Heisse Köpfe im Streit um Mobilfunk-Strahlen

Die Kontroverse um die Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen spaltet die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) des Basler Grossen Rats. Die Kommissionsmehrheit lehnt die 2007 eingereichte Initiative gegen den «Mobilfunkantennen-Wildwuchs» ab.

Im Umweltschutzgesetz verankert werden soll die Kontrolle von Sendeanlagen.

Im Umweltschutzgesetz verankert werden soll die Kontrolle von Sendeanlagen.

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Sieben der elf UVEK-Mitglieder unterstützen dagegen die von der Regierung als Gegenvorschlag zum Volksbegehren vorgelegte Revision des kantonalen Umweltschutzgesetzes. Dieses soll um ein Kapitel über nichtionisierende Strahlen (NIS) ergänzt werden.

Im Umweltschutzgesetz verankert werden sollen namentlich die Kontrolle von Sendeanlagen und die Immissionsüberwachung durch den Kanton. Gemäss dem am Freitag veröffentlichten UVEK-Bericht will die Kommissionsmehrheit die NIS-Bestimmungen dahingehend ergänzen, dass die Regierung dem Parlament darüber jährlich einen Bericht vorlegen muss.

Die ausdrückliche Zustimmung der Kommissionsmehrheit findet das Ziel der Regierung, die NIS-Belastung der Bevölkerung dadurch zu senken, dass vermehrt Mobilfunkantennen mit schwacher Leistung eingesetzt werden. Erreicht werden soll dies durch eine leistungsabhängige Abgaberegelung.

Nichts wissen will die Kommissionsmehrheit von einer Reduktion der Grenzwerte für NIS. Eine Studie des Nationalfonds zeige auf, dass heute in Basel die durchschnittliche NIS-Belastung weit unter den in der Schweiz geltenden Grenzwerten der massgeblichen Verordung liege, heisst es dazu im Bericht.

Beschränkung auf zehn Prozent

Die Kommissionsminderheit will dagegen im Umweltschutzgesetz die Strahlenbelastung für Mobilfunkantennen auf Gebäuden des Kantons und auf Allmend auf 10 Prozent der Grenzwerte beschränken. Zudem verlangt die vierköpfige Minderheit einen öffentlich zugänglichen Kataster aller Sendeanlagen und einen Immissionskataster.

Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden, will die Minderheit der Uvek im Parlament für die Initiative und unter Verzicht auf den Gegenvorschlag die Ja-Empfehlung beantragen. Demgegenüber beantragt die Kommissionsmehrheit dem Grossen Rat, die Initiative dem Volk mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten zusammen mit der Gesetzesrevision als Gegenvorschlag. (amu/sda)

Erstellt: 13.11.2009, 16:38 Uhr

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