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Fahrverbot für Elektrovelos

Velos mit gelbem Schild unerwünscht: Elektrovelos sollen in der Basler Innenstadt auch mit abgeschaltetem Motor nichts mehr zu suchen haben.

Der Basler Regierungspräsident Guy Morin muss künftig den letzten Teil seines Arbeitswegs vom Bruderholz her zu Fuss gehen. Denn ab 1. Januar 2014 darf der grüne Politiker nicht mehr mit seinem Elektrovelo mit gelbem Kontrollschild bis vor das Basler Rathaus fahren – er muss seinen Flitzer am Eingang der autofreien Innenstadt stehen lassen. Die Verkehrspolizei Basel-Stadt verbietet Elektrovelos mit Kontrollschildern die Durchfahrt auch auf den geplanten drei Velorouten durch die Innenstadt. Egal, ob nachts oder während der geplanten Zufahrten für Autos und Lastwagen: Elektrovelos mit gelbem Kontrollschild sind verboten.

«Solche Fahrzeuge erreichen Höchstgeschwindigkeiten bis zu 60 Kilometer pro Stunde. Sie gelten als Motorfahrzeuge und nicht als Leichtmotorfahrräder», sagt Bernhard Frey Jäggi, Leiter der Abteilung Verkehr bei der Kantonspolizei Basel-Stadt. Den Fahrern sei es aufgrund der Kraftentwicklung der Velos zuzumuten, dass sie den Weg über die Johanniter- oder die Wettsteinbrücke nehmen, um ans andere Ende der Innenstadt zu gelangen.

Laut der Kantonspolizei ist die Fahrt durch die Innenstadt auch nicht mit abgeschaltetem Elektromotor zulässig. Auch dann nicht also, wenn der Fahrer kraft seiner Beine mit den maximal erlaubten 30 Kilometern pro Stunde durch die Zone pedalt. Frey Jäggi: «Das machen die wenigsten Leute. Die Verkehrspolizei braucht eine ganz klare Handhabung, um das Verbot zu überprüfen und die Verordnung durchzusetzen. Daher ziehen wir bei Motorfahrrädern mit einer gelben Nummer den Strich. Elektrovelos ohne gelbes Kontrollschild hingegen sind zugelassen.»

«Elektrovelos sind auch Velos»

Bei Pro Velo beider Basel stösst die von der Verkehrspolizei angestrebte Praxis auf Unverständnis. Präsident David Wüest-Rudin: «Wir sehen Fahrräder mit Elektroantrieb grundsätzlich als ­Velos an. Sie sind aufgrund ihrer ökologischen Vorteile unterstützungs- und förderungswürdig. Es wäre schade, wenn der Kanton solche Fahrzeuge künftig zu den motorisierten Fahrzeugen zählen und ihnen den Zutritt in die Innenstadt verbieten würde.»

Für Wüest-Rudin ist hingegen klar: Die Polizei müsse die Geschwindigkeitsbegrenzung durchsetzen. «Da spielt es keine Rolle, ob jemand ein Elektrovelo mit oder ohne gelbes Nummernschild fährt. Ich kann daher nicht nachvollziehen, dass ein E-Bike mit gelber Nummer ausserhalb der autofreien Zone stehen bleiben muss.»

Bei der Polizei lautet eine weitere Begründung, dass, wenn man Elektro­velos mit gelbem Schild zulassen würde, auch Motorfahrräder mit gelbem Nummernschild zugelassen werden müssten. Frey Jäggi: «Das widerspricht aber dem Gedanken der motorfahrzeugfreien Kernzone.»

Ob die Basler Polizei allerdings richtig handelt, wenn sie Elektrovelos mit gelbem Schild aus der Innenstadt verbannt? Wohl kaum. Denn laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) ist es zulässig, auf einem Motorfahrrad mit abgeschaltetem Motor einer Strasse entlang zu radeln, wo die Durchfahrt für Motorfahrräder (Töfflis) eigentlich verboten, für Velos aber erlaubt ist. «In der Verwendung handelt es sich dann faktisch nicht mehr um ein Motorfahrrad, sondern um ein Velo», sagt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Astra. Genauso wenig kann die Polizei einem Mofafahrer verbieten, mit abgeschaltetem Motor mühsam untersetzt durch die Innenstadt zu pedalen. Der Kanton Basel-Stadt widersetzt sich mit dem Verbot, Elektrofahrräder mit Schild und ausgeschaltetem Motor aussen vor zu lassen, also dem Strassengesetz des Bundes.

Schon bei Velotaxis restriktiv

Ähnliche Probleme wegen Zulassungen mit den Basler Behörden hatten vor zwei Jahren bereits Velotaxis. Der damalige Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass stufte die dreirädrigen Gefährte als Kleinmotorräder ein. Daher durften sie nicht auf Velostreifen und in den Fussgängerzonen verkehren. Das Astra erleichterte allerdings den Betrieb dieser elektrisch unterstützten Fahrzeuge und erlaubte ihnen die Benützung von Radwegen und -streifen, sofern sie die Breite von einem Meter nicht überschreiten.

Im Kanton Basel-Stadt gibt es rund 900 Besitzer von Elektrovelos mit einer gelben Plakette, die analog Guy Morin aussen vor bleiben sollen. Immerhin verfügt der Vorsteher des Präsidialdepartements über einen Trumpf, um auch ohne sein Elektrovelo bequem ins Rathaus zu gelangen. Ein Anruf an einen Fahrer der Regierungskarossen genügt, und er wird auf dem Bruderholz abgeholt. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Mercedes der Regierung auch ausserhalb der Lieferzeiten eine ausnahmsweise Bewilligung für das Durchqueren der autofreien Innenstadt haben.