Basel
Geldstrafen und hohe Bussen für Basler Hooligans gefordert
Aktualisiert am 27.10.2008 40 Kommentare
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Die 26 Hooligans im Alter von 21 bis 50 Jahren müssen sich für Ausschreitungen vor und nach dem meisterschaftsentscheidenden Spiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom 23. Mai 2006 im Basler St. Jakob-Park verantworten. Bei den als «Schande von Basel» bezeichneten Ereignissen stürmten Chaoten das Spielfeld und griffen die FCZ-Fans massiv an. 115 Personen wurden verletzt. In und ums Stadion entstand ein Sachschaden von über 400'000 Franken.
Brandfackeln geworfen
Mehrere Angeklagte hatten das Spiel im Fernsehen verfolgt und waren im Verlauf der zweiten Halbzeit zum Stadion gegangen. Zu diesen gehörten auch die drei am Montag als Erste prozessierten jungen Männer. Sie sollen vor dem Stadion Brandfackeln geworfen, Absperrgitter in eine Unterführung geworfen sowie Steine und Flaschen gegen die Polizei geworfen haben. Die höchste geforderte Geldstrafe beläuft sich auf 220 Tagessätze zu 90 Franken bedingt auf zwei Jahre. Dazu kommen 1550 Franken Busse. Zwei andere sollen mit bedingten Geldstrafen von 150 beziehungsweise 200 Tagessätzen zu 30 Franken und Bussen von 1050 beziehungsweise 3330 Franken belegt werden.
Die drei Angeklagten, die am Matchtag von Aesch nach Basel gekommen waren, blieben wortkarg, gaben aber alles zu und zeigten Reue. Ein Verteidiger betonte, dass bei allen Dreien der Alkoholkonsum eine wesentliche Rolle gespielt habe. Sie hätten jeder gut viereinhalb Liter Bier getrunken, was einem Alkoholgehalt von zwei Promille entspreche. Für seinen Mandanten forderte er eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Franken und 500 Franken Busse.
Verteider befürchtet Generalabrechnung
Der Verteidiger zeigte sich verwundert, dass nur gerade 26 Angeklagte vor Gericht stünden, obwohl nachweislich Hunderte gewütet hätten. Er befürchte eine «Generalabrechnung», um der Öffentlichkeit genüge zu tun. Der Verteidiger und bekennende FCB-Fans kritisierte zudem die seit Jahren «unseligen Zustände» im Stadion. Er sei erstaunt, dass angesichts der damalals aufgeheizten Stimmung nicht umfangreiche Zäune errichtet worden seien.
Am Nachmittag und in den nächsten Tagen werden in Gruppen die weiteren Angeklagten verhandelt. Anklagepunkte sind versuchte einfache Körperverletzung mit gefährlichen Gegenständen, Landfriedensbruch, qualifizierte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie mehrfache Gefährdung des Lebens. Dazu kommen unbefugter Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen und Sachbeschädigungen. Der Prozess ist auf neun Tage angesetzt. Die Urteile sollen am kommenden 6. November verkündet werden. (amu/ap)
Erstellt: 27.10.2008, 12:38 Uhr
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40 Kommentare
Sofort aufhören, die Taten zu versoziologisieren, verpsychologisieren oder veralkoholisieren. Die bedingten Geldstrafen mit den tiefen Bussen sind ja eine Lachnummer. Lebenslängliches Stadionverbot, 10'000 Fr. unbedingte Geldstrafen, 1'500 Fr. Bussen und 200 Stunden Sozialarbeit! Antworten
Basel
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