Basel

Kein Aufschub für Fümoar-Beizen

Aktualisiert am 24.10.2012 47 Kommentare

In zwei Basler Fümoar-Beizen darf nicht frei geraucht werden, auch wenn das Bundesgericht in ihrem Verfahren noch nicht definitiv entschieden hat. Das haben die Richter entschieden.

Zwei Basler Beizen sind vor Bundesgericht unterlegen.

Zwei Basler Beizen sind vor Bundesgericht unterlegen.
Bild: Bettina Matthiessen

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In baselstädtischen Gastgewerbebetrieben darf seit Anfang 2010 nur in unbedienten Fumoirs geraucht werden. In Reaktion auf diese strenge kantonale Regelung wurde der Verein Fümoar gegründet, dem rund 180 Beizen und 150'000 Gästemitglieder angehören.

Zweck des Vereins ist der Betrieb von Gaststätten, in denen das freie Rauchen erlaubt ist, da diese nur von Vereinsmitgliedern besucht werden. Das baselstädtische Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) verpflichtete indes ab 2010 über 100 der Fümoar-Beizen, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

Bedienungsverbot zu Gunsten der Angestellten

Im letzten Juni wies das Appellationsgericht die Rekurse zweier Betriebe ab, die daraufhin ans Bundesgericht gelangten. Die Richter in Lausanne haben nun in einem Zwischenentscheid ihr Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In den Lokalen darf damit bis zum höchstrichterlichen Endentscheid nicht geraucht werden.

Zu beachten ist laut Bundesgericht unter anderem, dass sich viele Betriebe an die kantonale Raucher-Gesetzgebung halten und sich entsprechende Restriktionen auferlegen. In den zwei Beschwerden wird geltend gemacht, dass das Bedienungsverbot in Fumoirs gemäss Basler Gesetz eine Massnahme zu Gunsten der Angestellten darstelle.

Das Arbeitsrecht sei jedoch vom Bund abschliessend geregelt und biete daher keinen Platz für kantonale Erweiterungen. Das Basler Gericht war bei seinem Entscheid dagegen zum Schluss gekommen, dass das Modell der Fümoar-Beizen eine «klare Umgehung des Gesetzes» sei.

Pilotfälle

Mit dem Entscheid des Appellationsgerichts vom Juni hatte im Stadtkanton erstmals ein Gericht in dem Streit geurteilt. Der Kanton hatte bis dahin abgewartet und die meisten anderen Fümoar-Fälle sistiert. Inzwischen seien aber in «einem guten Teil» ebenfalls Entscheide ergangen, sagte ein Departementssprecher am Mittwoch.

(Verfügung vom 19.10.2012 im Verfahren 2C_911/2012)

(amu/sda)

Erstellt: 24.10.2012, 13:53 Uhr

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47 Kommentare

Lars Mazzucchelli

24.10.2012, 17:44 Uhr
Melden 49 Empfehlung 5

Naja, gibt ja noch einige ganz hübsche unbediente Fumoirs. Und die sind immer proppenvoll. Antworten


Thomas Tschan

24.10.2012, 14:03 Uhr
Melden 96 Empfehlung 62

Die Schlinge um den Hals des "Vereins" Fümoir scheint sich zuzuziehen. Bin gespannt, ob die trotzige Brigade nach dem definitiven Entscheid des Bundesgerichts, sollte er die vorgehenden Instanzen in ihrem Urteil bestätigen, auch tatsächlich daran halten wird. Antworten



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