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Hilfe für Wohngenossenschaften
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Die Regierung genehmigte die Anpassung des Baurechts-Mustervertrags im Zuge der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus, wie sie am Dienstag mitteilte. Der «Partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus» enthält besondere Elemente betreffend die Abgabe von Baurechtsland an gemeinnützige Genossenschaften.
Dabei handle es sich um Elemente zu Gunsten der Genossenschaften als auch um solche, die ihnen Zusatzleistungen abverlangten. Unter anderem sieht der Vertrag etwa eine Staffelung des Baurechtszinses mit Reduktion zu Beginn wor, was den Genossenschaften in der finanziell riskanteren Anfangsphase entgegen komme.
Erneuerungen sollen finanzierbar werden
Die Genossenschaften sollen aber auch einen Erneuerungsfonds äufnen, damit spätere Sanierungen und Erneuerungen finanzierbar werden. Weiter enthält der Mustervertrag wohnpolitische Auflagen: Die Regierung will so absichern, dass auf den abgegebenen Parzellen Wohnungen im Sinne ihres Politikschwerpunktes «Stadtwohnen» entstehen.
Der Vorstand des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen (SVW) habe den Mustervertrag ebenfalls genehmigt, heisst es in der Mitteilung. (jg/sda)
Erstellt: 31.08.2010, 13:01 Uhr
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