Basel

Keine Gnade für Hooligans

Aktualisiert am 21.04.2010 5 Kommentare

Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch die Urteile gegen drei Männer weitgehend bestätigt, die an Ausschreitungen beim Match FCB-FCZ vom 13. Mai 2006 in Basel beteiligt gewesen waren.

Den 13. Mai 2006 wird man in Basel wohl nie vergessen: Nach der Niederlage des FCB im entscheidenden Meisterschaftsspiel gegen den FC Zürich stürmten Hooligans das Spielfeld.

Den 13. Mai 2006 wird man in Basel wohl nie vergessen: Nach der Niederlage des FCB im entscheidenden Meisterschaftsspiel gegen den FC Zürich stürmten Hooligans das Spielfeld.
Bild: Keystone

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Zusammen mit 23 weiteren Angeklagten waren die drei im Herbst 2008 wegen der Randale bei jenem Fussballmeisterschaftsfinale vor dem Basler Strafgericht gestanden. Dieses sprach alle Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu Geldstrafen zwischen 75 und 210 Tagessätzen respektive Freiheitsstrafen von neun und zwölf Monaten.

Drei der 26 appellierten danach gegen jenes erstinstanzliche Urteil. Diese drei waren laut Anklage in unterschiedlichem Mass und unabhängig voneinander an den Ausschreitungen beteiligt. Von Details abgesehen hat nun das Appellationsgericht in allen drei Fällen das Urteil des Strafgerichts samt Strafmass bestätigt.

Zwölf Monate bedingt

So bleibt es bei für einen heute 41-Jährigen bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt. Er wurde der mehrfachen Gefährdung des Lebens, Landfriedensbruchs sowie qualifizierter Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen.

Auch das Appellationsgericht war aufgrund von Videoaufnahmen sowie der Aussage eines Szenekenners davon überzeugt, dass dieser Mann eine Festbankgarnitur vom Balkon vor der Hattrick-Bar hinunter auf die St. Jakobs-Strasse geworfen hat. Er bestritt den Vorwurf erneut und machte geltend, die Bilder zeigten wohl einen Doppelgänger.

Geldstrafen

Mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen hatte ein Anderer, heute 24-jähriger Mann eine der mildesten Sanktionen erhalten - er war ebenso vorübergehend auf das Spielfeld gestürmt. Wegen einer zwei Monate davor ausgesprochenen Vorstrafe hatte ihm das Strafgericht den bedingten Vollzug verwehrt. Dies hat nun das Appellationsgericht bestätigt.

Ebenso bestätigt hat das Appellationsgericht die bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen gegen einen heute 35-Jährigen. Dieser hatte sich im Mob ausserhalb des Stadions aufgehalten. Dazu kamen Drohungen gegen seine damalige Ehefrau. In beiden letzteren Fällen hat das Appellationsgericht die Höhe des Tagessatzes den aktuellen finanziellen Verhältnissen angepasst: es senkte sie von 100 respektive 110 auf 80 Franken. (alx/sda)

Erstellt: 21.04.2010, 16:44 Uhr

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5 Kommentare

michael basler

21.04.2010, 19:28 Uhr
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merke: Hooligan nicht gleich Chaoten und/oder Vandalen!!!! und vorausschauend zum st.galler modell - organisierte Pyros würden dafür sorgen, dass sich in den Fankurven die Fan-Hygiene von selbst regulieren würde. Denn wer sein ganzes Herzblut und vor allem Portemonnaie für die Choreographien opfert, wird sich nicht von pyrowerfenden Chaoten alles kaputt machen lassen!!! Im Land der Verbote!!! Antworten


joachim kahn

21.04.2010, 20:49 Uhr
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M. BaslWer was wohin rein ins Stadion nehmen darf entscheiden nicht die Fans / Fankurve sondern der respektive der Eigentümer. Und wenn dieser Pyros nicht haben will oder darf, von gesetzes wegen, dann ist es so. Punkt aus. Wenn jemand zu Hause eine Party macht entscheidet dieser auch was wie wann wo oder nicht ! Man immer diese Diskukssion um solche Dinge. Kaffee von gestern bitte nächstes Thema Antworten



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