Basel
Gericht muss «Mordversuch» neu beurteilen
Aktualisiert am 04.10.2011 3 Kommentare
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Das Appellationsgericht sah darin einen Mordversuch. Laut dem Bundesgericht verletzte es dabei aber mehrere Rechtsgrundsätze. Das Appellationsgericht fällte sein Urteil im letzten Januar, wobei es auch die vom Strafgericht auferlegten elf Jahre Freiheitsstrafe bestätigte. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Entscheid hob das Bundesgericht nun aber auf Beschwerde des Angeklagten hin das Urteil auf und wies den Fall zur Neubeurteilung ans Appellgericht zurück.
Der Schuss, um den sich der Entscheid dreht, war am späten Abend des 31. Oktober 2007 vor dem Hotel «Basel» in der Basler Innenstadt gefallen. Zuvor hatte der Schütze die Hotelrezeption überfallen und rund 4600 Franken erbeutet. Der Schuss fiel dann nach einem Gerangel mit dem Portier, getroffen wurde indes niemand.
Die Staatsanwaltschaft klagte danach den Schützen unter anderem wegen Mordversuchs an, da er gezielt auf den Portier geschossen habe. Das Strafgericht folgte dem. Das Appellationsgericht hielt jedoch auch eine unbeabsichtigtes Auslösen des Schusses für möglich; es sah darin aber trotzdem einen Mordversuch, da der Mann den Portier zuvor mit der Waffe bedroht hatte.
Mehrere Grundsätze verletzt
Mangels zweifelsfreier Beweislage ging das Appellationsgericht somit auch von einer für den Angeklagten günstigeren Tatvariante aus, wie das Bundesgericht nun festhielt. Indem es gleichzeitig auch die ungünstigere beibehielt, habe es jedoch den Grundsatz verletzt, wonach im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden sei.
Andererseits war der Angeklagte wegen der für ihn günstigeren Tatvariante im Prozess gar nicht angeklagt gewesen. Und die Anklage stellte auch nicht dar, warum darin ein Mordversuch zu sehen sei. Laut dem Bundesgericht wies das Appellationsgericht jedoch den Angeklagten nicht darauf hin, dass es gerade ein solches Urteil erwäge.
Die Verteidigung befasste sich denn auch nicht mit dieser Variante, da die vom Appellationsgericht vorgenommene rechtliche Einschätzung nicht absehbar war, wie das Bundesgericht festhielt. Derweil habe das Appellationsgericht das Anklageprinzip verletzt, wonach nur beurteilt werden darf, was angeklagt ist, wie auch das Gehörsrecht und den Grundsatz des fairen Verfahrens. (jg/sda)
Erstellt: 04.10.2011, 12:26 Uhr
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