Basel
Interpellieren geht über Studieren
Von David Weber und Ralph Schindel. Aktualisiert am 07.12.2011 3 Kommentare
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Der Kanton Aargau weist Kosten aus, welche Vorstösse der Parlamentarier verursachen. Soll das auch in Basel geschehen?
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100 Interpellationen reichten die 100 Basler Grossratsmitglieder 2010 ein. In diesem Jahr sind es bereits mehr. Eine Interpellation pro Person, das tönt nicht nach viel. Schaut man einige Vorstösse allerdings genauer an, wird schnell klar: Es könnten durchaus auch weniger sein. Was da manchmal der Gesamtregierung zur Beantwortung eingereicht wird, kann nur unter dem Stichwort «unnötige Arbeitsbeschaffung» für die Verwaltung verbucht werden.
Interpellationen sind ein einfaches und unverbindliches Politikmittel. Ein Grossrat fragt, die Regierung antwortet und der Interpellant kann sich als «befriedigt», «teilweise befriedigt» oder «nicht befriedigt» erklären. Entweder ist die Sache damit erledigt oder der Parlamentarier macht mit einem stärkeren Instrument (Anzug oder Motion) weiter Druck. Die Interpellation wäre eigentlich ein schnelles und unkompliziertes Werkzeug, um «Angelegenheiten, welche die Interessen des Kantons berühren» – so steht es in der Geschäftsordnung – aufzugreifen. In der Praxis scheint die Interpellation aber immer wieder als populistisches Mittel missbraucht zu werden, das vor allem der eigenen Profilierung dient.
Kostentransparenz abgelehnt
Anders sind gewisse Vorstösse kaum zu erklären. Oder was ist der Sinn einer Interpellation, wenn ein Politiker mit einem einzigen Telefongespräch problemlos alle Antworten auf seine Fragen erhalten könnte? Die Antwort liegt auf der Hand: Es geht um die Aussenwirkung. Die Volksvertreter können einer gewissen Klientel demonstrieren, dass sie aktiv geworden sind (siehe Beispiele 3 und 4 in der Bildstrecke oben); auch wenn die Klientel nur aus einer Person besteht (Beispiel 1); auch wenn es der Allgemeinheit nichts bringt und sich der neutrale Beobachter nach der regierungsrätlichen Antwort denkt: «Schön haben wir darüber geredet.» Hauptsache interpelliert, scheint das Motto zu sein.
Ein andere Erklärung könnte die Bequemlichkeit sein. Lieber interpellieren als selbst die verfügbaren Informationen zusammentragen zu müssen. Ein Beispiel dafür ist die Interpellation von Jörg Vitelli, die letzten Freitag beantwortet wurde (Beispiel 2). Bei solchen Vorstössen wünscht man sich den abgelehnten Vorstoss von Emmanuel Ullmann (Grünliberale) zurück: Er verlangte, dass die Kosten ausgewiesen werden, welche durch die Beantwortung der politischen Vorstösse entstehen. Die Regierung – wen wunderts? – wäre bereit gewesen, den Vorstoss entgegenzunehmen. Die Mehrheit des Basler Parlaments lehnte – anders als Vorreiter Aargau – die Kostentransparenz bei politischen Vorstössen ab. (Basler Zeitung)
Erstellt: 07.12.2011, 07:40 Uhr
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3 Kommentare
Einige der sogenannten VolksvertreterInnen sind schlicht nichts anderes als offiziell gewählte Nörgler. Sie haben an allem und jedem etwas auszusetzen. Sie geniessen es richtiggehend, dass sie für ihre völlig belanglosen Anfragen eine Bühne aka Grossrat bekommen. Traurig. Wählt 2012 besser. Wir brauchen eine pragmatische Regierung die sich nicht nur wichtig fühlt sondern auch etwas bewirkt. Antworten
Wahrscheinlich wissen viele Politiker gar nicht,was für einen Senf sie im Parlament oftmals abliefern. Nach
dem Motto ; Gesprochene Worte hört man- anspruchsvolles denken dagegen nicht. Für die Bekanntheits-
verbesserung reicht das erste -das zweite die Analyse nach Aargauerart währe für viele eine pol.Trettmiene.
So sieht die Wahrheit aus- leider bei den meisten Gewählten!
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