Keine Strafe für Erdbeben in Basel

Im Basler Geothermieprozess hat das Strafgericht den einzigen Angeklagten am Montag freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 57-jährigen Chef der Projektfirma wegen der durch die Erdwärme-Bohrung ausgelösten Erdbeben angeklagt.

Markus Häring wurde vom Basler Strafgericht von den Vorwürfen freigesprochen (Archivbild aus dem Jahr 2006).

Markus Häring wurde vom Basler Strafgericht von den Vorwürfen freigesprochen (Archivbild aus dem Jahr 2006). (Bild: Keystone)

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Qualifizierte Sachbeschädigung sowie das Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes warf die Anklage dem Geologen und Mitinitianten des Geothermie-Projekts vor. Das Strafgericht war nun aber der Auffassung, für die Sachbeschädigung fehle es am Vorsatz, und der andere Tatbestand sei gar nicht anwendbar.

Im Zuge des Basler Geothermieprojekts sollte in 5 Kilometer tiefem Gestein Wasser zur Stromproduktion und Fernwärme aufgeheizt werden. Nach einem Beben der Stärke 3,4 wurde das Vorhaben Ende 2006 gestoppt. Der Angeklagte war als Projektentwickler und Experte bei dem Projekt eine zentrale Figur, wie auch das Gericht befand.

Dass er jetzt vor Gericht gestanden sei, sei daher nicht «absurd», sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht bescheinigte dem Angeklagten jedoch, Risiken nicht verschwiegen, aufgrund des damaligen Wissenstandes gehandelt und sich auch nicht über Warnungen hinweggesetzt zu haben.

Schäden nicht in Kauf genommen

Dabei verwies die Präsidentin auf Berichte oder Angaben von Experten wie jenen des Schweizerischen Erdbebendienstes. So habe bei Projektbeginn keine Methode bestanden, um stärkere Beben vorauszusagen. Der Angeklagte habe indes solche Beben gegenüber andern Projektbeteiligten oder Instanzen nie ausgeschlossen.

In der Folge sei als Sicherheitskonzept das «Ampel-System» realisiert worden, das bei Gefahr stufenweise ein Zurückfahren der Arbeiten am Bohrloch vorsah. In der kritischen Phase habe der Angeklagte dann den Stopp gar noch früher veranlasst, als er es hätte tun müssen. Abgeraten vom Projekt habe zudem keiner der Fachleute.

Der Angeklagte habe somit eine Sachbeschädigung nicht in Kauf genommen und daher nicht vorsätzlich gehandelt, befand das Gericht. Ausserdem hätte laut der Präsidentin die Anklage nachweisen müssen, dass die geltend gemachten Schäden - der Staatsanwalt sprach von 9 Millionen Fr. Versicherungszahlungen - tatsächlich von den Erdbeben herrührten.

Staatsanwalt will Urteil prüfen

Betreffend das Verursachen eines Einsturzes oder einer Überschwemmung sah das Gericht bereits den vorausgesetzten Sachverhalt nicht gegeben. Nach dem Urteil sagte der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt, er werde dieses «im Hinblick auf eine Appellation» prüfen. Sein wesentliches Ziel, dass ein Gericht den Fall prüft, sei erreicht. (amu/sda/)

Erstellt: 21.12.2009, 18:55 Uhr

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