des BFM sei laut Egloff mit keinem Wort eingegangen auf die amtlich feststehende Identität noch gebührend auf die Bedeutung der Vater-Sohn-Beziehung. Das BFM spielte den Ball zurück an den Kanton Bern. Weil das BFM Kalidous Asylgesuch noch nicht neu verhandelt hat, wandte sich Anwalt Egloff mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, um zu erreichen, dass die Behörden auf die Ausschaffung Kalidous verzichten, bis über sein Härtefallgesuch entschieden ist.

* Namen geändert (Basler Zeitung)

Erstellt: 03.02.2009, 16:48 Uhr

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18 Kommentare

G. Stutz

03.02.2009, 16:34 Uhr
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Sehe keinen Grund dass einer der dreien hierbleiben soll .... schon gar nicht zu Lasten der Steuerzahler. Ich hoffe doch sehr dass es nicht so einfach ist sich Asyl zu erscheichen, ein Kind gemacht ist schnell, ob es den Eltern dabei tatsächlich um das Wohle des Nachwuchses geht oder einfach um das Mittel zum Zweck? Antworten


stefan meier

03.02.2009, 15:11 Uhr
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Na, ist doch super! Mir kommen die Traenen. Mutter Kroatin und drogenabhaengig (warum ist sie noch hier?), Vater ohne Anrecht auf Asyl. Da kann er ja den Kleinen mitnehmen. Antworten



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