Basel
Frau trickste Sozialhilfe monatelang aus
Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 12.12.2011 52 Kommentare
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Werner Hiltmann ist mehr als verärgert, er ist richtig hässig. In Rage bringt ihn das Verhalten einer ehemaligen Mieterin. «Und die basel-städtische Sozialhilfe», sagt Hiltmann. Konkret geht es um einen Vorfall, der sich zwischen 2009 und 2011 abspielte und erst vor einem Monat sein Ende fand. Hiltmann besass im 2009 die Liegenschaft am Klingentalgraben 37 im Kleinbasel – inzwischen hat er das Haus verkauft. Neun Einzimmerwohnungen nennt er sein Eigentum, als im Herbst 2009 die Schweizerin R. M. in eine dieser Wohnungen einzieht. Gemäss Mietvertrag muss die 56-Jährige monatlich 900 Franken an den Vermieter bezahlen, 720 Franken plus 180 Franken Nebenkosten.
Das möblierte Zimmer im ersten Stock enthält ein Bett, einen Wandschrank, einen Tisch, zwei Stühle, eine Küche sowie Bad und WC. Die Mietdauer wurde «auf unbestimmte Zeit» festgelegt, die Kündigungsfrist drei Monate. «Die Mieterin erzählte mir, sie würde in einer Reinigungsfirma arbeiten und bald wieder auf eigenen Beinen stehen – rückblickend stellte sich alles als falsch heraus», sagt Werner Hiltmann. Der Vermieter wusste von Anfang an, dass R. M. von der Sozialhilfe lebt und diese für die Miete aufkommen wird. «Klienten erhalten so viel Geld, dass sie den Grundbedarf bestreiten und somit auch eine günstige Wohnung tatsächlich bezahlen können», sagt Nicole Wagner, Leiterin der Sozialhilfe Basel-Stadt.
Die Notlage der Frau ist für Werner Hiltmann kein Grund, ihr die Einzimmerwohnung nicht zu vermieten. «Ich habe schon öfters mit der Sozialhilfe zusammengearbeitet, immer wieder Wohnungen an Sozialhilfebezüger vermietet», sagt Hiltmann. Er spricht von einem gelegentlichen Kontakt mit dem Sachbearbeiter, der auch das Dossier R. M. unter sich hat.
Nie einen roten Rappen gesehen
Obwohl Hiltmann weiss, dass die Mieterin Geld für die Wohnung erhält, wartet er vergebens auf die Begleichung der Mietrechnungen. Monatelang fliesst kein Geld. Mehrmals fordert der Vermieter die Frau auf, endlich zu bezahlen. Doch es passiert nichts. «Ich kam immer nur irgendwelche Ausreden zu hören. Sie sprach von neuen Jobs und baldigen Erbschaften, gesehen habe ich aber nie einen roten Rappen», sagt Werner Hiltmann. Im Nachhinein hätte ihn etwas warnen sollen – er habe den Mietvertrag von der Sozialhilfebezügerin nie unterschrieben zurückerhalten.
Im 2010 will Hiltmann die Liegenschaft verkaufen. Weil er immer noch kein Geld gesehen hat, fordert er die Mieterin auf, die Wohnung zu verlassen – was die Frau dann auch tut. Ohne zu bezahlen und ohne eine Adresse zu hinterlassen. Als Hiltmann die Frau betreiben will, erfährt er, dass die 56-Jährige bereits «über 100'000 Franken Betreibungsschuld hat und schon mehrmals von der Polizei wegen eines Termins beim Betreibungsamt abgeholt worden war». Die Sozialhilfe scheint von alledem nichts mitbekommen zu haben. Sie bestätigt indes, dass «das Geld in erster Linie für Miete oder Essen zu verwenden» sei, gibt jedoch aus Datenschutzgründen zu Einzelfällen keine Auskunft.
Grundsätzlich kontrolliere man nicht, ob die Klienten das Geld für den Bestimmungszweck verwenden, sagt Nicole Wagner. Und sie nennt den Grund: «Wir wollen Hilfebezüger möglichst in der Autonomie belassen und sie nicht verwalten, auch mit dem Ziel, dass diese Menschen ihre Selbstständigkeit so weit als möglich behalten.»
Überweisungen gingen weiter
Der Fall ist mit dem Wegzug der Sozialhilfebezügerin im 2010 noch nicht zu Ende. Als Werner Hiltmann im Herbst 2011 bezüglich des Falls mit dem zuständigen Sachbearbeiter wieder Kontakt hat, erfährt er: Die Überweisungen sind erst im November 2011 gestoppt worden. Die Sozialhilfe hat von Juni 2010 bis vergangenen Monat für eine Wohnung bezahlt, die ihre Klientin gar nicht mehr bewohnte. «Der Sachbearbeiter hat offenbar nicht gewusst, dass die Frau ausgezogen ist», sagt Hiltmann. Nur durch Zufall bekam das Amt davon mit: Ein Brief, den der Sachbearbeiter der Klientin R. M. geschrieben hatte, ist von der Post zurückgeschickt worden. Mit dem Vermerk «Unzustellbar».
Zählt man die nicht bezahlten Mieten und das erhaltene Geld zusammen, dürfte die Frau über 20'000 Franken zweckentfremdet haben. Wie gesagt, die Sozialhilfe nimmt zu Einzelfällen keine Stellung. Und auf die Frage, wie die Sozialhilfe das Verhalten ihrer Klientin beurteilt, sagt Wagner: «Im Fall von Missbräuchen wie beispielsweise einer nicht bezahlten Miete sind wir der falsche Ansprechpartner. Das ist eine Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter.» Mietprellerin R. M. muss trotzdem mit Konsequenzen rechnen. Wagner: «Wenn jemand mehrere Mietzinse nicht bezahlt, droht ihm das Sozialamt mit Kündigung.» Erhalte die Sozialhilfe Kenntnis davon, werde mit dem Klienten oder der Klientin das weitere Vorgehen geprüft, sagt Wagner. Der geschädigte Vermieter Werner Hiltmann wird darauf verzichten, die Frau zu betreiben, «da ja sowieso nichts zu holen» sei. Vom Staat aber fordert Hiltmann, bessere Kontrollen zum Schutz der Steuergelder einzuführen. (Basler Zeitung)
Erstellt: 12.12.2011, 10:37 Uhr
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52 Kommentare
Warum bezahlt das Amt nicht gleich die Mieten selber? so hätte es eine Kontrolle über die Steuergelder. Wenn ich die Geschichte so lese, kommt es mir vor, es könnte viel Geld gespart werden, wenn es richtig eingesetzt würde. Das Soz. Amt muss aber offen für Kritik sein und auch Missstände ändern und nicht alles auf andere schieben. Vielleicht weiss die rechte Hand nicht, was die Linke tut. Antworten
Bitte keine unnötige Aufregung: Dies ist nur ein Einzelfall im roten-grünen Basel mit all seinen Fremdgeld-verteilern, Verharmlosern, Schönrednern, Wirklichkeitsverweigerern und Kopfstreichlern. Was passiert jetzt mit dem verantwortlichen Staatsangestellten? Er wird sicher rauf- statt rausbefödert! Antworten
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