Basel
Eine unbeliebte Steuer wird abgeschafft
Von Markus Vogt. Aktualisiert am 20.09.2012 12 Kommentare
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Der Kanton Basel-Stadt schafft die Aufwandbesteuerung oder Pauschalbesteuerung, wie sie auch genannt wird, 2014 ab: Das beschloss der Grosse Rat gestern mit 56 zu 16 Stimmen bei vier Enthaltungen. Erfüllt wird damit ein Begehren, das der frühere Grossrat und heutige Nationalrat Beat Jans (SP) mit einer Motion gestellt hatte.
Diese Steuer sei umstritten, seit es sie gebe, sagte CVP-Grossrat Lukas Engelberger als Präsident der Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) zu Beginn der kurzen Debatte. In Basel-Stadt wurde sie erst 2001 eingeführt. Die Aufwandbesteuerung ist keine individuelle Steuervereinbarung zwischen der steuerpflichtigen Person und der Steuerbehörde, sondern eine gesetzlich festgelegte Methode zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Basis des Lebensaufwandes.
Nur wenige Betroffene
Die Meinungen dazu gehen auseinander. In der Schweiz haben, so führte es Engelberger aus, die Kantone Luzern, St. Gallen und Thurgau diese Steuer nach erfolgten Abstimmungen beibehalten, die Kantone Zürich, Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden haben sie hingegen abgeschafft. Am Wochenende stimmen Baselland und Bern darüber ab. Engelberger plädierte für die Streichung der Pauschalsteuer, die wenige Leute ungerechtfertigt besser stelle. Ausländische Steuerpflichtige würden gegenüber inländischen bevorzugt, was eine offensichtliche Ungleichbehandlung sei. Für Basel-Stadt habe die Streichung der Steuer keine wesentlichen Folgen, da weniger als 20 Personen betroffen seien, die zusammen nur rund zwei Millionen Franken an Steuern entrichten würden.
Das bestätigte Finanzdirektorin Eva Herzog: Derzeit seien es 19 Personen, die in Basel-Stadt so besteuert würden. Zusammen würden sie 2,3 Millionen Franken an Steuereinnahmen bringen, was etwa 0,15 Prozent der gesamten Steuereinnahmen entspreche. Herzog plädierte für die Abschaffung: Diese Art der Besteuerung verstosse gegen fundamentale Grundsätze bei der Besteuerung, so etwa gegen den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Verletzt werde das Gleichbehandlungsgebot, fuhr die Finanzdirektorin fort: «Viele Leute verstehen das nicht.» Mit der Abschaffungkönnte es zwar sein, dass Betroffene wegziehen, doch sei zu erwarten, dass dafür andere Steuerzahler kämen. Diese Erfahrung habe der Kanton Zürich gemacht, nachdem er diese Steuer abgeschafft hatte.
Absurder Wettbewerb
In der Schweiz laufe ein absurder Steuerwettbewerb, befand Elisabeth Ackermann, die Fraktionspräsidentin des Grünen Bündnisses. Auf der einen Seite würden reiche Ausländer angelockt, auf der anderen Seite würden diese gar nicht richtig besteuert. Von Steuergerechtigkeit sei keine Rede. Ein Teil der betroffenen Personen werde wohl wegziehen, der andere Teil werde bleiben und normal Steuern bezahlen. Erstaunlich sei, dass ausgerechnet die SVP für die Pauschalbesteuerung von Ausländern eintrete.
SP-Fraktionschefin Tanja Soland erklärte, diese Steuer widerspreche der Steuergerechtigkeit. Es gehe nicht an, einen Teil der Steuerpflichtigen zu bevorzugen. Die zu erwartenden Ausfälle dürften gering sein, meinte sie noch. Dieses Modell brauche es in Basel-Stadt nicht, sagte auch Conradin Cramer (LDP); diese Sonderform werde kaum gebraucht.
Nur der früherere Grossratspräsident Patrick Hafner (SVP) trat für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung ein, blieb mit dieser Haltung aber allein. (Basler Zeitung)
Erstellt: 20.09.2012, 07:32 Uhr
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12 Kommentare
Welch ein vernünftig Parlament ihr Basler habt! Damit spart ihr die Kosten für eine
überflüssige gewordene Volksabstimmung. Bleibt zu hoffen, dass der BL-Souverän am Sonntag nachzieht ... und möglichst bald alle Kantone diese Ungleichbehandlung stoppen.
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