Basel

«Kriminelle heuern die Kinder an»

Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 25.07.2009

Joachim Lederle (50) aus dem deutschen Kehl ist Vermittler zwischen Zigeunern und den Justizbehörden und über Deutschland hinaus bekannt. Der Fachanwalt für Strafrecht hat schon zahlreiche Fälle in Basel und in der Schweiz betreut.

Minderheit.

Minderheit. "Zigeuner lieben die Freiheit und ihre Kinder", sagt Anwalt Joachim Lederle.
Bild: Keystone

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Begriffkontroverse

Heikler Ausdruck. Ist das Wort «Zigeuner» diskriminierend? Nicht per se, heisst es beim Bundesamt für Kultur. Im deutschsprachigen Raum bestehe aber eine erhöhte Sensibilität bezüglich des Ausdrucks, stellt Paul Fink vom Bundesamt für Kultur fest. «In der frankofonen Schweiz kennt man diese Diskussion nicht.» Andere Bezeichnungen wie «Fahrende» oder «Mobile ethnische Minderheit» haben ebenfalls einen Ungenauigkeitsfaktor, da verschiedene Zigeunergruppen in Wohnwagen leben. Zigeuner gilt als Oberbegriff für Roma, Sinti und Jenische. Fink: «Selbst der Europarat ist bei seiner Terminologie nicht einheitlich, oft widersprüchlich.» Die Basler Staatsanwaltschaft verwendet «Zigeuner» in ihren Medienmitteilungen. Da die Nazis Tausende von Roma als «Zigeuner» in den KZs ermordeten, haftet der Bezeichnung auch heute noch etwas Diskriminierendes an. Das Bundesamt für Kultur stellt sich auf den Standpunkt, dass die Bezeichnung an sich nicht diskriminierend ist. Es komme darauf an, wie sie verwendet werde. hws

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BaZ: Herr Lederle, Sie verteidigen Zigeunerkinder und bringen sie nach der Untersuchungshaft zu ihren Eltern zurück. Was sagen Sie den Kindern und deren Eltern?

Joachim Lederle: Ich mache ihnen klar, was es für Folgen hat, wenn sie nochmals straffällig werden, und vor allem, dass die Konsequenzen keineswegs harmlos sind.

Und das reicht, damit sie nicht wieder auf Einbruchstour gehen?

Zigeuner lieben die Freiheit und ihre Kinder. In Deutschland ist nur ein Kind von den 500 Fällen, die ich in den letzten 20 Jahren betreute, rückfällig geworden.

Die Schweiz erlebt eine erneute Welle von Einbrüchen, für die die Behörden vorwiegend Romakinder aus den Camps nahe Strassburg verantwortlich machen. Wissen Sie, warum es jeweils an Weihnachten und im Sommer zu solchen Wellen kommt?

Weil sich dann die Zigeunerfamilien treffen und ihre Feste feiern. Viele ältere und betagte Zigeuner leben in dem Quartier Polygon bei Strassburg, und während die Eltern ihre Eltern besuchen, haben sie kaum Zeit für die Jungen. Diese streunen dann in der Gegend herum und werden systematisch von kriminellen Zigeunern in dicken Sportwagen angeheuert. Solche Männer sind eine Art Zuhälter und fahren die Kinder nicht selten bis vor das Einbruchsobjekt oder schicken sie mit schrottreifen Autos los.

Haben die Kinder denn keine Angst vor Strafen?

Nein, denn sie wissen ja kaum, was sie erwartet. Und es wird ihnen weisgemacht, sie hätten beim ersten Mal nichts zu befürchten, falls sie erwischt würden. Die Schweiz ist nicht ganz unschuldig daran, dass es zu dieser Haltung kam.

Warum?

In der Vergangenheit haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden oft zu wenig konsequent durchgegriffen. In Deutschland haben wir das Problem nicht, dass Zigeunerkinder wiederholt delinquent werden. Ich führe das auf die aktuelle Gesetzeslage und die Rechtsprechung zurück. In Deutschland müssen die Kinder ab dem deliktfähigen Alter in der Regel immer ein bis vier Wochen in Untersuchungshaft. Dies wirkt Wunder.

Die Schweiz sollte also nicht so zimperlich sein?

Man sollte in der Schweiz konsequenter und im ganzen Land einheitlich vorgehen. Ich habe in Basel von Fällen gehört, da haben die Behörden die Kinder einfach laufen lassen. Und selbst 15-Jährige kommen teilweise nicht in U-Haft. Das verstehen die Kinder dann als Freibrief.

Ihre Lösung?

Lieber am Anfang eine kurze Untersuchungshaft und anschliessend eine bedingte Strafe als zehnmal keine Konsequenz und dann gleich eine unbedingte Strafe. Es braucht aber auch das persönliche Gespräch mit Kindern und den Eltern, denn beide brauchen eine verständliche Übersetzung, damit beide ganz genau wissen, dass bei einem erneuten Delikt die bedingt ausgesprochene Strafe wiederrufen wird, um sie mit jener für das neue Delikt zu ergänzen.

Beat Burkhardt von der Basler Jugendstaatsanwaltschaft hätte nichts gegen eine «Umerziehung» krimineller Zigeunerkinder, auch wenn er weiss, dass eine solche Massnahme niemals umgesetzt werden kann...

Wenn man jemanden umerziehen müsste, dann die Eltern, welche Kinder zum Einbrechen schicken oder es tolerieren, dass diese stehlen gehen. Aber nicht mittels Strafe, sondern indem man auf sie einwirkt. Das sehe ich auch als meine Hauptaufgabe an. (Basler Zeitung)

Erstellt: 25.07.2009, 08:01 Uhr

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