Basel

Geothermie-Prozessbeginn: Bohrfirma-Chef vor Basler Strafgericht

Aktualisiert am 15.12.2009

Das baselstädtische Strafgericht schreibt seit heute Dienstag am wohl letzten Kapitel des Geothermie-Pilotprojektes, das inzwischen wegen zu grossem Erdbebenrisiko definitiv gestoppt ist. Angeklagt ist der Chef der Bohrfirma, wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung.

Erdbeben statt Erdwärme: Das Basler Geothermie-Projekt ist gescheitert.

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Drei Jahre nach dem durch Geothermie-Bohrungen ausgelösten Erdbeben in Basel hat am Dienstag der Prozess gegen Markus Häring begonnen. Der Geologe und Geschäftsführer der Firma Geothermal Explorers Ltd,, ist wegen Sachbeschädigung mit grossem Schaden und Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes angeklagt. Er muss sich vor dem Basler Strafgericht für die Millionenschäden verantworten. Der Prozess ist auf fünf Verhandlungstage anberaumt, das Urteil soll am 21. Dezember gesprochen werden.

Der 57-jährige Häring war Projektentwickler des Basler Geothermie-Projektes Deep Heat Mining. Dieses war 2004 Basler Stadtteil Kleinhüningen gestartet worden und verfügte über starke politische Unterstützung. So war der Kredit von rund 30 Millionen Franken im Basler Grossen Rat wenig umstritten, obwohl gewisse Experten und auch der Schweizerische Erdbebendienst im Vorfeld der Bohrungen vor einem möglichen Beben gewarnt hatten. Am 8. Dezember 2006 kam es in Basel dann zu einem Erdbeben der Stärke 3,4, gefolgt von weiteren, kleineren Beben. Gemäss den Basler Strafbehörden war das Beben sei durch das Geothermie-Projekt ausgelöst worden.

Knackpunkt Vorsatz

Der erste Staatsanwalt von Basel-Stadt, Thomas Hug, muss dem Geologen Vorsatz nachweisen können. Sachbeschädigung aus Fahrlässigkeit ist nicht strafbar. Im Falle einer Verurteilung droht Häring eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Anklagepunkt «Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes» wird gemäss Strafgesetzbuch mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. Die Staatsanwaltschaft muss auch nachweisen können, dass der Öffentlichkeit durch das Erdbeben «grosser Schaden» entstanden ist.

Die Anklage dürfte in diesem Punkt auf die zahlreichen Schadensersatzforderungen verweisen, die seit dem Erdbeben vom Dezember 2006 eingegangen und auch akzeptiert worden sind. 2.700 Schadensmeldungen wurden im Zeitraum Dezember 2006 bis Januar 2007 bei der Geopower AG als Projektverantwortliche registriert. Die Basler Polizei ihrerseits erhielt 292 Schadensmeldungen. Die meisten der Geschädigten - fast ausnahmslos Einwohner des Kanton Basel-Stadt - stellten zu den Schadensersatzforderungen auch Strafantrag. Bis heute zahlte die Geopower AG rund neun Millionen Franken an Geschädigte aus.

Projektstopp nach Risikoanalyse

Der Basler Regierungsrat hatte am vergangenen Dienstag entschieden, das Projekt definitiv zu stoppen. Dies als Reaktion auf eine Risikoanalyse, die ergab, dass allein während dem Anlagenbau mit weiteren schweren Erdbeben und mit Schäden von rund 40 Millionen Franken gerechnet werden müsse. Während des Betriebes seien dann Schäden von rund sechs Millionen Franken pro Jahr zu erwarten.

Kein Thema beim Basler Geothermie-Strafprozess sind die verlochten Investitionen von insgesamt rund 56 Millionen Franken. Das Urteil ist auf kommenden Montag, den 21.12.2009, angesetzt. (jg/ap/sda)

Erstellt: 15.12.2009, 09:03 Uhr

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