Basel
Geschütztes Chamäleon an Grenze entdeckt
Einfuhr- und Haltebewilligungen zum Schutze der Tiere
Die Einfuhr aller Wildtiere – bis auf ganz wenige Ausnahmen, wie Kanarienvögel oder Wellensittiche –, erfordert eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen. Auch alle Reptilien – ausser die Gelbwangenschildkröte – sind bewilligungspflichtig. Ausserdem sind alle lebenden Wildtiere nach der Einfuhr einer Artenschutzkontrollstelle in der Schweiz vorzuführen. Mehr Infos…
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Er habe ein Terrarium und ein Chamäleon dabei, erklärte ein 24-jähriger Italiener den Schweizer Grenzwächtern am Montag bei der Zollkontrolle am Grenzübergang Basel-Hiltalingerstrasse. Gemäss den Dokumenten, die der in der Schweiz wohnhafte Mann vorwies, stammte das Chamäleon aus einer Tierhandlung in Deutschland. Die Beamten bezweifelten allerdings deren Vollständigkeit und kontaktierten die Artenschutzkontrollstelle Basel. Dabei stellte sich heraus, dass es sich beim Chamäleon um ein Exemplar der geschützten Gattung «Chamaeleo Calyptratus» handelte, wie die Eidgenössische Zollverwaltung mitteilte.
Vorsorgliche Beschlagnahmung
Das Reptil befand sich in einem kleinen Plastikbehälter, der in einer Kartonschachtel auf dem Fussboden des Autos lag. Eine Tierärztin der Artenschutzkontrolle ordnete die vorsorgliche Beschlagnahmung des Chamäleons an. Um das kleine Reptil bestmöglich unterzubringen, wurde es unverzüglich dem Basler Zolli übergeben. Gemäss Zolli-Informationen geht es dem kleinen Reptil gut.
Der 24-Jährige Chamäleon-Liebhaber hat nun von den Schweizer Behörden eine Frist erhalten, in der er die fehlende Ausfuhrbewilligung der deutschen Naturschutzbehörde und die entsprechenden Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Veterinärwesen einzureichen hat. (jg/PD)
Erstellt: 18.02.2010, 16:08 Uhr
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