Basel
Keine Garantie für Familiengärten
Aktualisiert am 19.01.2011 2 Kommentare
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Die Familiengärten in Basel-Stadt sollen geschützt, aber nicht allesamt garantiert werden: Der Grosse Rat hat am Mittwoch in diesem Sinne die Familiengarten-Initiative abgelehnt und einen Gegenvorschlag mit kleineren Minimalversprechen gutgeheissen.
Von den insgesamt rund 160 Hektaren Familiengartenareale, welche derzeit der Kantonsbevölkerung zur Verfügung stehen, hat die Regierung Planungshoheit über 103 Hektaren. Ein Teil der nominell baselstädtischen Areale steht real ausserhalb des Kantons auf Baselbieter oder Elsässer Boden.
Die Initiative will alle im Kanton bestehenden Familiengartenareale an den heutigen Standorten festschreiben, dies mittels einer neu zu schaffenden Familiengartenzone. Die Regierung plant jedoch Wohn- und andere Nutzungen auf einzelnen Teilen und will daher nur 82 Hektaren erhalten.
Raumplanungs-Blockade
Familiengärten erfüllten wichtige soziale und integrative Funktionen, hiess es lobend im Parlament von links wie rechts. Fixe Garantien für die Familiengärtner als eine Minderheit würden jedoch sinnvolle künftige Nutzungsanpassungen an sich wandelnde Bedürfnisse der ganzen Bevölkerung blockieren, warnten etwa FDP und SP.
Konkret wurde mehrfach darauf verwiesen, dass die Nachfrage nach Familiengärten nachgelassen habe. Teils würden Areale ganz geschlossen, teils Gärten zusammengelegt, damit sie nicht brach liegen. Die FDP sprach deshalb von einer «unvernünftigen Initiative», die LDP von einer «extremen».
Fast alle Fraktionen kritisierten zudem fehlende Kompromissbereitschaft der Initianten. Deren Präsident sitzt für die SVP im Grossen Rat; so machte sich denn auch einzig die SVP für das Volksbegehren stark. Der Präsident des Initiativkomitess pochte im Rat darauf, dass sämtliche bestehenden Gartenareale zu sichern seien.
Taktischer Kompromiss
Der unformulierten Initiative werden allerdings Chancen an der Urne eingeräumt, weshalb ein unformulierter Gegenvorschlag der Bau- und Raumplanungskommission breite Unterstützung fand: Er kam am Ende der zweistündigen Debatte ohne Gegenstimmen durch. Er basiert auf einem formulierten Gegenvorschlag der Regierung.
Erfolg hatten Anträge der Grünen, die den Initianten weiter entgegen kommen wollten, um sie zum Rückzug ihres Volksbegehrens zu bewegen: So wurden mit 60 zu 26 Stimmen 82 Hektaren als Mindestsumme der Gartenareale unter baselstädtischer Obhut in den Text aufgenommen - dies hatte schon die Regierung vorgeschlagen.
Mit 52 gegen 26 Stimmen wurde zudem das Versprechen in den Beschluss aufgenommen, «mindestens 80 Prozent» der Gärten auf Stadtbasler Boden zu erhalten.
Details folgen
Mit Stichentscheid von Ratspräsidentin Annemarie von Bidder (EVP) scheiterte hingegen ein weiterer vom Grünen Bündnis beantragter Zusatz. Mit diesem hätten bei fehlender Nachfrage nach Familiengärten an deren Stelle auch öffentliche Grünanlagen eingerichtet werden können.
Selbst wenn das Komitee an seiner Sitzung vom 28. Februar beschliesst, seine Initiative zurückzuziehen, und so eine Abstimmung entfällt, kommt das Thema nochmals auf den Tisch: Der Gegenvorschlag muss innert Jahresfrist in Gesetzesform ausformuliert und erneut dem Grossen Rat vorgelegt werden. (amu/sda)
Erstellt: 19.01.2011, 13:04 Uhr
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2 Kommentare
Der BSA bombardiert Zeitungen und Architektenfreunde in e-Mail und Schrift, die Familiengärten müssen weg, dem Bauen zuliebe.. 'Stadtverdichtung' und 'MetroBasel' sind die neuen Sauberworte. Die Herren und Damen Architekten karren ihren Mist, die Investoren diversifizieren ihr Risiko fernab der Börse, Soziales degeneriert zur Privatsache und die nächste Immoblase ist Programm. Chapeau! Antworten
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