Basel

Fortpflanzungsmedizingesetz-Revision für Basler Regierung zu strikt

Aktualisiert am 12.05.2009

Die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes kommt bei der Basler Regierung zwar grundsätzlich gut an. Als zu restriktiv kritisiert diese aber die vorgeschlagene Zulassung zur Präimplantationsdiagnostik (PID), wie sie am Dienstag mitteilte.

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Die neu zugelassene PID werde nur «äusserst begrenzt» erlaubt. Der Bundesvorschlag sei medizinisch und wissenschaftlich «nicht praktikabel». Eine Gesetzesänderung wäre ferner nur sinnvoll, wenn bei In-Vitro-Fertilisationen mehr als drei Embryonen entwickelt werden dürften - das sehe auch die Ethikkommission beider Basel so.

Zudem wäre schwangeren Frauen «innerhalb klarer Grenzen» mehr Selbstverantwortung zuzugestehen, wünscht die Regierung weiter. Da werde die gesellschaftliche Entwicklung im Land zu wenig berücksichtigt.

Gegen Verschärfung der flankierdenden Massnahmen

Die Basler Regierung lehnt eine Revision der Entsendegesetzes-Verordnung ab. Die Verschärfung der Verordnung für die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die damit verbundene Verschärfung der Flankierenden Massnahmen hält sie für «nicht erforderlich», wie sie am Dienstag mitteilte. Die Kontrollen festzuschreiben koste Flexibilität. (jg/sda)

Erstellt: 12.05.2009, 15:59 Uhr

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