Basel
Mehr Schutz für Mieter
Aktualisiert am 17.02.2010 3 Kommentare
Welches Gebäude mit staatlichen Förderbeiträgen energetisch saniert wird, soll im Internet zu sehen sein. (Bild: Peter Armbruster)
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Festgeschrieben sind die Auskunfts- und Einsichtsrechte in der neuen Energieverordnung des Stadtkantons. Für den Mieterverband Basel (MV) wurde damit landesweit ein Durchbruch erzielt.
Nach Verbandsangaben verleiht die Energieverordnung jeder betroffenen Mietpartei das Recht auf Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe das zuständige Amt Beiträge an die energetische Sanierung ihres Mietobjekts zugesichert respektive ausbezahlt hat. Eine ähnliche Regelung kenne bisher erst der Kanton St. Gallen, dies jedoch nur als Reglement und nicht auf Verordnungsstufe.
Mietzinserhöhung
Als gesamtschweizerisches Novum bezeichnet der MV das zusätzlich in Basel-Stadt vorgesehene Einsichtsrecht für jedermann. Demnach sollen die Adressen sämtlicher Gebäude, die mit staatlichen Fördergeldern energetisch saniert wurden, im Internet publiziert werden.
Von den Neuerungen verspricht sich der Mieterverband für seine Klientel Schutz vor ungerechtfertigten Mietzinsaufschlägen. Gemäss Mietrecht müssen bei einer Mietzinserhöhung wegen Energiesanierung die staatlichen Förderbeiträge in der Abrechnung abgezogen werden, hält der Verband fest. In Basel-Stadt können die Beiträge bis 35 Prozent der Sanierungskosten ausmachen. (alx/sda)
Erstellt: 17.02.2010, 14:23 Uhr
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3 Kommentare
@ Herr Hans Zumstein Basel; mir kommen die Tränen wenn ich ihr Gejammer lese. Vielleicht fragen Sie sich notabene als Vermieter mal, weshalb ein Mieter alle ihm zustehenden Möglichkeiten ausnutzt. Ihr Vermieter sind doch, wenns z.B. um Mietzinserhöhungen /Kündigungen geht, auch nicht so zimperlich, noch Fragen Herr Zumstein.... Antworten
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