Jugendalkoholismus: Jetzt steht Basel unter Zugzwang

Von Nadja Widmer. Aktualisiert am 13.03.2010 4 Kommentare

Mangelnde Koordination bei den Massnahmen gegen Jugendalkoholismus: Sobald es wärmer wird, gehören jugendliche Rauschtrinker wieder zum Wochenend-Stadtbild. Basel hat noch immer keine Massnahmen beschlossen.

Jugendlicher am Harassenlauf 2009: Das Baselbiet hofft, dass Basel mit der Bewilligungspflicht nachzieht.

Jugendlicher am Harassenlauf 2009: Das Baselbiet hofft, dass Basel mit der Bewilligungspflicht nachzieht. (Bild: Dominik Plüss)

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Das Baselbiet hat an der Urne für eine Bewilligungspflicht für den Alkoholverkauf gestimmt. Basel plant andere Massnahmen gegen jugendliche Trinker. Soll die Bewilligungs­pflicht auch in Basel eingeführt werden?

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Endlich können sich die Basler weiter um das Problem der Alkohol­eskapaden Jugendlicher kümmern. Die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro war vorgeprescht – schliesslich wurde die Bewilligungspflicht für den Verkauf von Bier und Wein vergangenen Sonntag vom Baselbieter Souverän angenommen.

Nun setzt Felix Meier (SVP), Präsident der im Grossen Rat zuständigen Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK), den Ratschlag der Regierung «betreffend Massnahmen bezüglich exzessivem Alkoholkonsum durch Jugendliche» wieder auf die Traktandenliste.

Diskussion um Rückführung

Meier rechnet damit, dass die Massnahmen gegen jugendliche Kampftrinker im Mai behandelt werden können. Die Kommission müsse sich darüber unterhalten, welche der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen nach dem Beschluss im Baselbiet noch sinnvoll sind.

Im Zentrum der Diskussion im Stadtkanton stehen die Rückführung betrunkener Minderjähriger in die Obhut der Eltern und ein Weitergabeverbot. Demnach macht sich strafbar, wer alkoholische Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren und härteren Alkohol an unter 18-Jährige vermittelt, verkauft oder ihnen zum Konsum zur Verfügung stellt. Ausgenommen ist die Abgabe in geringem Umfang durch Erziehungsberechtigte.

Koordinationsproblem

Nun, da die Baselbieter sich bei der Bekämpfung des Jugendalkoholismus auf die Bewilligungspflicht bei Alkoholverkauf festgelegt haben, stellt sich vor allem eine Frage: Ist die Heimführung betrunkener Jugendlicher noch sinnvoll, wenn nur ein Kanton diese Regelung kennt? Am Rheinbord und anderen beliebten Treffpunkten halten sich im Sommer nicht nur in Basel wohnhafte Jugendliche auf.

Auf Baselbieter Seite wünscht sich Sicherheitsdirektorin Pegoraro, dass der Kanton Basel-Stadt mit der gleichen Bestimmung nachzieht und ebenfalls eine Bewilligungspflicht bei Alkoholverkauf einführt. Diesem Wunsch wird Basel jedoch nicht so einfach nachkommen können: «Diese Variante steht bei uns derzeit nicht zur Diskussion», sagt Meier. (Basler Zeitung)

Erstellt: 13.03.2010, 07:26 Uhr

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4 Kommentare

Eduard J. Belser

15.03.2010, 07:58 Uhr
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Die Zürcher sind da mit ihren kostenpflichtigen Ausnüchterungszellen (CHF 950.– pro Nacht) wieder einmal eine Nasenlänge voraus. wenn auch in Basel die Eltern für solche kosten aufkommen müssten und nicht die Krankenkassen das Ausnüchtern im Spital noch übernehme würden, wäre da ein Schritt in Richtung Lösung des Problems. Auch der verkauf von Alkohol an Jugendliceh müsste härter bestraft werden. Antworten


Peter Ammon

15.03.2010, 11:10 Uhr
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Es kann nicht sein dass der Aufwand den das Spital mit alkoholisierten Patienten leistet durch die Krankenkassen bezahlt wird. Schliesslich ist das jeweils Selbstverschulden. Schwierig wird sein die Kosten einzutreiben, denn bei einer grossen Anzahl ist wahrscheinlich nichts zu holen. Die Anderen wird es sicher schmerzen wenn es ans Geld geht. Politisch muss das jetzt sofort umgesetzt werden. Antworten



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