Halterin verweigert Hundekurs

Von Maria Krummenacher. Aktualisiert am 22.07.2010 29 Kommentare

Eine junge Studentin aus Oberwil legt sich mit dem Veterinäramt Baselland an. Sie wehrt sich dagegen, mit ihrem kranken, zehnjährigen Hund den obligatorischen Hundekurs besuchen zu müssen. Selbst Kursanbieter sind gegen eine strenge Umsetzung des Obligatoriums.

Umstritten: Soll jeder Hundehalter im Baselbiet einen Hundekurs absolvieren müssen?

Umstritten: Soll jeder Hundehalter im Baselbiet einen Hundekurs absolvieren müssen?
Bild: Keystone

Umfrage

Bis Ende August müssen alle, die sich seit September 2008 einen Hund gekauft haben, einen obligatorischen Hundekurs besuchen. Ist das in jedem Fall sinnvoll?

Ja

 
50%

Nein

 
50%

380 Stimmen


Die Veterinärmedizin-Studentin Alica Junker aus Oberwil ist verärgert: «Was das Veterinäramt Baselland treibt, ist pure Schikane.» Grund für ihre Wut ist der obligatorische Hundekurs für Neuhalter. Wer sich nach September 2008 als Herrchen eines Hundes bei den Behörden eintragen liess, muss mit jedem neuen Hund einen vierstündigen Praxiskurs absolvieren. War der Halter noch nie als Besitzer eines Hundes registriert, fällt zudem ein Theoriekurs an (die BaZ berichtete). Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand bereits seit Jahren unregistriert mit Hunden zu tun hat oder tatsächlich ein Neuling auf dem Gebiet der Hundehaltung ist.

«Ich möchte ihm diesen Kurs nicht mehr antun»

«Das ist ein Witz», sagt Junker. Sie und ihre Familie hielten seit über zehn Jahren Hunde und sie selber habe ihren Hund Moritz aufgezogen. Beim Veterinäramt war Junkers Mutter als Moritz’ offizielle Besitzerin gemeldet. Nach der Scheidung der Eltern und dem damit verbundenen Auszug der Mutter wollte Alica Junker den Hund auf ihren Namen umschreiben lassen. «Ich dachte, das wäre eine schnell erledigte Formsache», sagt sie. Stattdessen sei sie von der Leiterin der Hundefachstelle, Margrith Krähenbühl, per Mail darauf hingewiesen worden, dass nun auch sie den Halterkurs absolvieren muss. Krähenbühl schreibt: «Gerade der theoretische Kurs vermittelt Kenntnisse über Rechte und Pflichten der Hundehalter und wird hoffentlich die hier offensichtlich vorhandenen Wissenslücken schliessen können.»

Junker fürchtet, dass ihrem Hund im Kurs zu viel zugemutet wird. Dieser sei schon zehn Jahre alt und leide an einer schmerzhaften Gelenkerkrankung. «Ich möchte ihm diesen Kurs nicht mehr antun», sagt sie. Ein Telefonat mit Krähenbühl verlief laut Junker unschön. «Frau Krähenbühl zeigte null Verständnis für mein Anliegen und zitierte bloss Paragrafen aus dem Hundegesetz», sagt sie. Nach fünf Minuten habe die Leiterin der Hundefachstelle unvermittelt aufgelegt.

«Knigge-Kurs» eher für Halter als für Hund

Gegenüber der BaZ wollte Margrith Krähenbühl dazu keine Stellung nehmen. Anna Jaggi, stellvertretende Kantonstierärztin Baselland, verweist auf Kantonstierarzt Ignaz Bloch, der derzeit in den Ferien weilt. Sie kenne den Fall nicht und könne daher auch keine Auskunft darüber geben. Sie lädt Alica Junker aber ein, sich schriftlich an Herrn Bloch zu wenden und ihre Lage zu schildern. «Möglicherweise kann dann auf ihr Begehren eingegangen werden», sagt sie. Dass die Hundeverordnung nicht so streng ausgelegt werden muss, zeigt ein Blick auf die Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet). Unter den «häufigen Fragen zu den Kursen für Hundehalter» schreibt das BVet, dass die kantonalen Veterinärämter dazu berechtigt sind, im Einzelfall Halter von den Kursen zu befreien.

Auch unter den Anbietern der Hundekurse ist das Obligatorium nicht über jeden Zweifel erhaben. Beatrice Schmutz vom Dogteamwork in Riehen kann Junkers Wut verstehen: «Bei einem zehnjährigen Hund würde ich auch keinen Kurs mehr anordnen.» Die Wirksamkeit der Hundekurse müsse relativiert werden. «In vier Stunden kann man keinen Hund erziehen», sagt Schmutz. Als «Knigge-Kurs» bezeichnet sie den Unterricht, der eher für die Halter als für den Hund gedacht sei. (Basler Zeitung)

Erstellt: 22.07.2010, 08:16 Uhr

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29 Kommentare

Hans Vetsch

23.07.2010, 22:49 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Ich finde es in Ordnung, wenn "neue" Hundebesitzer einen solchen Kurs absolvieren müssen. Im vorliegenden Fall ist die Forderung irrelevant, da der Hund schon 10 Jahre im Besitz der Familie ist und nicht negativ auffällt. Das Veterinäramt sollte sich eher einem gewissen Rottweiler widmen, dessen Besitzer seinen Hund nicht im Griff hat. (Vorfall vom 23.07.2009, ein Verfahren ist noch immer offen) ! Antworten


cristiano safado

24.07.2010, 12:26 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Dass Veterinärmedizinstudenten und Tierpfleger einen Hundekurs absolvieren müssen, ist gelinde ausgedrückt ein Witz. Zudem ist der Besuch eines Hundekurses für ältere, gebrechliche Tiere sehr oft nichts anderes als Tierquälerei. Antworten



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