Basel
Geothermie-Nachbeben vor Gericht
Aktualisiert am 09.12.2009 8 Kommentare
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Vor dem Basler Strafgericht steht vom nächsten Dienstag an der Geologe und Geschäftsführer der Firma Geothermal Explorers Ltd, der 57-jährige Markus Häring. Die Anklagepunkte lauten Sachbeschädigung mit grossem Schaden und Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes. Es geht um das Basler Geothermie-Projekt Deep Heat Mining, das von Häring als Projektentwickler seit 2004 im Basler Stadtteil Kleinhüningen durchgeführt worden war. Das Projekt verfügte über starke politische Unterstützung; der Kredit von rund 30 Millionen Franken war im Basler Grossen Rat wenig umstritten. Gewisse Experten und auch der Schweizerische Erdbebendienst hatten im Vorfeld der Bohrungen allerdings vor einem möglichen Beben gewarnt.
Am 8. Dezember 2006 kam es in Basel dann prompt zu einem Erdbeben der Stärke 3,4, gefolgt von weiteren, kleineren Beben. Dieses Beben sei durch das Geothermie-Projekt ausgelöst worden, befanden im Nachgang des Ereignisses die Strafbehörden des Stadtkantones. Sie leiteten Strafuntersuchungen gegen die Industriellen Werke Basel (IWB), vertreten durch den damaligen Leiter der Abteilung Kommunikation der IWB, sowie die Firma Geopower AG, ein. Die IWB gehörten zu den Gründungsmitgliedern der bei Deep Heat Mining federführenden Firma Geopower und waren im Verwaltungsrat vertreten, ebenso wie die beiden Basler Halbkantone.
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich
Der ursprüngliche Tatvorwurf «Schreckung der Bevölkerung» liess sich in der umfangreichen Voruntersuchungen nicht aufrecht erhalten. Laut den Ermittlungsbehörden kann dieser Paragraf nur angewendet werden, wenn ein Naturereignis wie ein Erdbeben angedroht oder vorgespiegelt wird. So blieb die Anklage gegen Häring übrig. Der heute noch im Bereich Geothermie tätige Geologe wollte sich im Vorfeld des Prozesses nicht äussern. Seine Firma hatte bei der Anklageerhebung erklärt, es hebe in keiner Weise Anlass, das Verhalten von Häring als strafrechtlich relevant zu betrachten.
Der erste Staatsanwalt von Basel-Stadt, Thomas Hug, muss dem Geologen Vorsatz nachweisen können. Sachbeschädigung aus Fahrlässigkeit ist nicht strafbar. Im Falle einer Verurteilung droht Häring eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Anklagepunkt «Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes» wird gemäss Strafgesetzbuch mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. Die Staatsanwaltschaft muss auch nachweisen können, dass der Öffentlichkeit durch das Erdbeben «grosser Schaden» entstanden ist.
2700 Schadensmeldungen
Die Anklage dürfte in diesem Punkt auf die zahlreichen Schadensersatzforderungen verweisen, die seit dem Erdbeben vom Dezember 2006 eingegangen und auch akzeptiert worden sind. 2700 Schadensmeldungen wurden im Zeitraum Dezember 2006 bis Januar 2007 bei der Geopower AG als Projektverantwortliche registriert. Die Basler Polizei ihrerseits erhielt 292 Schadensmeldungen. Die meisten der Geschädigten - fast ausnahmslos Einwohner des Kanton Basel-Stadt - stellten zu den Schadensersatzforderungen auch Strafantrag.
Bis heute zahlte die Geopower AG rund neun Millionen Franken an Geschädigte aus. Die Schadenersatzforderungen sind durch die Versicherung der Firma anerkannt worden. Das beweise, so folgert Hug in der Anklageschrift, dass die entstandenen Sachschäden durch die Erdstösse verursacht worden seien. Der Ankläger nennt in der Anklageschrift keinen konkreten Strafantrag. Die beiden Anklagepunkte dürften separat verhandelt werden. Der Prozess ist auf fünf Verhandlungstage anberaumt, das Urteil soll am 21. Dezember gesprochen werden. (amu/ap)
Erstellt: 09.12.2009, 15:16 Uhr
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8 Kommentare
Mit dem Deep Heat Mining Project hatte Basel etwas worauf es Stolz sein konnte und international Aufmerksamkeit erregt hat. Basel, das liberale, weltoffene, umweltfreundliche, hatte ein wegweisendes Projekt, an der Spitze einer zukunftsträchtigen Entwicklung. Mit dem jetzigen Prozess erregt man wieder international Aufsehen, aber zum Stolz sein gibt es keinen Anlass. Er ist eine Schande Antworten
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