Basel
Gerichte verlieren jährlich Millionen
Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 01.09.2011 15 Kommentare
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Vergangene Woche wurde eine in der Schweiz lebende Deutsche (54) vom Strafgericht Basel-Stadt wegen eventualvorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen und zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Mit dem Urteil wurden der Sozialhilfebezügerin mehrere Tausend Franken Gerichtskosten und Urteilsgebühr auferlegt. Ob sie die Summe je zurückzahlen wird, ist offen. Da sie jetzt schon als mittellos gilt, liegt die Annahme nah, dass sie nach den vier Jahren in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung zu keinem grossen Vermögen mehr kommen wird. Das Geld, das sie schuldet, wird der Staat abschreiben müssen. Was immer häufiger geschieht.
Je länger der Prozess, desto höher die Gerichtskosten. Bei einem mehrtägigen Prozess wie bei jenem der Rebgasse-Schläger 2010 oder des Gundeli-Rasers 2011 kommen rasch über 10'000 Franken zusammen – grosse Beträge für Menschen, die ohnehin selten über viel Geld verfügen. Statistische Angaben darüber, in wie vielen Fällen von Schuldsprüchen die Verurteilten nicht bezahlen können – oder wollen –, gibt es nicht. Doch die Kantonsgerichte verlieren jährlich hohe Beträge. «2010 mussten gut fünf Millionen Franken abgeschrieben werden», sagt Thomas Schweizer, Verwaltungschef des Strafgerichtes Basel-Stadt. 2009 waren es vier Millionen Franken und 2008 mehr als 5,5 Millionen.
Im Baselbiet klingt es nicht anders: «Gesamthaft haben wir im Jahr 2010 5,5 Millionen Franken abgeschrieben», sagt Hans-Peter Stebler, Leiter Finanzen und Controlling beim Kantonsgericht Basel-Landschaft.
«Die Zahlungsmoral ist schlecht»
In etlichen Fällen rechnen die Gerichte nur noch formal damit, dass die offenen Forderungen je beglichen werden. Im Strafbefehlsverfahren sind die Kosten normalerweise nicht so hoch, weshalb dort der grössere Teil eingetrieben werden kann und somit weniger offene Rechnungen vorhanden sind. Bei ordentlichen Verfahren, in deren Anschluss die Verurteilten nicht selten mehrjährige Gefängnisstrafen verbüssen müssen, sieht es anders aus. «Wenn jemand zehn Jahre ins Gefängnis muss und nachher fünf Jahre des Landes verwiesen wird, ist sehr unwahrscheinlich, dass er die Verfahrenskosten je bezahlt», sagt Stebler. Ohnehin würden sich viele Gefangene nach ihrer Entlassung erst mal beim Sozialamt melden.
Beide Kantonsgerichte beklagen aber nicht nur Verluste wegen mittellosen Verurteilten. «Die Zahlungsmoral ist seit einigen Jahren ziemlich schlecht», sagt Thomas Schweizer. Wie schlecht, zeigt ein Blick in die basel-städtische Gerichtsstatistik: In den rund 20'000 Verfahren, die durchgeführt wurden, mussten 9000 Mahnungen verschickt werden.
Erlass der Verfahrenskosten möglich
Auch hier klingt es im Baselbiet gleich. «Im Strafbereich angefallene Verfahrenskosten sind äusserst schwierig hereinzuholen», sagt Stebler. Schuldner, welche die Rechnung nicht bezahlen, werden betrieben und die Betreibungen werden gewöhnlich bis zum Verlustschein fortgesetzt. «Jemand, der heute mittellos ist, kann ja später zum Beispiel durch Erbschaft wieder zu Geld kommen», sagt Schweizer.
Selbst wenn jemand nach dem Schuldspruch wieder zu etwas Geld kommt, heisst dies nicht zwingend, dass er die Verfahrenskosten wirklich bis zum letzten Rappen bezahlen muss. «Ein Beurteilter hat die Möglichkeit, ein Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten und der Urteilsgebühr zu stellen. Wenn die Mittellosigkeit glaubhaft gemacht wird, kann die Forderung ganz oder teilweise erlassen werden», sagt Schweizer. Und das geschieht immer wieder.
Auch Opfer fordern Geld von Täter
Ein weiterer Punkt sind die Abzahlungsvereinbarungen, die getroffen werden. Stebler sagt: «Schuldet jemand Tausende von Franken und stottert davon monatlich nur hundert Franken ab, so kann das sehr, sehr lange dauern.» Bei vielen Verurteilten stehen neben den Gerichts- und Urteilskosten noch Privatforderungen der Opfer im Raum. Nicht selten bewegen sich diese im fünfstelligen Bereich. Im Fall der verurteilten Deutschen zum Beispiel sind es 15'000 Franken Wiedergutmachung. Auch hier ist unklar, ob das Opfer das Geld jemals bekommen wird. (Basler Zeitung)
Erstellt: 01.09.2011, 07:54 Uhr
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15 Kommentare
So lange der Vater Staat die Anwalts- und Verteidigerkosten berappt, kann ein Verfahren beliebig in die Länge gezogen werden. Alsdann kommt der Klient noch in eine psychiatrische Unterkunft( kostet ja auch nichts) und schlussendlich wird der/ die Strafäter/in ein Sozialfall und der Steuerzahler wird ein 3. mal zu Kasse gebeten !
Da gibt es nur Eines, von Anfang an Arbeitslager.
Antworten
Einfach grossartig, wie unsere Straftäter verhätschelt werden: Zuerst straffällig, dann zahlungsunwillig oder -fähig. Das Nachsehen haben die Opfer und der Staat - also wir! Wieso werden immer noch nur wenige dieser Sozialschmarotzer und Arbeitsscheuen für Sozialeinsätze zugunsten der Allgemeinheit, die sie u.a. geschädigt haben, eingesetzt? Auch weniger linke Sozialarbeitende wären sehr nützlich! Antworten
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