Basel
Fümoar-Modell rechtlich unzulässig
Von Raphael Suter und Denise Dollinger. Aktualisiert am 20.06.2012 75 Kommentare
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Heute Abend hält der Verein Fümoar in den Langen Erlen seine zweite ordentliche Generalversammlung ab, an der theoretisch 179 Wirte und mehrere Zehntausend Gästemitglieder teilnehmen könnten. Und am Montag kommt der erste Musterprozess im Fümoar-Streit vor das Basler Verwaltungsgericht. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob Fümoar-Lokale den Schutz der Arbeitnehmer vor Passivrauchen einhalten und ob die Lokale als öffentlich zugänglich gelten.
Für rauchende Köpfe dürfte nun schon im Vorfeld des Prozesses eine Analyse des Zürcher Rechtsprofessors Wolfgang Portmann sorgen. In einem Beitrag in der Zeitschrift «Aktuelle Juristische Praxis» kommt der Inhaber eines Lehrstuhls für Privat- und Arbeitsrecht an der Universität Zürich nämlich zum Schluss, dass die «fragliche Vereinskonstruktion», die das Rauchen in Restaurants trotz dem grundsätzlichen Rauchverbot ermöglicht, eine «unzulässige Gesetzesumgehung» ist.
Eine Lösung findiger Gastwirte
Portmann untersucht in seinem Beitrag «Vom öffentlichen Restaurationsbetrieb zum privaten Raucherklub» vor allem den «Spezialfall» Basel als aktuelles Beispiel, wo «findige Gastwirte, die aufgrund finanzieller oder baulicher Hindernisse keine Raucherräume oder Raucherlokale einrichten wollten oder konnten, einen Weg gesucht haben, ihre Lokale von bestehenden Rauchverboten auszunehmen». Die Lösung sind Vereinslokale, die sich allerdings weiterhin als Restaurationsbetriebe im eigentlichen Sinn verstehen.
Wolfgang Portmann geht der Frage nach, ob die Basler Fümoar-Beizen als «öffentlich zugänglich» gelten. Da die Mitgliedschaft im Verein Fümoar in jedem Lokal sofort erworben werden kann und diese auch für jedes andere Fümoar-Lokal gilt, geht der Uniprofessor von einfachen Zugangsvoraussetzungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen aus. Deshalb sind die dem Verein Fümoar angeschlossenen Lokale öffentlich zugänglich. Wären sie dies nicht, könnten sie ohne Restriktionen betrieben werden.
Kein taugliches Mittel
Diese Sicht hat wiederum Folgen für den Schutz vor Passivrauchen für die Arbeitnehmer in den sogenannten Vereinslokalen. Die Umwandlung eines gewöhnlichen Restaurants in ein Clublokal ist nach Meinung von Portmann «kein taugliches Mittel, um dem arbeitsplatzbedingten Rauchverbot zu entgehen». Und: «Die fragliche Vereinskonstruktion führt faktisch zu einem gleichwertigen Bestehen von Raucherrestaurants neben Nichtraucherrestaurants, was der Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollt hat.» «Anscheinend hat dieser Herr Portmann überhaupt nicht begriffen, um was es uns geht», sagt Thierry Julliard, der Anwalt des Vereins Fümoar.
Eidgenössisch geregelt
Der Verein habe nicht zum Ziel, das Rauchverbot zu umgehen. Man wolle mit dem Modell Fümoar einzig den Passivrauchschutz gewährleisten und damit alle unfreiwilligen Passivraucher schützen. «Und überhaupt, es ist eidgenössisch geregelt, dass man Raucherlokale führen darf», fügt Julliard an. Zudem stehe im Basler Gastgewerbegesetz, dass solche, sofern sie nicht bedient seien, zulässig sind. Dies sei eine Massnahme zum Arbeitnehmerschutz. Wenn ein Angestellter einverstanden ist, in einem Betrieb, in dem geraucht werde, zu arbeiten, geht dies nach Julliards Meinung in Ordnung. (Basler Zeitung)
Erstellt: 20.06.2012, 10:16 Uhr
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75 Kommentare
Jetzt fängt gleich wieder das Geflenne an von Leuten, die gross genug sein wollen um zu rauchen, aber offenbar aus Zucker gemacht sind. Geht ins Freie und raucht. Problem erledigt. Ich weiss nicht. Als ich noch rauchte, fand ich's draussen immer viel angenehmer, als im eigenen Stinknebel sitzen zu bleiben. Liebe Grüsse, euer Lungenemphysem. Antworten
Am Anfang war das Feuer !!
In den Anfangsstadien schrieen alle für rauchfreies Essen und nun wird auf Allem rumgehakt, ob dies nun ein Clubkeller, ein Vereinslokal oder eine Disco ist.
Das Ganze ist doch nur noch ein Glaubenskrieg der ausgefochten wird. Die Antiraucher-Kampanie wird bis zur letzten Hype ausgereizt und ist nur noch Farce !
Es grüsst ein Nichtraucher !
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